Verhältnis der Kreditmarktschulden der Länder zu ihren Gesamtschulden
- Länder -Stadtstaaten Saarland
Lesebeispiel: Der Anteil der Kreditmarktschulden stieg im Saarland nach 1961 stark an und übertraf ab
1963 den entsprechenden Wert in den anderen Ländern und in den Stadtstaaten. Quelle: Eigene Be¬
rechnungen. Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hg.), Finanzen und Steuern, Reihe 3: Schulden und
Vermögen von Bund, Ländern und Gemeinden, I Schulden, 31. Dezember 1960ff. (Jährlich), Stuttgart u.
Mainz 1961 ff.
gleicher Höhe.4* Damit war ein Mechanismus in Kraft gesetzt, der - solange die
eigenen Steuereinnahmen des Saarlandes geringer ausfielen als der Durchschnitt der
anderen Länder - praktisch die zu erwartenden Einnahmensteigerungen auf einen im
„kleinen Steuerverbund'1 festgelegten Anteil an der allgemeinen Steigerung der
Steuereinnahmen der anderen Länder begrenzte.44
48 So Jakob Feiler (CDU), LTDS, 4. WP, Abt. 1, 8. Sitzung v. 20.4.61, S. 241. Aufgrund der Entwicklung
der Steuereinnahmen im Saarland griff diese Regelung auch sehr bald: Die Saar-Regierung hatte anfangs
noch mit Bundeszuweisungen von 52 Mio. DM gerechnet, während die Bundesregierung in ihren Planun¬
gen bereits nur von 26 Mio. DM ausging. Da sich die Steuereinnahmen positiver entwickelten als geplant,
wurde aber auch dieser Betrag nicht ausgeschüttet, vgl. Cuntze, Eingliederung, S. 112. Detailliert hierzu
auch: Bundesministerium der Finanzen (Hg.), Finanzbericht 1962, Die volkswirtschaftlichen Grundlagen
und die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Probleme des Haushaltsplans der Bundesrepublik Deutschland
für das Rechnungsjahr 1962, Bonn 1962, S. 293.
49 Ausführlich zur Vorgeschichte und zu den Detailregelungen des Länderfinanzausgleichs nach der
Schaffung des „kleinen Steuerverbunds“ 1955: Renzsch, Finanzverfassung, S. 131 ff Zur bis heute heftig
diskutierten Problematik der Grenzbelastungen der Länderhaushalte durch Ausgleichsregelungen und der
sich daraus ergebenden „Armutsfalle“ vgl. Wolfgang Scherf, Der Länderfinanzausgleich in Deutschland.
Ungelöste Probleme und Ansatzpunkte einer Reform, Frankfurt a.M. u.a. 2000, S. 225. Zu Prinzipien und
Funktionsweise des „sekundären“ Ausgleichs mit dem Bund: Jürgen W. Hidien, Handbuch Länderfinanz-
ausgleich, Baden-Baden 1999, S. 24tT.
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