einzigen Stelle der uns bekannten Forstartikel, nämlich da, wo es heißt, daß die
Kalköfen künftig nicht mehr auf Holz, sondern auf Steine gesetzt werden sollten,
taucht - und dann auch nur ganz nebenbei - der Gedanke auf, Holz zu sparen273 *. Nein,
eine mögliche Holzverknappung war weder ein tatsächliches noch ein vorgeschobe¬
nes Argument; denn noch im Jahre 1730 erhielt die Geislautemer Hütte einen zwei¬
ten Schmelzofen und einen weiteren Hammer, um - wie es in der Begründung
bezeichnenderweise hieß - das todte Kapital der Waldungen zu Nutz zu bringen21*. Es
scheint vielmehr die absolutistische Regelungswut, über alles und jedes Aufsicht
fuhren zu wollen, das Hauptantriebsmoment der rigiden Forstpolitik des Saarbrücker
Oberforstmeisters gewesen zu sein. Von Botzheim entwarf nicht nur eine umfassende
Forstordnung; er schmiedete auch noch weitere Pläne, wie er den Einfluß des Ober¬
forstamts auf das Hüttenwesen, das ja durch das Brennholz in Verbindung mit dem
Wald stand, auf die Fischereiangelegenheiten und schließlich auch auf das Jagdwe¬
sen ausdehnen konnte. Zusammen mit seinem Forstprojekt sandte er all seine Vor¬
schläge nach Usingen, um zu sehen, was die neue Herrschaft davon hielt275.
In Usingen standen die Zeichen günstig für einen absolutistischen Neuanfang. Bald
schon nach dem Erbanfall von 1728 hatte die Vormünderin dem idsteimschen
Jägermeister Johann Heinrich von Hayn, der als Berater der Vormundschaftsregie¬
rung in Forstangelegenheiten fungierte276, den Auftrag erteilt, er solle sich einmal
Gedanken machen, wie erstlich (...) hinkünftig zum wahren Nutzen der Herrschaft das
Forstwesen überhaubt einzurichten wäre, so dann zweydens, worinnen zum Nutzen
und Vortheil sowohl der Herrschaft als auch der Untertanen wie auch zur Conserva¬
tion der Waldungen (...) die bißherige an einigen Orthen zwar eingeführte, an andern
Orthen aber verstimmelte Wald- und Forstordnung verbeßert werden könnte211. Zu
den Orten, die eine 'verstümmelte Waldordnung' besaßen, zählte die Fürstin gewiß
auch Nassau-Saarbrücken; denn seit über hundert Jahren war hier keine Waldord¬
371 Vgl. die Spezifikationsliste der Landbeschwerden vom Februar 1729: LA SB 22/2309, S.21-29, hier
Nr.30.
374 Vgl. Haßlacher, Industriegebiet, XLV1.
37} Die gesamte Anfrage, die der Saarbrücker Oberforstmeister nach Usingen richtete, ist nicht mehr
überliefert; die Pläne von Botzheims lassen sich aber aus zweiter Hand rekonstruieren, und zwar aus
den Erinnerungen des idsteinischen Jägermeisters von Hayn über des Herrn Oberforstmeisters von
Botzheim übergebene Puncte sowie aus dem dazugehörigen Entwurf von Hayn, was gegen berührte
Punctefn] zu erinnern ist. Beide Schriftstücke dienten der Usinger Regierung als Gutachten und
bildeten daher die Beilagen zu den Protokollauszügen der Sitzungen des nassau-usingischen Ge¬
heimen Rats vom 29.u.30.November 1728: HHSTA W! 131/XlXa 8, unpag.
376 Zu Johann Heinrich von Hayn vgl. den Kurzhinweis in: Renkhoff, Nassauische Biographie, S.282; zur
Beraterfunktion von Hayns vgl. die Auszüge aus den Usinger Ratsprotokollen von Ende November/
Anfang Dezember 1728 in: HHSTA W1 131/XIXa8, unpag.
377 Zit. nach dem Antwortschreiben des idsteinischen Jägermeisters von Hayn an die usingische Fürstin,
Idstein 1.Oktober 1728: HHSTA WI 131 /XXIII 35, unpag.; dem Antwortschreiben liegen bereits die
äußerst umfangreichen Entwürfe einer Waldordnung und eines Forstaccidentien-Reglements bei, so
daß die Auftragserteilung der Fürstin lange vor dem 1 Oktober erfolgt sein muß.
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