Besitz von der Grafschaft Saarbrücken". Einen Monat zuvor ließ er die Huldigung
der Untertanen entgegennehmen. Wie wurde die Huldigung von 1724 durchgeführt,
worin bestanden ihre besonderen Kennzeichen und wie läßt sie sich in den allgemei¬
nen Kontext der vielhundertjährigen Geschichte der Untertanenhuldigungen ein-
ordnen?
Wir besitzen über die Huldigung von 1724 einen relativ ausführlichen, anonym
gehaltenen Bericht eines offenbar gräflichen Beamten, der mit der Durchführung des
Huldigungsaktes betraut war11 12. Am 3.Januar 1724 ließ - so hieß es da - der allseits
gnädigste Graf und Landesherr, Friedrich Ludwig von Nassau-Ottweiler, sämtliche
Untertanen der Grafschaft Saarbrücken zusammenrufen, um ihnen seine Huld u.
Gnade zu verkünden. Dabei gedachte man zunächst einmal recht nachdrücklich des
gerade verstorbenen Vorgängers. Die Gelegenheit der Zusammenkunft wurde als
'betrübt' bezeichnet, weil Gott nach seinem unerforschlichen Willen den Grafen Karl
Ludwig seinen hier versammelten Untertanen aus dieser Welt entzogen habe; dabei
sei das Herz eines jeden Getreuen dadurch besonders erschüttert worden, daß der
Graf nicht wieder zu ihnen und ins geliebte Vatterland gekommen (war)-, denn dieser
theuere Landesherr sei ein Regent von seltener Gütigkeit und Herr von wahrer
Gerechtigkeit gewesen - zwei Eigenschaften, die nur gutes für ein Land bedeuteten;
und da er ein rechter Landesvatter gewesen sei, könne es den Untertanen ebensowe¬
nig wie den Kindern verdacht werden, wenn sie den Verlust der Vorsorge und des
Schutzes betrauerten; der Graf habe einmal daran gedacht, seine Land und Leute zu
verlassen, weshalb es um so schlimmer sei, daß er nun von fern ins Grab sehen müs¬
se13. Die Reminiszenz an den verstorbenen Landesherm war vor allem geprägt von
der Trauer über die Tatsache, daß Graf Karl Ludwig nicht vor Ort, in Saarbrücken,
seiner angestammten Residenz, sondern im rechtsrheinischen Idstein, das er seit 1721
gememsam mit seinem Schwiegervater Friedrich Ludwig verwaltete, gestorben war.
Bereits im November 1722 hatte der Graf auf inständiges Ansuchen seiner
Sa(a)rbrückischen Unterthanen seinen Regierungssitz nolens volens nach Saar¬
brücken verlegt, wo es ihn allerdings nicht lange hielt, so daß er im Sommer des
darauffolgenden Jahres wieder nach Idstein zurückkehrte, wo er schließlich im
Dezember verstarb14. Den Untertanen, die sich gegenüber ihrem Landes-'Vater' wie
'Kinder' fühlten, die also das patriarchalische Abhängigkeitsverhältnis längst akzep¬
tiert und intemalisiert hatten, war sehr viel an der Allgegenwart ihres Landesherm
ausgestorbenen jüngeren Jdsteiner Linie allein an die Ottweiler Linie fielen statt an die Ottweiler und
Saarbrücker Linie, vgl. dazu genauer Köllner, Land, S.425, s.hier auch die Stammtafel S.435.
11 Köllner, Land, S.431.
13 Vgl. den Bericht über die Huldigung der nassau-saarbrückisehen Untertanen an Graf Friedrich Ludwig
vom 3.Januar 1724: LA SB 22/2287, S.l-8 (das Aktenstück ist falsch paginiert, daher im Folgenden
die z.T. widersprüchlichen Seitenangaben).
13 Ebd„ S.lf.
14 Köllner, Land, S.425f.
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