recht günstig für eine gewisse Protestanfälligkeit. Ihre Klage am Reichskammerge¬
richt richtete sich in der Hauptsache gegen die Kosten der Reformpolitik Wilhelm
Heinrichs, d.h. vornehmlich gegen die Erhöhung von Abgaben und Steuern. Bei
keinem einzigen Beschwerdegegenstand konnten wir eine prinzipielle oder normati¬
ve Begründung ausmachen. Dies bedeutete allerdings nicht, daß der Völklinger
Protest 'unpolitisch' gewesen sei. Er traf vielmehr exakt den Nerv der reformabsoluti¬
stischen Politik Wilhelm Heinrichs, die mehr von fiskalischen 'Interessen' als von
aufgeklärten 'Ideen' bestimmt war. Damit machten auch die Völklinger Bauern dem
Fürsten klar, daß seine Politik immer ein Stück weit vom Konsens der Untertanen
abhängig war. Und die Tatsache, daß ihr Widerstand einen gewissen Erfolg hatte,
zeigte, daß selbst in der Hochzeit des Reformabsolutismus Politik nicht ausschlie߬
lich 'von oben' gemacht werden konnte: Wilhelm Heinrich drohte zwar damit, 20
Bauern töten zu lassen, letztlich gab er aber der Völklinger Klage statt und ver¬
minderte die Abgaben und Steuern ganz erheblich. Auch der Reformabsolutismus
war - um mit Max Weber zu sprechen - an die 'Anerkennungsleistung' der Untertanen
gebunden,3
Der nächste Protestfall auf dem Land war der Austrägal- und Reichskammergerichts¬
prozeß der Köllertaler Gemeinden gegen Fürst Ludwig von 1776/77 bis 1784/85.
Allein die Tatsache, daß es jetzt - unter Fürst Ludwig - erstmals in Nassau-Saar¬
brücken zu einem ordentlichen Prozeßverfahren kam, belegt die Verrechtli¬
chungstendenz des Interaktionsverhältnisses von Obrigkeit und Untertanen, die
letztlich auf die herrschaftliche Politik zurückging, die diese Verrechtlichung einge¬
leitet und erst unter Fürst Ludwig zu einem erfolgreichen Abschluß geführt hatte.
Gewiß war es im gesamten Reich unter dem Eindruck des Bauernkriegs zur "Ver¬
rechtlichung sozialer Konflikte", d.h. zur vermehrten Inanspruchnahme der reichs¬
rechtlichen Konfliktaustragungsmöglichkeiten gekommen4, in Nassau-Saarbrücken
stellte jedoch der Köllertaler Prozeß der erste größere Reichsprozeß dar, und es war
kein Zufall, daß er unter der Regierung des letzten Saarbrücker Fürsten stattfand. Er
fiel in eine Zeit, in der sich das einstige Herrschaftsverhältnis umzukehren begann:
Die reformabsolutistische Herrschaft geriet zunehmend in die Defensive, und die
gesellschaftlichen Kräfte pochten immer lauter auf politische Partizipation5. Die
ökonomische Krise der 1770er Jahre war auch Ausdruck dieses "gesellschaftlichen
Transformationsprozesses", in dem sich "die alteuropäische zur modernen Welt hin
wandelte"6. Die Ausgangslage im Köllertal förderte eine interessante Erkenntnis zu
Tage: Einmal war die soziale und ökonomische Situation der Bauern hier - ganz im
Gegensatz zum Völklinger Hof - ausgesprochen gut, das Köllertal galt als 'die Kom-
3 Vgl. die Herrschaftslehre Webers in: Weber, Wirtschaft, S.122ff.
4 Vgl. dazu nochmals Schulze, Veränderte Bedeutung.
4 Vgl. beispielsweise zu ähnlichen Entwicklungen in den 1770er Jahren Gabel, Widerstand, S.325ff.
6 Berding, Französische Revolution, S.166.
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