wir zuerst nach dem Bestand der Kölleraler Meierei, der sich im Laufe der Zeit
immer wieder verändert hatte.
Die Meierei Köllertal gehörte verwaltungsmäßig zum Oberamt St.Johann4. Seit den
Austauschverträgen von 1766/70 bestand die Meierei aus 29 Orten und war geteilt in
die untere Meierei Engelfangen und in die obere Meierei Hilschbach5. Da die Frage
der Zugehörigkeit der einzelnen Orte zum Köllertal bei dem später zu behandelnden
Prozeß eine Rolle spielt, wollen wir hier alle 29 Gemeinden des Köllertals nennen:
Zur Meierei Engelfangen bzw. unteren Köllertaler Meierei gehörten die Dörfer
Engelfangen, Elm, Etzenhofen, Güchenbach, Herchenbach, Kölln, Rittenhofen,
Schwalbach, Sellerbach, Sprengen, Strassen, Überhofen und Walpershofen; zur
Meierei Hilschbach bzw. oberen Köllertaler Meierei gehörten die Dörfer Berschwei¬
ler, Bietschied, Dilsburg, Heusweiler, Hilschbach, Hirtel, Holz, Kirschhof, Kurhof,
Kutzhof, Lummerschied, Niedersalbach, Numborn, Quierschied, Rittershof und
Wahlschied. Wichtig zu wissen ist ferner, daß der Quierschieder Hof, der bis zum
ersten Drittel des 18.Jahrhunderts aufgrund der Miteigentümerschaft der Herren von
Heimstatt ein "selbständiger Wirtschafts- und Kommunalverband" war und aus den
Orten Quierschied, Berschweiler und Holz bestand, wie der Völklinger Hof ein
Metzer Lehen war6. Die Einwohnerzahl der einzelnen Köllertaler Orte war sehr
unterschiedlich, in den größeren Orten wie Heusweiler und Schwalbach lebten um
1780 zwischen 12 und 15 Gemeindsleute, während in den kleineren Orten wie
Kurhof oder Rittershof nur zwei bis drei Gemeindsleute wohnten; insgesamt lebten
zu dieser Zeit in allen 29 Orten etwa 200 abgabenpflichtige und politisch berechtigte
Gemeindsleute7. Wenn man davon ausgeht, daß damit alle Haushaltvorstände ge¬
nannt waren und eine durchschnittliche Haushaltsgröße von sechs bis acht Personen
annimmt, dann bestand die Meierei Köllertal um 1780 aus etwa 1500 Personen.
Alle Untertanen des Köllertals waren leibeigen, d.h. abgaben- und fronpflichtig und
nicht freizügig; die meisten Einwohner gehörten der lutherischen Religion an8. Bis
zur Teilung der Köllertaler bzw. Hilschbacher Meierei amtierte der Meier des ge¬
samten Verwaltungsbezirkes in dem Ort Hilschbach; um die Jahrhundertmitte war
4 Vgl. Fabricius, Erläuterungen, S.418ff.; Krohn, Territonalgeschichte, S.24.
5 Vgl. dazu und zu den vorangegangenen Einteilungen und Ortszugehörigkeiten am besten Scherer,
Landgemeindeverwaltung, S.46-60.
6 Vgl. dazu Sittel, Sammlung, S.90/Anm.; zur rel. langen Selbständigkeit des Quierschieder Hofs vgl.
Scherer, Landgemeindeverwaltung, S.48 (zit.).
7 Vgl. das von der nassau-saarbrückischen Herrschaft initiierte Zeugenverhör vom 23.März 1782
anläßlich des Köllertaler Reichskammergerichtsprozesses: LA SB 22/2717, fol.203-207; hier zählen
alle vier befragten Zeugen insgesamt 192 Gemeindsleute namentlich auf, allerdings nur aus 26 und
nicht aus allen 29 Köllertaler Orten.
* Vgl. dazu Lex, Zustand: LA SB N-SB 1/1, S. 121 ff.
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