Räte von Vic erschienen bei dem Saarbrücker Grafen und baten ihn, er möge die
Leute wieder in Gnaden annehmen, was auch geschah; bald darauf kam eine Ab¬
ordnung der Bauern zum Grafen, versprach Gehorsam und bat flehentlich um Ver¬
zeihung. Die Ruhe hielt aber nicht lange an. Schon drei Jahre später, 1569, baten die
Bauern erneut den Grafen um Verschonung von den Homburger Fronfuhren, außer¬
dem beschwerten sie sich über die Fronden nach Ottweiler, Helfingen und Wanbom
(später Neuhaus), über die jährlich 84 Gulden Weingeld und das Baugeld, das
bislang nicht von ihnen verlangt worden sei. Zugleich wandten sie sich an den
Kardinal von Lothringen, den sie als ihren 'Souverän' bezeichneten, und beklagten
sich über die Beschlagnahmung ihrer Güter. Der Kardinal nahm sich ihrer Sache an
und bat den Saarbrücker Grafen um Rückgabe der entäußerten Güter. Da der Graf
nicht nachgab, wagten die Bauern der Völklinger Hofgemeinde nochmals den
folgenschweren Schritt, sich für Unterthanen des Bischofs von Metz zu erklären und
ihrem Landesherm den Gehorsam zu verweigern; die bischöfliche Regierung zu Vic
hielt sich unter Berufung auf das Lehensverhältnis aufgrund der Schenkungsurkunde
aus dem Jahre 999 für berechtigt, die Gemeinden des Völklinger Hofs unter die
directe Souveränität, Schutz- und Schirmgerechtigkeit und Gerichtszwang des
Bischofs von Metz zu ziehen, Gebote und Verbote zu erlassen, die Unterthanen von
ihren Pflichten gegen ihren Landesherrn loszusprechen und diesen selbst mit Amts-
Befehlen - Lettres de Bailly oder Belis-Schreiben - zu behelligen9. Bischöfliche Räte
aus Vic erschienen in Völklingen und hefteten einen Schutzbrief für die Untertanen
an, den die Saarbrücker Beamten sofort wieder abreißen ließen. Nun traten der
Kardinal von Lothringen und der Saarbrücker Graf in Verhandlungen, wobei Graf
Johann nach einigem Hin und Her den Kardinal davon überzeugen konnte, daß die
Grafschaft seinem Hause gehöre, er ein Stand des Reiches sei und alle Untertanen
inklusive derjenigen des Völklinger Hofs ihm zu Gehorsam verpflichtet seien. Jetzt
endlich lenkte der Kardinal ein und mahnte am 14. September 1571 die Völklinger
zum Gehorsam gegenüber ihrem Landesherm. Die Bauern entschuldigten sich
daraufhin beim Grafen und betonten ausdrücklich, daß sie sich auch deswegen nach
Metz gewandt hätten, weil der Meier ihre Beschwerden trotz mehrfacher Bitten nicht
in Saarbrücken angezeigt habe. Der Graf nahm die Entschuldigung an und befahl den
ungehorsamen Untertanen, fußfällig um Gnade zu bitten, was diese am 25.Juni 1572
taten; daraufhin entschloß sich der Graf aus angeborener Milde (...), sie wieder in
Gnaden in seinen Schutz und Schirm zu nehmen. Als der Graf ihnen dann auch noch
die Geldbuße erließ, sanken sie erneut in die Knie, baten nochmals in Gnaden aufge¬
nommen zu werden und schworen mit ausgestreckten Fingern einen leiblichen Eid
(...), dem Grafen fortan getreu und hold zu sein. Zur Versöhnung spendete der Graf
schließlich ein Ohmfaß Wein10. Eine später veröffentlichte Namensliste der Aufstän¬
dischen ergibt, daß gut zwei Drittel aller Haushaltsvorstände der Völklinger
9 Zit. nach Köllner, Land, S.281.
10 Vgl. dazu Ruppersberg, Grafschaft I, S.283f.
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