Full text: Obrigkeit und Untertanen (32)

Absolutismus und der Aufklärung'60. Da die alten Zehntabgaben und Akzisen weiter 
bestehen blieben, wurde das landesherrliche Steuerwesen nur "partiell modernisiert", 
so daß man - mit Jung - korrekterweise von einer "Teil-Rationalisierung des Steuer¬ 
wesens" sprechen muß160 161. Das war die eine 'aufklärerische' Seite der Steuerreform. 
Die andere, damit ganz eng verbundene 'Schattenseite', auf die wir bereits an anderer 
Stelle hingewiesen haben, bestand darin, daß die neue Steuer eine deutliche Einnah¬ 
meerhöhung gegenüber den Erträgen aus den alten, von ihr abgelösten Abgaben 
darstellte162. Überhaupt fand Hans-Heinz Gerhard, daß "die Ausdehnung des 
Steuervolumens (...) doch wohl der Hauptgrund für die Durchführung der General- 
Renovatur" gewesen sei163. Damit diente die neue Steuer - selbst eine Reformma߬ 
nahme ersten Ranges - auch der Finanzierung der anderen Reformprojekte des 
Fürsten, ln diesem Zusammenhang standen auch die zahlreichen Neueinführungen 
und Erhöhungen von Abgaben, von denen hier nur einige genannt seien: der Kartof¬ 
felzehnt wurde von Wilhelm Heinrich eingeführt, sodann in Geld umgewandelt und 
noch im Jahre 1764 verdoppelt164; überhaupt zeichnete sich seine Regierungszeit 
durch die sog. Monetarisierung aus, d.h. die Umwandlung von Naturalabgaben in 
Geld sowie die Ablösung von Dienstleistungen in Geld mit dem Effekt, daß - ähnlich 
wie bei der neuen Steuer - die Geldabgaben wesentlich höher und für die Untertanen 
in jedem Fall wesentlich belastender waren als die alten Abgaben und Dienste165. 
Was die Tabak- und Branntweinadmodiation betraf, so kam es unter Wilhelm Hein¬ 
rich erstmals zu rechtlich fixierten Pachtverträgen, die - wie Gerhard hervorhob - nur 
einem Zweck dienten: "Aufbringung einer möglichst hohen Steuer unter weitgehen¬ 
der Ausschaltung von jedem Risiko"166. Vor allem aber die sog. Landkassengelder 
oder kurz 'Landgelder' genannt, die sich aus Reichs-, Kreis- und landesherrlichen 
Steuern zusammensetzten und deren Höhe sich nach dem jeweiligen Landesbedarf 
richtete, erfuhren eine ungewöhnlich starke Steigerung167. Die Erhöhungen und 
Neueinführungen von Abgaben bildeten die flankierenden Maßnahmen der 
reformabsolutistischen Politik Fürst Wilhelm Heinrichs. Eine Gesamtbewertung 
seiner Reformpolitik darf diesen Zusammenhang nicht übersehen. 
160 Vgl. allgem. dazu Wolf, Steuerreformen, S. 162-173. 
161 Jung, Wirtschaftspolitik, S.149. 
'K Vgl. dazu nochmals die Steuerliste für alle Orte der Grafschaft Saarbrücken, die die alten Abgaben mit 
der neuen Steuer in Bezug setzt, Saarbrücken 17.Oktober 1766: LA SB 22/2313, S.75-78. 
163 Gerhard, Steuerwesen, S. 159. 
164 Vgl. ebd. S.49. 
165 Vgl. zur Monetarisierung und ihrer Einnahmesteigerung Karbach, Bauernwirtschaften, S.167ff., 193- 
198 u. 210-219; Collet, Wirtschaftsleben, S. 18f.; allgem. zu diesem Aspekt unter Wilhelm Heinrich: 
Herrmann, Wilhelm Heinrich, S.51; relativierend dazu, was die Staatseinnahmen betrifft: Klein, 
Staatshaushalt, S.245. 
Vgl. zur Verpachtung von Branntwein und Tabak: Gerhard, Steuerwesen, S.95-103 (zit. S. 103); 
relativierend zu den tatsächlichen Einnahmeerträgen aus der Tabakverpachtung in der Regierungszeit 
Wilhelm Heinrichs: Klein, Staatshaushalt, S.244. 
167 Vgl. Gerhard, Steuerwesen, S.140ff; Karbach, Bauernwirtschaften, S.170ff. 
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