leitete Verstaatlichung des saarländischen Steinkohlebergbaus war eine
Modemisierungsmaßnahme ersten Ranges, sie schuf die Grundlage für die politische,
wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Saarlandes im 19. und 20.Jahrhundert8'.
Zunächst war mit der Verordnung nur das Abbaurecht auf eine neue Grundlage
gestellt. Die Betriebsweise wandelte sich erst in den folgenden zwanzig Jahren von
einer genossenschaftlichen Unternehmungsform über die Verpachtung der Gruben
bis hin zur unmittelbaren landesherrlichen Regie83 84. Die Verstaatlichung des Bergbaus
ermöglichte technische Verbesserungen, wie vor allem den Stollenbau, und brachte
so die gewünschten Erfolge, die sich in einer erheblichen Steigerung der Fördermen¬
gen niederschlugen; ein Zahlenbeispiel aus der Anfangs- und Endzeit der Regierung
Fürst Wilhelm Heinrichs mag dies belegen: 1749 hatten die geforderten 2349 Fuder
Kohle eine Summe von 996 Gulden eingetragen, während 1768 die Fördermenge
von 12728 Fuder einen Erlös von 22151 Gulden einbrachte85. Das entsprach immer¬
hin einem Anteil von etwa 8% des Gesamthaushaltes86. Der systematische und
koordinierte Kohleabbau in staatlicher Regie machte schließlich eine Bürokratisie¬
rung des Bergbaus erforderlich und führte zur Entstehung eines neuen Berufsstandes:
der lohnabhängigen Bergarbeiter, die aus ihrer bäuerlichen Lebensweise
herauswuchsen und sich in der 1769 gegründeten quasiständischen Einrichtung der
Bruderbüchse, einer Vorläuferbehörde der Knappschaftskasse, zu organsieren began¬
nen87. Man spürt es auf allen Ebenen: Im Steinkohlebergbau wurden unter Fürst
Wilhelm Heinrich die Weichen für die Zukunft gestellt.
Eine andere Entwicklung nahm die Eisenindustrie88. Hier kam es nicht zur Ver¬
staatlichung, sondern zur Verpachtung an Private, wodurch wiederum der Grundstein
für die Entwicklung im 19.Jahrhundert, d.h. für die Privatisierung des Hüttenwesens
gelegt wurde. Aber auch die Eisenindustrie erfuhr die ungeteilte Aufmerksamkeit des
Fürsten, auf dessen alleinige Initiative die Förderung der Eisenwerke zurückgmg.
Während auch auf diesem Gebiet die vormundschaftliche Regierungszeit als "die
erste Aufbauperiode" gilt, spricht man von der Regierung Fürst Wilhelm Heinrichs
als der eigentlichen 'Gründerzeit', "einerseits charakterisiert durch eine Reihe von
Neugründungen, andererseits durch den Ausbau bereits bestehender Werke"89. Hier
wuchs bereits, bedingt durch die Standortgebundenheit des Eisenerzvorkommens, in
83 Vgl. dazu Herrmann, Wilhelm Heinrich, S.42; Mallmann, Die heilige Borussia, S.16; Schmitt,
Agrarische Krise, S.21-23.
84 Vgl. Collet, Wirtschaftsleben, S.44f.
85 Vgl. Herrmann, Wilhelm Heinrich, S.42.
86 Vgl. dazu Jung, Wirtschaftspolitik, S.85.
87 Vgl. Jung, Wirtschaftspolitik, S.92-95; Collet, Wirtschaftsleben, S.48f.; Schmitt, Saarregion, S.27;
ders., Agrarische Krise, S.22.
88 Vgl. dazu Jung, Wirtschaftspolitik, S.95-108; Haßlacher, Eisenhüttenwesen; Collet, Wirtschaftsleben,
S.53-64; Gayot/Herly, Métallurgie; Herrmann, Wilhelm Heinrich, S.43-45.
89 Collet, Wirtschaftsleben, S.56f.
218