'absolutistischer' zu regieren als zu Zeiten des 'klassischen Absolutismus', aber der
aufgeklärte Monarch versuchte es - wie und mit welchem Ergebnis, werden wir im
folgenden sehen.
Das Dilemma war nicht strukturell bedingt, es war sozusagen kein Wesensmerkmal
des aufgeklärten Reformabsolutismus, sondern ergab sich erst geradezu lo¬
gisch-zwingend aus seiner Ambivalenz. Wir müssen also begrifflich unterscheiden
zwischen der 'Ambivalenz' als Grundstruktur und dem 'Dilemma' als möglicher
Folgeerscheinung eines Phänomens. Wenn wir uns nun der aufgeklärten Reform-
politik der beiden letzten nassau-saarbrückischen Fürsten zuwenden, dann richtet
sich unser Augenmerk zunächst einmal ausschließlich auf den ambivalenten Charak¬
ter, d.h. auf die Grundstruktur dieses Übergangsphänomens. Wir wollen diese
Ambivalenz, die sich aus dem Spannungsverhältnis von Aufklärung und Absolutis¬
mus ergab, hier, d.h. unter Bezug auf ein protestantisches Duodezfurstentum, in dem
die aufgeklärten Reformen viel 'unmittelbarer' erfolgten als in den größeren Staaten,
mit zwei Kategorien von Max Weber zu charakterisieren versuchen: Zum einen mit
Hilfe der Weberschen Typenlehre, die - neben der charismatischen, die uns hier nicht
weiter zu interessieren braucht - die traditionale und die rationale Herrschaftsform
unterscheidet10. Bekanntlich gilt es als ein Hauptkennzeichen des aufgeklärten
Reformabsolutismus, daß das traditionale, vom Gottesgnadentum geprägte
Herrschaftsverständnis durch "die rationale Legitimation der Herrschaft" ersetzt wur¬
de11. Hier gab es jedoch wie bei so vielen Erscheinungen der Umbruchszeit des
18.Jahrhunderts Übergangsformen12. Den 'Idealtyp' des aufgeklärten Herrschers, der
sich nicht mehr auf das Gottesgnadentum, sondern auf emen Gesellschafts- und Herr¬
schafsvertrag berief, verkörperte "noch am ehesten" Friedrich der Große13. Die
kleinen Duodezfürsten, wie die beiden nassau-saarbrückischen Fürsten Wilhelm
Heinrich und Ludwig, gründeten ihren Herrschaftsanspruch in aller Regel noch auf
das Gottesgnadentum14. Dennoch betrieben auch sie - und hier vor allem der letzte
Saarbrücker Fürst - eine Rationalisierungspolitik, die sich als eine Mischform
'traditionaler' und 'rationaler' Herrschaft verstehen läßt, weil sie sich sozusagen
zwischen 'Gnade' und 'Recht' befand. Wir wollen dies als das eine grundlegende
Kriterium der Ambivalenz des aufgeklärten Reformabsolutismus in Duodezfursten-
tümern wie Nassau-Saarbrücken nehmen. Das zweite, an Max Weber angelehnte
Merkmal ergibt sich aus seiner bekannten Unterscheidung zwischen 'Interessen' und
'Ideen', die er in seiner vergleichenden Religionssoziologie getroffen hat: "Interessen
auferlegte (Henshall, The Myth); s.dazu auch die ausführliche Besprechung von Duchhardt, Abschied,
in: HZ 258 (1994), S.l 13-122.
10 Vgl. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, S.122ff.
11 Vgl. dazu vor allem Birtsch, Idealtyp, S.9-47 (zit. S.13); ausführlich s.o. Kap.1.1b).
12 Darauf verweist vor allem Aretin, Aufgeklärter Herrscher, S.78-87.
13 Vgl. Birtsch, Idealtyp (zit.S.46).
14 Vgl. Herrmann, Kleinstaat, bes. S.288f.
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