Full text: Obrigkeit und Untertanen

Am 3.Mai 1737 begaben sich Johann Ludwig Hufschlag, Gerichtsmann von Saar¬ 
brücken, und der St.Johanner Bürger Thomas Meyer als Deputierte beider Bürger¬ 
schaften nach Usingen269. Die beiden städtischen Abgesandten, die ohne Wissen des 
Oberschultheißen und damit unerlaubterweise abgereist waren270, hatten den Auftrag, 
sowohl bei der Vormünderin als auch beim Erbprinzen Klage einzureichen. Die 
Fürstin war gerade nicht anwesend, so daß sie die Hauptbeschwerdeschrift der 
Usinger Regierung übergaben271. Da die Städte nun zwei, ja eigentlich drei definitive 
Zusicherungen ihrer alten Rechte durch die Herrschaft hatten - neben dem 
Huldigungsversprechen und dem Dekret vom letzten September noch die Versiche¬ 
rung der Fürstin bei ihrem letzten Aufenthalt in Saarbrücken vom September 1731, 
das Bauholz selbst aufmachen zu dürfen -, führten sie alle Eingriffe in ihre bislang 
autonome Forstverwaltung ausschließlich auf das Saarbrücker Oberforstamt zurück, 
das in ihren Augen die Usinger Herrschaft durch einseithige Vorstellung in die Irre 
geführt habe; neben dieser 'Verführungs-Theorie' konnten die Städte jetzt auch noch 
auf die Ausnahmesituation während der französischen Kriegstroublen verweisen, als 
die ganze Sache inmittelst in pendente verblieben war und sie in ihren Gerechtsamen 
nicht weiter turbiret wurden. Angesichts der Tatsache, daß sie positive Rechtsgut¬ 
achten in Händen hielten und ihre Privilegien ihnen eine große Verantwortung vor 
der Nachwelt auferlegten, erinnerten sie die Herrschaft daran, daß sie eigentlich 
gerechteste Ursache hätten, sich höchstens zu beschwehren und gegen alles Widrige 
zu protestiren. Nochmals listeten sie all ihre alten Waldrechte, durch deren Entzug 
ihnen die größte Gewalt geschehen sei, auf und baten, wie gehabt, um Befreiung von 
der Forstordnung und vom Forstamt272. Die Usinger Regierung gab den städtischen 
Deputierten die hinhaltende Antwort, daß man zunächst einen näheren Bericht von 
Saarbrücken einziehen müsse, bevor man eine 'Final-Resolution' erlassen könne; 
solange konnten die Abgesandten jedoch wegen der großen Kosten nicht in Usingen 
bleiben. Als sie erfuhren, daß die Fürstin nun doch anwesend war, übergaben sie 
auch ihr die Petition und erinnerten sie vor allem an ihre Versprechen273. Schließlich 
reichten sie gemäß ihres Auftrags eine weitere Beschwerdeschrift an den Erbprinzen 
als künftig gnädigsten Landesregenten, dessen Regierungsantritt man in Saarbrücken 
sehnsuchtsvolle] erwartete, mit der Bitte ein, er möge bei seiner Mutter kräftigst (...) 
intercediren, damit die Bürgerschaften bei ihren nullomodo zu disputirenden Ge- 
269 Zum Datum der Abreise vgl. das undatierte Petitionskonzept der beiden Städte an die Vormünderin 
(Ende Mai 1737, Datum ermittelt): StadtA SB Gemeins. Stadtger. 148, unpag. 
270 So die Aussage des Saarbrücker Gerichtsmanns Hufschlag vor der Saarbrücker Regierung: Protokoll 
der Saarbrücker Regierung vom 23.Mai 1737: LA SB 22/2866, fol.l38f. 
271 Vgl. dazu das Memorial, das die beiden Stadtdeputierten dann doch noch der Fürstin überreichten: 
Petitionskonzept der beiden Städte an die Vormünderin, o.O. o.D. (Mai 1737, Datum ermittelt): 
StadtA SB Gemeins. Stadtger. 148, unpag. 
272 Petitionskonzept der beiden Städte Saarbrücken und St.Johann an die Usinger Regierung, o.O. o.D. 
(Mai 1737, Datum ermittelt): StadtA SB Gemeins. Stadtger. 148, unpag. 
273 Petitionskonzept der beiden Städte Saarbrücken und St.Johann an die Vormünderin, o.O. o.D. (Mai 
1737, Datum ermittelt): StadtA SB Gemeins. Stadtger. 148, unpag. 
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