Am 3.Mai 1737 begaben sich Johann Ludwig Hufschlag, Gerichtsmann von Saar¬
brücken, und der St.Johanner Bürger Thomas Meyer als Deputierte beider Bürger¬
schaften nach Usingen269. Die beiden städtischen Abgesandten, die ohne Wissen des
Oberschultheißen und damit unerlaubterweise abgereist waren270, hatten den Auftrag,
sowohl bei der Vormünderin als auch beim Erbprinzen Klage einzureichen. Die
Fürstin war gerade nicht anwesend, so daß sie die Hauptbeschwerdeschrift der
Usinger Regierung übergaben271. Da die Städte nun zwei, ja eigentlich drei definitive
Zusicherungen ihrer alten Rechte durch die Herrschaft hatten - neben dem
Huldigungsversprechen und dem Dekret vom letzten September noch die Versiche¬
rung der Fürstin bei ihrem letzten Aufenthalt in Saarbrücken vom September 1731,
das Bauholz selbst aufmachen zu dürfen -, führten sie alle Eingriffe in ihre bislang
autonome Forstverwaltung ausschließlich auf das Saarbrücker Oberforstamt zurück,
das in ihren Augen die Usinger Herrschaft durch einseithige Vorstellung in die Irre
geführt habe; neben dieser 'Verführungs-Theorie' konnten die Städte jetzt auch noch
auf die Ausnahmesituation während der französischen Kriegstroublen verweisen, als
die ganze Sache inmittelst in pendente verblieben war und sie in ihren Gerechtsamen
nicht weiter turbiret wurden. Angesichts der Tatsache, daß sie positive Rechtsgut¬
achten in Händen hielten und ihre Privilegien ihnen eine große Verantwortung vor
der Nachwelt auferlegten, erinnerten sie die Herrschaft daran, daß sie eigentlich
gerechteste Ursache hätten, sich höchstens zu beschwehren und gegen alles Widrige
zu protestiren. Nochmals listeten sie all ihre alten Waldrechte, durch deren Entzug
ihnen die größte Gewalt geschehen sei, auf und baten, wie gehabt, um Befreiung von
der Forstordnung und vom Forstamt272. Die Usinger Regierung gab den städtischen
Deputierten die hinhaltende Antwort, daß man zunächst einen näheren Bericht von
Saarbrücken einziehen müsse, bevor man eine 'Final-Resolution' erlassen könne;
solange konnten die Abgesandten jedoch wegen der großen Kosten nicht in Usingen
bleiben. Als sie erfuhren, daß die Fürstin nun doch anwesend war, übergaben sie
auch ihr die Petition und erinnerten sie vor allem an ihre Versprechen273. Schließlich
reichten sie gemäß ihres Auftrags eine weitere Beschwerdeschrift an den Erbprinzen
als künftig gnädigsten Landesregenten, dessen Regierungsantritt man in Saarbrücken
sehnsuchtsvolle] erwartete, mit der Bitte ein, er möge bei seiner Mutter kräftigst (...)
intercediren, damit die Bürgerschaften bei ihren nullomodo zu disputirenden Ge-
269 Zum Datum der Abreise vgl. das undatierte Petitionskonzept der beiden Städte an die Vormünderin
(Ende Mai 1737, Datum ermittelt): StadtA SB Gemeins. Stadtger. 148, unpag.
270 So die Aussage des Saarbrücker Gerichtsmanns Hufschlag vor der Saarbrücker Regierung: Protokoll
der Saarbrücker Regierung vom 23.Mai 1737: LA SB 22/2866, fol.l38f.
271 Vgl. dazu das Memorial, das die beiden Stadtdeputierten dann doch noch der Fürstin überreichten:
Petitionskonzept der beiden Städte an die Vormünderin, o.O. o.D. (Mai 1737, Datum ermittelt):
StadtA SB Gemeins. Stadtger. 148, unpag.
272 Petitionskonzept der beiden Städte Saarbrücken und St.Johann an die Usinger Regierung, o.O. o.D.
(Mai 1737, Datum ermittelt): StadtA SB Gemeins. Stadtger. 148, unpag.
273 Petitionskonzept der beiden Städte Saarbrücken und St.Johann an die Vormünderin, o.O. o.D. (Mai
1737, Datum ermittelt): StadtA SB Gemeins. Stadtger. 148, unpag.
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