Full text: Obrigkeit und Untertanen

prinzen Heinrich erlosch. Ihr Erbe war wieder Nassau-Usingen, das die Erbschaft 
allerdings nicht mehr antreten konnte, weil das Fürstentum Nassau-Saarbrücken zu¬ 
sammen mit dem linksrheinischen Deutschland an Frankreich fiel24. 
Die über 400jährige Verbindung mit dem rechtsrheinischen Hause Nassau war in 
erster Linie dynastischer Art; ein territorialer Zusammenhang ließ sich trotz der 
Schaffung von Verbindungsstücken, die nicht weiter als eine Tagesreise voneinander 
entfernt lagen und deren wichtigsten Glieder Kirchheimbolanden, Stauf, Landstuhl 
und Homburg waren, nicht hersteilen25. Die Grafschaft blieb auf ihre Stammlande 
links und rechts der Saar beschränkt und mußte sich sowohl gegenüber Zentrifugal¬ 
kräften von innen als auch gegenüber Bedrohungen von außen behaupten. Von innen 
her erlitt sie dadurch Verluste, daß einige Lehnsleute wie z.B. Hüttersdorf oder 
Saarwellingen in die Reichsritterschaft aufstiegen und ihre Güter der Besteuerung 
und der Gerichtsbarkeit der Saarbrücker Grafen entzogen; auch die Abtei Fraulautern 
vermochte sich aus der nassau-saarbrückischen Vogteiherrschaft zu lösen und konnte 
für ihre Besitzungen Schwarzenholz und Labach die Reichsunmittelbarkeit 
erlangen26; und das Kloster Wadgassen war durch die limitierte Landeshoheit, die 
ihm durch mehrere Reichskammergerichtsurteile gesichert worden war, ebenfalls 
nicht weit davon entfernt, sich von der nassau-saarbrückischen Oberhoheit zu lösen27. 
Von außen drohten Gefahren durch die mächtigen Nachbarn Kurtrier, Lothringen 
und Frankreich, die an die Saar vordrangen und eine wirklich erfolgreiche 
Territorialpolitik der Saarbrücker Grafen verhinderten, denen aber immerhin ihre 
Selbstbehauptung gelang, was angesichts der realen Machtverhältnisse erstaunlich 
genug war. Im 15. und 16.Jahrhundert gab es vor allem mit dem Herzogtum Lothrin¬ 
gen, das die Grafschaft von drei Seiten umschloß, ständige Streitereien, die sich nicht 
nur aus den beiderseitigen Ansprüchen auf die Grafschaft Saarwerden, die 1513/1527 
von Saarbrücken durch Heirat erworben worden war, ergaben, sondern auch aus den 
vielen Besitzungen und unterschiedlichen alten Rechten der Saarbrücker Grafen im 
Lothringer Raum, aus der machtpolitischen Ausdehnungspolitik der Lothringer 
Herzoge und schließlich aus den konfessionellen Gegensätzen; die letzten Verluste 
erlitten die Saarbrücker Grafen, als sie 1575 offiziell das lutherische Bekenntnis 
einführten, womit die Vogtei über Metzer Kirchengut verloren ging28. Die Rivalität 
24 Vgl. Demandt, Hessen, S.373 u. S.434f; das Usinger Erbe reichte bis 1816, dann folgte die jüngere 
Weilburger Linie, die 1866 Nassau verlor, 1890 Luxemburg vom nassau-oranischen Königshaus der 
Niederlande erbte und 1912 im Mannesstamme ausstarb. 
25 Vgl. Herrmann, Zuordnung, S.532. 
26 Vgl. zusammenfassend Herrmann/ Sante, Saarland, S.19; zu den einzelnen Reichsherrschaften vgl. 
Hertmann/ Hoppstädter, Landeskunde II, passim. 
21 Vgl. zur Geschichte der Abtei Wadgassen Tritz, Wadgassen. 
28 Zur lothringischen Ausdehnungspolitik vgl. Herrmann/ Sante, Saarland, S.19f.; Niessen, Territorial¬ 
entwicklung, S.lOf.; Hoppstädter, Grafschaft, S.310; zum mehr als zwei Jahrhunderte währenden 
Streit über die Grafschaft Saarwerden vgl. Hertmann, Grafen, S.9f.; ders., Grundlinien, S.491 f.; 
allgem. zur Entwicklung Saarwerdens bis 1527 ders., Saarwerden. 
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