Tradition'"13. Nicht "Dualismus" - so Press - als das relativ modern anmutende
gleichrangige Gegenüber von Fürst und Ständen, sondern "Interaktion", d.h. die
Tatsache, "daß immer alle beteiligten sozialen bzw. ständischen Gruppen wechselsei¬
tig aufeinander einwirken", sei der angemessene Begriff, der die politisch-gesell¬
schaftlichen Vorgänge auch unter den Bedingungen der Ständegesellschaft des Alten
Reiches in korrekter Weise erfaßt14. Nichts anderes meint das 'Theater und Gegen-
theater'-Modell des englischen Sozialhistorikers E.P.Thompson, der die ">strukturel-
le< Reziprozität" bzw. den "strukturelle(n) Kontext der Reziprozität in den Beziehun¬
gen zwischen Herrschern und Beherrschten" zum erkenntnisleitenden Interesse
erhob15. Nach nunmehr zwanzig Jahren frühneuzeitlicher Protestforschung scheint es
an der Zeit, die ideologischen Einseitigkeiten aufzugeben und die alte Macht- und
Politikgeschichte wieder in ihr Recht zu setzen, d.h. Untertanenproteste und
herrschaftliche Politik in Bezug zueinander zu setzten und so den historisch-politi¬
schen Kontext herzustellen, innerhalb dessen die Unruhen angemessen beurteilt
werden können. Vorliegende Studie versucht dies nun zum ersten Mal am Beispiel
eines Duodezflirstentums, das aufgrund seiner territorialen und verfassungsgeschicht¬
lichen Struktur ideale Voraussetzungen besitzt, die 'strukturelle Reziprozität' bzw.
den 'Interaktionsprozeß' zwischen Obrigkeit und Untertanen zu untersuchen.
Die Grafschaft bzw. das spätere Fürstentum Nassau-Saarbrücken war reichsunmittel¬
bares Territorium und lag im Südwesten des Reiches, an der Grenze zum Herzogtum
Lothringen bzw. zum Königreich Frankreich16. Im Jahre 1381 kam durch Heirat die
rechtsrheinische Dynastie Nassau an die Macht, die sich - aufgespalten in verschiede¬
ne Linien - über 400 Jahre bis zum Untergang des Ancien Régime infolge der Aus¬
wirkungen der Französischen Revolution hielt17. Da im nassauischen Gesamthaus bis
13 Press, Stadt- und Dorfgemeinden, S.454.
14 Vgl. hierzu die intensive Auseinandersetzung von Press mit der Habilitationsschrift von Blickle über
die 'Landschaften im Alten Reich': Press, Herrschaft, S. 170-214 (zit. S. 180).
15 Vgl.Thompson, Patrizische Gesellschaft, S.169-202 (zit.S.198), hier die entscheidende Passage: "In
gewissem Sinn brauchten die Herrschenden und die Menge einander, beobachteten sich, spielten
voreinander Theater und Gegentheater, mäßigten ihr jeweiliges politisches Verhalten. Dies ist eine
aktivere und stärker auf Gegenseitigkeit gründende Beziehung als die, an die die Formel 'Paternalis¬
mus und Ehrerbietung1 normalerweise denken läßt" (S.188).
16 Es gibt keine Monographie über die Grafschaft bzw. das spätere Fürstentum Nassau-Saarbrücken, wir
verfügen nur über die 'Grafengeschichte' von Friedrich Köllner (Land), die von Albert Ruppersberg
(Grafschaft II) neubearbeitet und erweitert wurde; daneben ist auf die zusammenfassende Beschrei¬
bung von Kurt Hoppstädter (Grafschaft, S.279-322) zu verweisen, die primär nach dynastisch¬
genealogischen Gesichtspunkten vorgeht; schließlich sei noch die Skizze von Georg Wilhelm Sante
erwähnt, in: Herrmann/Sante, Saarland, S.12-20; für das Gesamthaus Nassau vgl. Schliephake/ Me¬
nzel, Nassau.
17 Vgl. zum nassauischen Erbfall v. 1381 Herrmann, Beziehungen (S.23f.), der ihn im Zusammenhang
mit der Grenzsicherungspolitik Kaiser Karls IV. sieht und es als "durchaus möglich" ansieht, daß
entscheidende Anregungen zur Eheschließung zwischen Johanna von Nassau-Commercy und Johann
von Nassau-Weilburg "vom Kaiser selbst oder seinem engsten Umfeld" gegeben wurden.
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