Full text: Obrigkeit und Untertanen

Tradition'"13. Nicht "Dualismus" - so Press - als das relativ modern anmutende 
gleichrangige Gegenüber von Fürst und Ständen, sondern "Interaktion", d.h. die 
Tatsache, "daß immer alle beteiligten sozialen bzw. ständischen Gruppen wechselsei¬ 
tig aufeinander einwirken", sei der angemessene Begriff, der die politisch-gesell¬ 
schaftlichen Vorgänge auch unter den Bedingungen der Ständegesellschaft des Alten 
Reiches in korrekter Weise erfaßt14. Nichts anderes meint das 'Theater und Gegen- 
theater'-Modell des englischen Sozialhistorikers E.P.Thompson, der die ">strukturel- 
le< Reziprozität" bzw. den "strukturelle(n) Kontext der Reziprozität in den Beziehun¬ 
gen zwischen Herrschern und Beherrschten" zum erkenntnisleitenden Interesse 
erhob15. Nach nunmehr zwanzig Jahren frühneuzeitlicher Protestforschung scheint es 
an der Zeit, die ideologischen Einseitigkeiten aufzugeben und die alte Macht- und 
Politikgeschichte wieder in ihr Recht zu setzen, d.h. Untertanenproteste und 
herrschaftliche Politik in Bezug zueinander zu setzten und so den historisch-politi¬ 
schen Kontext herzustellen, innerhalb dessen die Unruhen angemessen beurteilt 
werden können. Vorliegende Studie versucht dies nun zum ersten Mal am Beispiel 
eines Duodezflirstentums, das aufgrund seiner territorialen und verfassungsgeschicht¬ 
lichen Struktur ideale Voraussetzungen besitzt, die 'strukturelle Reziprozität' bzw. 
den 'Interaktionsprozeß' zwischen Obrigkeit und Untertanen zu untersuchen. 
Die Grafschaft bzw. das spätere Fürstentum Nassau-Saarbrücken war reichsunmittel¬ 
bares Territorium und lag im Südwesten des Reiches, an der Grenze zum Herzogtum 
Lothringen bzw. zum Königreich Frankreich16. Im Jahre 1381 kam durch Heirat die 
rechtsrheinische Dynastie Nassau an die Macht, die sich - aufgespalten in verschiede¬ 
ne Linien - über 400 Jahre bis zum Untergang des Ancien Régime infolge der Aus¬ 
wirkungen der Französischen Revolution hielt17. Da im nassauischen Gesamthaus bis 
13 Press, Stadt- und Dorfgemeinden, S.454. 
14 Vgl. hierzu die intensive Auseinandersetzung von Press mit der Habilitationsschrift von Blickle über 
die 'Landschaften im Alten Reich': Press, Herrschaft, S. 170-214 (zit. S. 180). 
15 Vgl.Thompson, Patrizische Gesellschaft, S.169-202 (zit.S.198), hier die entscheidende Passage: "In 
gewissem Sinn brauchten die Herrschenden und die Menge einander, beobachteten sich, spielten 
voreinander Theater und Gegentheater, mäßigten ihr jeweiliges politisches Verhalten. Dies ist eine 
aktivere und stärker auf Gegenseitigkeit gründende Beziehung als die, an die die Formel 'Paternalis¬ 
mus und Ehrerbietung1 normalerweise denken läßt" (S.188). 
16 Es gibt keine Monographie über die Grafschaft bzw. das spätere Fürstentum Nassau-Saarbrücken, wir 
verfügen nur über die 'Grafengeschichte' von Friedrich Köllner (Land), die von Albert Ruppersberg 
(Grafschaft II) neubearbeitet und erweitert wurde; daneben ist auf die zusammenfassende Beschrei¬ 
bung von Kurt Hoppstädter (Grafschaft, S.279-322) zu verweisen, die primär nach dynastisch¬ 
genealogischen Gesichtspunkten vorgeht; schließlich sei noch die Skizze von Georg Wilhelm Sante 
erwähnt, in: Herrmann/Sante, Saarland, S.12-20; für das Gesamthaus Nassau vgl. Schliephake/ Me¬ 
nzel, Nassau. 
17 Vgl. zum nassauischen Erbfall v. 1381 Herrmann, Beziehungen (S.23f.), der ihn im Zusammenhang 
mit der Grenzsicherungspolitik Kaiser Karls IV. sieht und es als "durchaus möglich" ansieht, daß 
entscheidende Anregungen zur Eheschließung zwischen Johanna von Nassau-Commercy und Johann 
von Nassau-Weilburg "vom Kaiser selbst oder seinem engsten Umfeld" gegeben wurden. 
17
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.