Murbach ausgestellt worden, und es liegt nahe, daß bei dieser Rechtshandlung ein
Etichonennachfahre als Supplikant auftritt. Auffallend ist schließlich noch der
Umstand, daß in der Straßburger Urkunde ebenfalls noch ein Eberhard, sicher auch
von gräflichem Range, in der oben zitierten Supplikantenliste auftaucht. Dürfen wir
in diesem Eberhard einen Verwandten Hugos, gar dessen Vater oder Bruder
erblicken? Dies ist letztlich nicht zu beantworten, der Name Eberhard indes deutet
auf eine Verwandtschaft zu Hugo hin.
Hugo I. begegnet uns schließlich nochmals in einem Verzeichnis von Gütern, die
dem Straßburger Stift St. Thomas geschenkt worden waren. Es handelt sich um
jenen auf Hohenburg wohnenden Grafen Hugo, der dem Stift die beiden Dörfer
Kippenheim und Kippenheimsweiler schenkt: in vico autem Kippenheim curtem 1
et dimidiam partem cecclesice ejusdem vici et villulam Langisesuuilare de Hugone
comite Hohenhurc regnante prefatus Rihuuinus episcopus conquisierat et fratribus
tradiderafö1. Wiegand gibt in seinem Register an, daß dieser Graf Hugo nach 1007
gestorben ist86 88. Er beruft sich augenscheinlich auf die präsentische Form des
Partizips regnante und zieht daraus wohl den Schluß, daß der Graf Hugo zur Zeit
der Erstellung des Güterverzeichnisses, also nach 1007, noch am Leben war. Die
Unrichtigkeit dieser Angabe ergibt sich indes eindeutig durch die Erwähnung des
Straßburger Bischofs Richwin, der die beiden Dörfer von Graf Hugo erworben und
St. Thomas übertragen hat. Richwin war aber von 913 bis 933 Bischof von
Straßburg89 90, so daß natürlich der Zeitpunkt der Güterübertragung zwischen 913 und
933 anzusetzen und somit auch die Lebenszeit des besagten Grafen Hugo in das
erste Drittel des 10. Jahrhunderts zu datieren ist.
Daß dieser Graf Hugo, der auf Hohenburg residierte, mit Hugo I. identisch ist, wird
zusätzlich nicht nur durch die chronologische Übereinstimmung wahrscheinlich
gemacht, sondern auch durch den Umstand, daß Hohenburg bekanntlich alter
Etichonenbesitz war90. Wann Hugo I. gestorben ist, läßt sich auf Grund fehlender
Quellenzeugnisse mcht genau bestimmen. Ob er schon um 940 nicht mehr am
Leben ist, wie die Forschung allgemein annimmt91 92, ist nicht zu belegen. Wir finden
ihn noch sicher 931 bezeugt. Er tritt in diesem Jahr in der schon oben diskutierten
Privaturkunde für St. Felix und Regula in Zürich sozusagen als Nachfolger seines
Vaters auf92. Nach diesem Zeitpunkt tritt Hugo I. in den Quellen nicht mehr in
Erscheinung. Allerdings könnte dieses Verschwinden aus den Quellen auch mit
einer Notiz aus der Vita S. Deicoli Zusammenhängen, in der behauptet wird, Hugo
86 Ebda, S. 16.
87 Das GUterverzeichnis ist abgedruckt bei Wiegand, Urkundenbuch I, Nr. 52, S. 43 ff.,
Zitat S. 44; RegBfeStr. I, Nr. 130, S 244 f.
88 Wiegand, Urkundenbuch I, S. 523.
89 Siehe RegBfeStr. I, Nrn. 121-132, S. 243 ff. Wiegand, Urkundenbuch I, Nr. 52, S. 43,
Anm. 2, gibt in einer Anmerkung zu diesem Güterverzeichnis die Regierungszeit
Rich wins unrichtig mit 916-932 an.
90 Zu Hohenburg siehe unten im Kap. 'Besitzungen' den Art. 'Hohenburg'.
91 Vgl. Vollmer, Etichonen, S. 178; Böhmer-Zimmermann, Register, S. 228.
92 Siehe oben, S. 14 u. Anm. 63.
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