Herzog Friedrich von Oberlothringen als Zeuge1020, mit dem Albert II. ein Jahr
zuvor die Eheabmachung für seine Tochter getroffen hatte, so daß sich im
gemeinsamen Auftreten des Herzogs und des Grafen die politische Annäherung der
beiden Häuser und deren staufische Ausrichtung widerspiegelt. Albert ist sicher
auch weiterhin bis zur Ermordung Philipps auf seiten des Staufers geblieben. Ihm
wird der politische und militärische Niedergang Ottos IV.1021 nicht entgangen sein.
Bedenkt man, daß der Dagsburger ursprünglich zu den Wählern Ottos IV. gezählt
und sogar mit Friedrich Emich von Leiningen an der Spitze der Delegation
gestanden hat, die den Welfen zur Königswahl nach Deutschland geleitete, so fällt
auf, daß Albert auch nach der Ermordung Philipps von Schwaben iticht mehr in der
Umgebung Ottos IV. zu finden war. Er wird weder als Zeuge in den Urkunden des
Welfen genannt, noch beteiligte er sich 1209 an dessen Italienzug, der als
vorrangiges Ziel die Erlangung der Kaiserkrone für Otto IV. hatte. Es ist möglich,
daß er sich in seinem fortgeschrittenen Alter nicht mehr den Strapazen eines
Italienzuges aussetzen wollte.
Ebenso taucht er in den Zeugenlisten der Urkunden anderer Fürsten kaum noch auf
Im Jahre 1208 wird er lediglich in zwei Urkunden genannt1022 Er fungierte zum
einen als Zeuge in einer Urkunde des Straßburger Bischofs Heinrich, die vor dem 6.
Dezember 1208 in Hagenau ausgestellt wurde, mittels der der Bischof beur¬
kundete, daß eine Ministerialin namens Bertradis von Nußdorf ihre Zugehörigkeit
zur Straßburger Ministerialitat erwiesen habe1023. Zum zweiten wird Albert II.
schließlich in dem oben schon erwähnten Friedensvertrag zwischen Herzog
Friedrich II. von Oberlothringen und dessen Schwiegervater, dem Grafen Theobald
von Bar, vom 2. November 1208 erwähnt. Herzog Friedrich mußte seinem
Schwiegervater versprechen, daß er, seine Brüder oder seine Leute den Frieden
nicht durch kriegerische Handlungen brechen dürften, anderenfalls müßten sich die
Friedensbrecher dem Grafen und nächst ihm seinem Sohn durch Leisten des
Mannschaftseides verpflichten. Von dieser Bedingung seien jedoch der Graf von
Dagsburg, der durch die Eheverabredung ihrer beider Kinder zum Verbündeten des
Herzogs geworden w'ar, und noch weitere namentlich aufgeführte Grafen
ausgenommen. Falls diese gegen den Grafen von Bar vorgingen, sollte der Friede
nicht als gebrochen angesehen werden, sondern der Fierzog hätte den Grafen von
1020 Muratori, Delle antichità Estensi de Italiane, 1. Bd., S. 381 f ; Böhmer-Ficker V,l,
Nr. 150.
1021 Zur politischen Lage Ottos IV. in den Jahren 1204-1208 siehe Hücker, Otto IV.,
S. 78-94.
1022 Bei Verkooren, Inventane 11,1, S. 41, wird noch eine Urkunde von Herzog Heinrich
I. von Brabant aus dem Jahre 1210 im Regest angegeben, in der Albert II. von
Dagsburg als Zeuge auftritt. Allerdings wird in dieser Urkunde zwischen mehreren
Handlungen differenziert und demnach zwei Zeugenreihen aufgeführt. Albert wird als
Handlungszeuge in der ersten Reihe genannt, so daß es zweifelhaft erscheint, daß er
bei Beurkundung des Rechtsgeschäftes 1210 anwesend war. Die in chartularer
Abschrift im ARG in Brüssel vorhandene Urkunde lag mir noch nicht vor, so daß die
Behandlung dieser Frage einer späteren Untersuchung Vorbehalten bleiben muß.
1023 Druck bei Würdtwein, 10. Bd„ Nr. 82, S. 225 f.; Regest: RegBfeStr. II, Nr. 764, S. 6.
322