Full text: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Herzog Friedrich von Oberlothringen als Zeuge1020, mit dem Albert II. ein Jahr 
zuvor die Eheabmachung für seine Tochter getroffen hatte, so daß sich im 
gemeinsamen Auftreten des Herzogs und des Grafen die politische Annäherung der 
beiden Häuser und deren staufische Ausrichtung widerspiegelt. Albert ist sicher 
auch weiterhin bis zur Ermordung Philipps auf seiten des Staufers geblieben. Ihm 
wird der politische und militärische Niedergang Ottos IV.1021 nicht entgangen sein. 
Bedenkt man, daß der Dagsburger ursprünglich zu den Wählern Ottos IV. gezählt 
und sogar mit Friedrich Emich von Leiningen an der Spitze der Delegation 
gestanden hat, die den Welfen zur Königswahl nach Deutschland geleitete, so fällt 
auf, daß Albert auch nach der Ermordung Philipps von Schwaben iticht mehr in der 
Umgebung Ottos IV. zu finden war. Er wird weder als Zeuge in den Urkunden des 
Welfen genannt, noch beteiligte er sich 1209 an dessen Italienzug, der als 
vorrangiges Ziel die Erlangung der Kaiserkrone für Otto IV. hatte. Es ist möglich, 
daß er sich in seinem fortgeschrittenen Alter nicht mehr den Strapazen eines 
Italienzuges aussetzen wollte. 
Ebenso taucht er in den Zeugenlisten der Urkunden anderer Fürsten kaum noch auf 
Im Jahre 1208 wird er lediglich in zwei Urkunden genannt1022 Er fungierte zum 
einen als Zeuge in einer Urkunde des Straßburger Bischofs Heinrich, die vor dem 6. 
Dezember 1208 in Hagenau ausgestellt wurde, mittels der der Bischof beur¬ 
kundete, daß eine Ministerialin namens Bertradis von Nußdorf ihre Zugehörigkeit 
zur Straßburger Ministerialitat erwiesen habe1023. Zum zweiten wird Albert II. 
schließlich in dem oben schon erwähnten Friedensvertrag zwischen Herzog 
Friedrich II. von Oberlothringen und dessen Schwiegervater, dem Grafen Theobald 
von Bar, vom 2. November 1208 erwähnt. Herzog Friedrich mußte seinem 
Schwiegervater versprechen, daß er, seine Brüder oder seine Leute den Frieden 
nicht durch kriegerische Handlungen brechen dürften, anderenfalls müßten sich die 
Friedensbrecher dem Grafen und nächst ihm seinem Sohn durch Leisten des 
Mannschaftseides verpflichten. Von dieser Bedingung seien jedoch der Graf von 
Dagsburg, der durch die Eheverabredung ihrer beider Kinder zum Verbündeten des 
Herzogs geworden w'ar, und noch weitere namentlich aufgeführte Grafen 
ausgenommen. Falls diese gegen den Grafen von Bar vorgingen, sollte der Friede 
nicht als gebrochen angesehen werden, sondern der Fierzog hätte den Grafen von 
1020 Muratori, Delle antichità Estensi de Italiane, 1. Bd., S. 381 f ; Böhmer-Ficker V,l, 
Nr. 150. 
1021 Zur politischen Lage Ottos IV. in den Jahren 1204-1208 siehe Hücker, Otto IV., 
S. 78-94. 
1022 Bei Verkooren, Inventane 11,1, S. 41, wird noch eine Urkunde von Herzog Heinrich 
I. von Brabant aus dem Jahre 1210 im Regest angegeben, in der Albert II. von 
Dagsburg als Zeuge auftritt. Allerdings wird in dieser Urkunde zwischen mehreren 
Handlungen differenziert und demnach zwei Zeugenreihen aufgeführt. Albert wird als 
Handlungszeuge in der ersten Reihe genannt, so daß es zweifelhaft erscheint, daß er 
bei Beurkundung des Rechtsgeschäftes 1210 anwesend war. Die in chartularer 
Abschrift im ARG in Brüssel vorhandene Urkunde lag mir noch nicht vor, so daß die 
Behandlung dieser Frage einer späteren Untersuchung Vorbehalten bleiben muß. 
1023 Druck bei Würdtwein, 10. Bd„ Nr. 82, S. 225 f.; Regest: RegBfeStr. II, Nr. 764, S. 6. 
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