Geburt - oder bevorstehende Geburt - eines Kindes von Albert bekannt wurde sich
eine Bestätigung seiner Anrechte auf Moha und Waleffe von Papst Innozenz III.
hatte geben lassen998, um seine Ansprüche auf eine solide Rechtsbasis zu stellen.
Zudem ließ er sich nach dem Tode Alberts im Jahre 1212 durch zwei Urkunden, die
eine von Abt Heinrich von Haute-Seille, die andere von Herzog Friedrich II. von
Oberlothringen ausgestellt, bestätigen, daß er der Lehensherr von Moha und
Waleffe sei999. Erst 1212 dürfte Heinrich I. von Brabant die ganze Tragweite seines
einstigen Verzichtes auf Moha und Waleffe deutlich geworden sein. Folglich kam
es um diese Besitzungen erneut zu Auseinandersetzungen zwischen Heinrich von
Brabant und dem Lütticher Bischof1000.
Der Ehekontrakt
Albert II. hatte wohl selbst nicht mehr mit leiblichen Nachkommen gerechnet, wie
die obenerwähnten Verträge mit dem Lütticher Bischof und mit Heinrich von
Brabant zeigen. Jetzt aber ging es darum, seiner Tochter, die den Namen Gertrud
erhielt, den dagsburgisehen Besitz zu erhalten, indem er sie an einen Dynasten
verheiratete, der Macht genug besaß, Gertruds Erbe gegenüber anderweitigen
Ansprüchen, notfalls mit Waffengewalt, zu sichern und ihre Rechte durchzusetzen.
Wie berechtigt diese Sorge war, zeigen die genannten Auseinandersetzungen um
Moha, die nach dem Tode Alberts II. einsetzten. Der Dagsburger Graf war schon
betagt, und er wußte, daß nicht mehr viel Zeit blieb, einen geeigneten Ehemann für
Gertrud zu finden. Allerdings dürfte dies nicht besonders schwer gewesen sein, da
Gertrud bei der Bejahrtheit ihres Vaters wohl die alleinige Erbin von dessen
vielfältigen Besitzungen und somit eine begehrte Braut gewesen war. Ungefähr ein
halbes Jahr nach der Geburt von Gertrud traf nun ihr Vater mit dem neuen Herzog
Friedrich II. von Oberlothringen eine Abmachung über die Verheiratung ihrer
Kinder1001. Albert II. erhielt dafür die Burg Diedersdorf (Thicourt), die auch schon
das Interesse von Alberts Neffen, Herzog Heinrich von Brabant, erregt hatte, und
für deren Erwerbung Albert II. seinem Neffen in dem jetzt ja hinfälligen, vor 1204
geschlossenen Erbschaftsvertrag seine Unterstützung zugesagt hatte1002. Albert II.
erwarb nun also selbst von Herzog Friedrich II. von Oberlothringen die Burg
Diedersdorf mit allem Zubehör unter der Bedingung, daß nach Alberts Tod Gertrud
und deren Ehemann Theobald von Oberlothringen die Burg erben sollten1003.
998 Siehe oben, S. 316 mit Anm. 991.
999 Bormans u. Schoolmeesters, Cartulaire I, Nr. 106, S. 168 und Nr. 107, S. 169.
i°oo Reineri annales, MGH SS XVI, ad 1212, S. 664 f.; zum Ganzen siehe unten das Kap.
'Die Zeit bis 1220 - Die Ehe Gertruds mit Herzog Theobald von Oberlothringen'.
toot Druck bei EXeterlen, Le fonds lorrain, Nr. 2, S. 47, Regest bei LXivernoy, Catalogue,
Nr. 221, S. 151 f.
1002 Siehe im Anhang, Urkunde Nr. 13.
1003 Urkunde in: Dieterlen, Le fonds lorrain, Nr. 2, S. 47: Notum vobis jacimus, quod nos
liberos nostros Theobaldum et Gertrudem ...fide utrinque data et iuramento adhibito
matrimonio copulavimus sub tali dumtaxat conventione, quod ego Fredericus dux
Lotharingiae castrum Tyecort cum appenditiis comiti Alberto de Dasbor reddidi et
heredibus nostris libere cum appenditiis suis possidendum ita tamen, quod comes
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