durchaus in den chronologisch vorgezeichneten Lebensrahmen des elsässischen
Grafen Eberhard einfügen. Ein gewisser Unsicherheitsfaktor bleibt dennoch, zieht
man die Häufigkeit des Namens Eberhard in dieser Zeit in Betracht. Auch sind in
der Ortenau später keine Besitzungen der Familie der Dagsburg-Egisheimer Grafen,
der Nachkommen jenes Grafen Eberhard I., nachzuweisen. Letzteres spräche aber
nicht unbedingt dagegen, daß der elsässische Graf namens Eberhard mit dem
Ortenaugrafen identisch ist, da es sich bei der Grafschaft in der Ortenau
anscheinend um ein vom König, möglicherweise von Arnulf von Kärnten^8, an
Eberhard verliehenes Amt gehandelt hatte, in der Eberhard nicht unbedingt
Allodialbesitz gehabt haben muß. Außerdem finden sich in der unmittelbaren
Nachbarschaft der Ortenau durchaus Besitzungen der Nachkommen Eberhards,
denkt man zum Beispiel an jene seines Enkels Guntram, die sich nicht nur
linksrheinisch, sondern auch rechtsrheinisch feststellen lassen68 69. Zudem legt die
räumliche Nähe der rechtsrheinischen Ortenaugrafschaft zur linksrheinischen
Grafschaft im elsässischen Nordgau - die beiden Grafschaften sind sozusagen
benachbart - die schon von Franz X. Vollmer geäußerte Vermutung nahe, Eberhard
habe beide Grafschaften verwaltet70. Daß Eberhard I. Graf im Nordgau gewesen ist,
kann man als sicher annehmen, da dieses Amt in seiner Nachkommenschaft
nachzuweisen ist71. Ebenso ließe sich der Umstand, daß eine am 14. März 898
68 Siehe dazu unten, S. 163-169.
69 Siehe dazu unten im Kap. 'Besitzungen' die Art. zu den einzelnen Besitzungen Guntrams.
70 Vollmer, Etichonen, S. 178.
71 Zu der Grafschaft im elsässischen Nordgau siehe ausführlich unten im Kap. 'Besitzungen'
den Art. 'Nordgau'. Es seien hier nur drei Beispiele genannt: Die Grafschaft im
elsässischen Nordgau ist sicher in der Hand von Graf Gerhard IV. von Egisheim, da er in
D H IV 152, vom 22. Mai 1065 als Inhaber dieser Grafschaft genannt wird: ... in co~
mitatu Gerhardi comitis in pago Nortcowe (ebda., S. 197) und in D H IV 299, vom 13.
August 1077: ...inpago Nortgo$ in comitatu Gerhardi comitis ... (ebda, S. 393). Vorher
taucht der Terminus 'Graf im Nordgau' bei Personen der Familie der Eberharde zwar
nicht auf, man kann aber auf Grund weiterer Quellen annehmen, daß die Familie im
Besitz dieser Grafschaft gewesen ist. Als erstes ist ein Diplom Ottos I. vom 16.
November 968, (D O I 368, S. 505 f.) zu nennen, in dem Otto seiner Gemahlin Adelheid
die Höfe Hochfelden, Morschweiler, Schweighausen, Senmersheim und Selz schenkt, alle
sitas in Elisaziun in comitatu Hugonis comitis {ebda., S. 505). Der Graf kann mit Hugo
III. identifiziert werden. Gerade an der Schenkung Ottos I., die Orte umfaßt, weiche
räumlich sich Uber fast die gesamte Länge des Nordgaues verteilten, angefangen von
Sermersheim im Süden bis Selz im Norden, kann man verdeutlichen, daß die Grafschaft
Hugos III. wahrscheinlich deckungsgleich mit dem Nordgau war. Des weiteren ist ein
Diplom Ottos III. vom 25. Oktober 986 (D O III 27, S. 426 f.) anzuführen. Darin bestätigt
der König dem Kloster Peterlingen den Besitz der Orte Colmar und Huttenheim, welche
ehemaliger Besitz Guntrams waren. Huttenheim, das geographisch dem Nordgau
zuzurechnen ist, ist iw comitatu Eberhardi comitis {ebda, S. 427) gelegen. Colmar, das
im Sundgau liegt, wird folgerichtig als iw comitatu Liutfridi comitis (ebda.) bezeichnet.
Als Grenze zwischen Sund- und Nordgau kann die Bistumsgrenze zwischen Basel und
Straßburg gelten, so daß eindeutig die in dem Diplom Ottos I. genannten Orte im
elsässischen Nordgau liegen; zu der Grenzziehung zwischen beiden Gauen vgl.
Borgolte, Grafenge-walt, S. 37; zur Grenze zwischen den Bistümern Basel und
Straßburg vgl. El saß-Loth-ringi scher Atlas. Landeskunde, Geschichte, Kultur und
Wirtschaft Elsaß-Lothringens, hrsg. v. G. Wolfram und W. Gley, Kartenband, Frankfurt
am Main 1931, Karte 16: Die kirchliche Einteilung Elsaß-Lothringens im Mittelalter.
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