Full text: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim (31)

durchaus in den chronologisch vorgezeichneten Lebensrahmen des elsässischen 
Grafen Eberhard einfügen. Ein gewisser Unsicherheitsfaktor bleibt dennoch, zieht 
man die Häufigkeit des Namens Eberhard in dieser Zeit in Betracht. Auch sind in 
der Ortenau später keine Besitzungen der Familie der Dagsburg-Egisheimer Grafen, 
der Nachkommen jenes Grafen Eberhard I., nachzuweisen. Letzteres spräche aber 
nicht unbedingt dagegen, daß der elsässische Graf namens Eberhard mit dem 
Ortenaugrafen identisch ist, da es sich bei der Grafschaft in der Ortenau 
anscheinend um ein vom König, möglicherweise von Arnulf von Kärnten^8, an 
Eberhard verliehenes Amt gehandelt hatte, in der Eberhard nicht unbedingt 
Allodialbesitz gehabt haben muß. Außerdem finden sich in der unmittelbaren 
Nachbarschaft der Ortenau durchaus Besitzungen der Nachkommen Eberhards, 
denkt man zum Beispiel an jene seines Enkels Guntram, die sich nicht nur 
linksrheinisch, sondern auch rechtsrheinisch feststellen lassen68 69. Zudem legt die 
räumliche Nähe der rechtsrheinischen Ortenaugrafschaft zur linksrheinischen 
Grafschaft im elsässischen Nordgau - die beiden Grafschaften sind sozusagen 
benachbart - die schon von Franz X. Vollmer geäußerte Vermutung nahe, Eberhard 
habe beide Grafschaften verwaltet70. Daß Eberhard I. Graf im Nordgau gewesen ist, 
kann man als sicher annehmen, da dieses Amt in seiner Nachkommenschaft 
nachzuweisen ist71. Ebenso ließe sich der Umstand, daß eine am 14. März 898 
68 Siehe dazu unten, S. 163-169. 
69 Siehe dazu unten im Kap. 'Besitzungen' die Art. zu den einzelnen Besitzungen Guntrams. 
70 Vollmer, Etichonen, S. 178. 
71 Zu der Grafschaft im elsässischen Nordgau siehe ausführlich unten im Kap. 'Besitzungen' 
den Art. 'Nordgau'. Es seien hier nur drei Beispiele genannt: Die Grafschaft im 
elsässischen Nordgau ist sicher in der Hand von Graf Gerhard IV. von Egisheim, da er in 
D H IV 152, vom 22. Mai 1065 als Inhaber dieser Grafschaft genannt wird: ... in co~ 
mitatu Gerhardi comitis in pago Nortcowe (ebda., S. 197) und in D H IV 299, vom 13. 
August 1077: ...inpago Nortgo$ in comitatu Gerhardi comitis ... (ebda, S. 393). Vorher 
taucht der Terminus 'Graf im Nordgau' bei Personen der Familie der Eberharde zwar 
nicht auf, man kann aber auf Grund weiterer Quellen annehmen, daß die Familie im 
Besitz dieser Grafschaft gewesen ist. Als erstes ist ein Diplom Ottos I. vom 16. 
November 968, (D O I 368, S. 505 f.) zu nennen, in dem Otto seiner Gemahlin Adelheid 
die Höfe Hochfelden, Morschweiler, Schweighausen, Senmersheim und Selz schenkt, alle 
sitas in Elisaziun in comitatu Hugonis comitis {ebda., S. 505). Der Graf kann mit Hugo 
III. identifiziert werden. Gerade an der Schenkung Ottos I., die Orte umfaßt, weiche 
räumlich sich Uber fast die gesamte Länge des Nordgaues verteilten, angefangen von 
Sermersheim im Süden bis Selz im Norden, kann man verdeutlichen, daß die Grafschaft 
Hugos III. wahrscheinlich deckungsgleich mit dem Nordgau war. Des weiteren ist ein 
Diplom Ottos III. vom 25. Oktober 986 (D O III 27, S. 426 f.) anzuführen. Darin bestätigt 
der König dem Kloster Peterlingen den Besitz der Orte Colmar und Huttenheim, welche 
ehemaliger Besitz Guntrams waren. Huttenheim, das geographisch dem Nordgau 
zuzurechnen ist, ist iw comitatu Eberhardi comitis {ebda, S. 427) gelegen. Colmar, das 
im Sundgau liegt, wird folgerichtig als iw comitatu Liutfridi comitis (ebda.) bezeichnet. 
Als Grenze zwischen Sund- und Nordgau kann die Bistumsgrenze zwischen Basel und 
Straßburg gelten, so daß eindeutig die in dem Diplom Ottos I. genannten Orte im 
elsässischen Nordgau liegen; zu der Grenzziehung zwischen beiden Gauen vgl. 
Borgolte, Grafenge-walt, S. 37; zur Grenze zwischen den Bistümern Basel und 
Straßburg vgl. El saß-Loth-ringi scher Atlas. Landeskunde, Geschichte, Kultur und 
Wirtschaft Elsaß-Lothringens, hrsg. v. G. Wolfram und W. Gley, Kartenband, Frankfurt 
am Main 1931, Karte 16: Die kirchliche Einteilung Elsaß-Lothringens im Mittelalter. 
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