In die unmittelbaren Zusammenhänge der Ereignisse und Folgen der Horburger
Fehde ist offensichtlich noch ein Diplom des Kaisers einzuordnen, welches dieser
1163 für Abt Hugo von Salival ausstellte695, das auch die Grundzüge der
Territorialpolitik Friedrichs I. erkennen läßt. Friedrich I. nimmt den Abt und das
Kloster Salival mit allen Besitzungen des Klosters in seinen Schutz. Die
Vermutung, dieses Diplom sei vom Kaiser im Hochgefühl des Sieges über Mailand
ausgestellt worden696, greift meines Erachtens zu kurz und läßt die konkrete
politische Situaüon außer acht. Das Diplom stellt vielmehr einen Reflex seines
Erfolges gegenüber Hugo VIII. von Dagsburg dar, da er augenscheinlich auf die
Niederwerfung des Dagsburger Grafen, der bekanntlich die Schutzvogtei über
Salival beanspruchte und auch dementsprechend urkundet697, in der Promulgatio
dieses Diplomes Bezug nimmt: Eapropter omnium tarn futurorum quam presentium
Christi imperiique nostri fidelium noverit industria, qualiter nos intuitu illius, qui
rebelles subiecit nobis et hostes sub pedibus nostris omniumque ecclesiarum
deffensores nos constituilß98. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine bloße
rhetorische Hervorhebung der Friedrich von Gott gegebenen kaiserlichen und
königlichen Macht, sondern der Kaiser drückt meines Erachtens auch noch konkrete
politische Ziele aus, die er verfolgt. Friedrich reklamiert ja mit diesen Worten nichts
anderes als die Schutzvogtei über die Prämonstratenserabtei Salival, die der Graf
von Dagsburg zu dieser Zeit ausgeübt hat. Hugo VIII. sei als 'Rebell'
berechtigterweise, sozusagen auf Gottes Wunsch, vom Kaiser niedergeworfen
worden und könne also mit guten Gründen in seiner Schutzfunküon gegenüber dem
Kloster abgelöst werden. Daß Friedrich sich letztendlich mit diesem Vorstoß nicht
durchsetzen konnte, zeigt eine Urkunde Hugos VIII. von Dagsburg aus dem Jahre
1177, in der der Graf als Schutzvogt für Salival amtiert699. Ganz ähnliche
Bestrebungen stellte der Kaiser hinsichtlich der beiden Vogteien in Colmar an, die
ja ebenfalls in der Hand des Dagsburger Grafen waren. Auch hier gibt es - wie oben
bereits dargelegt - Hinweise, daß Barbarossa versucht hat, über die Colmarer
Vogteien die Kontrolle über den für ihn so wichtigen Ort zu bekommen700. Auch
diese Bestrebungen waren kurzfristig nicht von Erfolg gekrönt, erst langfristig unter
seinem Enkel Friedrich II. konnten die Staufer die beiden Colmarer Vogteien in
ihrer Hand vereinigen701. Die beiden Colmarer Vogteien verblieben zunächst bei
den Dagsburger Grafen, denn 1167 amtiert Hugo VIII. noch als Vogt der beiden
Höfe in Colmar. In einer Urkunde über die Teilung des Rotlaubwaldes zwischen
dem Konstanzer Niederhof und dem Peterlinger Oberhof wird über die Teilung cum
Kommunikation in Frieden und Fehde, Darmstadt 1997, der S. 28 u. S. 239 Beispiele für
solche symbolische Schleifungen anfuhrt.
695 D F I 401, S. 278 f.
696 D F I 401, S. 279: Vorbemerkung zu dem Diplom.
697 Zur Schutzvogtei der Dagsburger Uber die Abtei Salival siehe im Anhang, Urkunden Nr.
4 u. 5, sowie unten im Kap. 'Vogteien' den Art. 'Salival'.
698 D FI 401, S. 279.
699 Siehe im Anhang, Urkunde Nr. 4. Vgl. ebenfalls Urkunde 5, die jedoch undatiert ist.
700 Siehe oben, S. 264 f.
701 Zu den Colmarer Vogteien siehe unten im Kap. 'Vogteien' d. Art 'Colmar'.
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