einen Konsens mit dem Zähringerherzog gesucht und diesem zu Beginn seiner
Regierungszeit noch vor dem Juni 1152 das Rektorat über Burgund verliehen678.
Das Verhältnis zwischen Friedrich I. und Berthold IV. gestaltete sich indes
wechselvoll679. Der entscheidende Einschnitt in der Politik Friedrichs I. gegenüber
der zähringischen Familie trat aber im Zusammenhang mit der Heirat des Staufers
im Jahre 1156 ein, als beide zu territorialpolitischen Rivalen im burgundischcn
Raum geworden waren. Barbarossa versuchte, den Zähringer durch eine neuerliche
vertragliche Regelung zu besänftigen, die diesem die Stellvertretung des Königs
und die Regalien in den Bistümern Lausanne, Genf und Sitten zugestand680. Ein
erstes Anzeichen für ein Zerwürfnis war die Frage der Besetzung des Mainzer
Erzbischofsstuhles, der seit 1160 vakant war. Es war nach dem gewaltsamen Tod
von Erzbischof Arnold von Mainz am 24. Juni 1160681 zu einer zwiespältigen Wahl
gekommen, gewählt wurden einerseits Rudolf von Zähringen, der Bruder Bcrtholds
IV., und andererseits Christian von Buch682. Der Kaiser, dem laut Text des
Wormser Konkordates bei zwiespältiger Wahl ein Entscheidungsrecht zustand683,
verwarf jedoch mit Zustimmung des Gegenpapstes Viktor IV. beide Kandidaten
und setzte als neuen Mainzer Erzbischof während des Konzils von Lodi am 20. Juni
1161 Konrad von Wittelsbach ein684. Dieses Vorgehen des Kaisers mußte
selbstverständlich die Familie der Zähringer vor den Kopf stoßen. Einen weiteren
Affront gegen die Zähringer bildete 1162 die Erklärung der Reichs Unmittelbarkeit
des Bistums Genf in S. Jean-de-Losne durch das Hofgericht. Dieses hatte den
678 D F I 12, S. 22 ff.; siehe dazu H. Büttner, Staufer und Zähringer im politischen
Kräftespiel zwischen Bodensee und Genfer See während des 12. Jahrhunderts, in:
Schwaben und Schweiz im Frühen und Hohen Mittelalter Gesammelte Aufsätze v. H.
Büttner, hrsg. v. H. Patze (= VuF 15), Sigmaringen 1972, S. 468 f.; zum Rektorat
Uber Burgund siehe vor allem H. Heinemann, Untersuchungen zur Geschichte der
Zähringer in Burgund, 1. Teil, in: AfD 29, 1983, S. 148-192.
679 Siehe dazu Büttner, Staufer und Zähringer, S. 468-474.
680 Otto von Freising in: Ottonis et Rahewini Gesta Friderici, lib. II, cap. 48, S. 155 f ; siehe
dazu Büttner, Staufer und Zähringer, S. 475 f.; siehe auch Heinemann,
Untersuchungen, 1. Teil, in: AfD 29, 1983, S. 184-192 u. 2. Teil in: AfD 30, 1984, S.
155-159; ebenfalls in diesen Zusammenhang einzuordnen ist die am 1. Januar 1158
getroffene Vereinbarung zwischen Friedrich I. und Heinrich dem Löwen Uber einen
Gütertausch. Heinrich der Löwe erhielt von Friedrich I. Reichsgut im Harz. Als
Gegenleistung gab der Löwe an den Staufer die Mitgift seiner Ehefrau, Clementia von
Zähringen, den Ort Badenweiler und 100 Ministeriale (D F 1 199, S. 332 f.). Büttner,
S. 480, glaubt, daß Badenweiler einen Machtzuwachs Friedrichs I. und eine „weitere
Enttäuschung“ fUr den Zähringer bedeutete. Allerdings verdienen neuere Forschungen
Glauben, wonach Barbarossa die eingetauschten Güter sehr wahrscheinlich dem
Zähringerherzog zurückgegeben habe, in der Hoffnung, den Zähringerherzog dadurch
wegen seiner neuen Burgundpolitik zu besänftigen; siehe dazu ausführlich W. Haas,
Friedrich Barbarossa und Heinrich der Löwe beim Tausch von Badenweiler gegen
Reichsgut am Harz (1158), in: ZGO 131 (NF 92), 1983, S. 253-269.
681 J. F. Böhmer - C. Will, Regesta Archiepiscoporum Maguntinensium, 1. Bd., Innsbruck
1877, Nr. 110, S. 376 ff.
682 Ebda., ohne Nr., S. 378 ff.
683 MGH Const. I, Nr. 108, S. 161.
684 J. F. Böhmer - C. Will, Regesta Archiepiscoporum Maguntinensium, 2. Bd.. Von
Konrad I. bis Heinrich II 1161-1288, Nr. 1, S. 1.
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