Metz an einer Wollwaage hatten und die beide jedoch an das Kollegiatstift St.
Theobald abtraten589.
Ein Problem bleibt noch zu untersuchen. Weswegen wurde Folmar, der Bruder
Hugos von (Bischofs)homburg, bei der Verleihung der Metzer Grafschaft über¬
gangen, und warum wurde diese wichtige Grafschaft an seinen Vetter, den
Dagsburger Grafen, verliehen? Eine eindeutige Antwort auf diese Frage läßt sich
nicht geben. Michel Parisse meint, daß die Übertragung der Grafschaft Metz an
Hugo VIII. von Dagsburg von Friedrich I. deshalb initiiert wurde, weil er den
Dagsburger an die Staufer binden und gleichzeitig das oberlothringische Bistum
kontrollieren wollte590. Es dürfte indes klar sein, daß der Staufer durch die
Übertragung der Grafschaft Metz den Dagsburger Grafen auf seine Seite ziehen
wollte. Hält man sich allerdings vor Augen, daß Friedrich I. dem an sich schon
mächtigen Grafen durch die Übertragung der Metzer Grafschaft eine Schlüssel¬
stellung in Oberlothringen verschafft hat, so muß man eine über die Feststellung
von Michel Parisse hinausgehende Antwort auf die Frage suchen, weswegen
Friedrich I. gegenüber dem Dagsburger Grafen überhaupt einen Handlungsbedarf
sah und diesen politisch an seine Person binden wollte. Einen Schlüssel zur
Beantwortung der Frage finden wir in dem Umstand, daß Hugo VIII. mit Luitgart
von Sulzbach verehelicht war. Bekanntlich hatte Friedrich der Rothenburger, der
Neffe Luitgarts und Sohn des verstorbenen Königs, im Jahre 1152 nicht das
Königtum erlangt, sondern, wie oben schon dargelegt, dessen Onkel, eben jener
Friedrich I. Da vermutlich Friedrich der Rothenburger, wie Gerd Althoff neuerdings
herausgearbeitet hat591, sich nicht so widerspruchslos in sein Schicksal, nicht König
geworden zu sein, gefügt hat, sondern es im Reich durchaus Sympathien für den
übergangenen Königssohn gab, galt es für Friedrich I., mögliche oppositionelle
Kräfte gegen sein junges Königtum durch geschickte Politik und eventuelle Zuge¬
ständnisse auszuschalten und in sein politisches Lager zu ziehen, so auch den
mächtigen Verwandten des Rothenburgers, Graf Hugo VIII. von Dagsburg. Hiermit
findet die Libertragung der Grafschaft Metz an Hugo VIII. eine durchaus plausible
Erklärung.
Wie schon angesprochen, hatte Hugo VIII. durch die Grafschaft und die Hochvogtei
über das Bistum Metz in Oberlothringen eine politische Schlüsselposition erlangt,
die ihn befähigte, neben dem oberlothringischen Herzog, dem Bischof von Metz,
589 Original der Urkunde eingeklebt in das Cartulaire de l'église collégiale Saint-Thiebaut,
in Metz, AD Mos. 2 G 65, Nr. 3, Abschrift ebenfalls in dem Cartulaire, fol. 4 r° u. v°,
Druck bei François u. Tabouillot, Histoire générale de Metz III, S. 125 f.; Edition der
Abschrift bei M, Fournier, Cartulaire de l'église collegiale Saint-Thiébaut de Metz,
masch. Manuskript, Nancy 1958, Nr. 9, S. 26 f. Zur Datierung der Urkunde, die
fälschlich 1161 als Ausstellungsdatum hat, siehe unten Anm. 671; zur Übertragung der
Wollwaage siehe zudem die Urkunde von Bischof Stephan von Metz (Parisse, Actes,
2ème Série: I,B, Etienne de Bar, Nr. 107, S. 239 ff.), die Bestatigungsurkunde des
Erzbischofs Hillin von Trier (Fournier, Nr. 8, S. 25 f.) sowie die Bestätigungsurkunde
Friedrich Barbarossas (D F I 349, S. 187 f.). Zum Vorgang siehe MÜSEBECK, Zoll, S. 8 f.
590 Parisse, Albert, Comte de Dabo, S. 163; vgl. auch №rs., Présence, S. 208.
591 Althoff, Friedrich von Rothenburg, S. 307-316.
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