Full text: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

bezeugt ist uns Hugo VIII. auch als Zeuge in einem in Aachen am 30. Dezember 
1145 von König Konrad III. ausgestellten Diplom, in dem der König der Kirche von 
Cambrai Besitzstand, Immunität und Schutz gewährt und sie von einer wider¬ 
rechtlichen Abgabe befreit, welche der Graf von Flandern gefordert hatte489. 
Da jedoch auch in dieser Dekade mehrere gräfliche Träger des Namens Hugo im 
elsässisch-oberlothringischen Raum aktiv sind, können wir nicht immer eine exakte 
Identifizierung der entsprechenden Personen vornehmen, weil in den Quellen 
manchmal lediglich von einem 'Grafen Hugo' ohne einen beigegebenen Burgen¬ 
oder Ortsnamen, der eine nähere Bestimmung ermöglichen würde, die Rede ist, wie 
wir am Beispiel eines weiteren Diploms von Konrad III. verdeutlichen können. So 
fungiert ein Graf Hugo als Zeuge in einem zwischen April 1141 und Mai 1142 
ausgestellten Diplom des Königs, in dem dieser die zwischen der Äbtissin Judith 
von Remiremont und Herzog Matthäus von Oberlothringen abgeschlossene 
Vereinbarung beurkundet, mittels welcher die unberechtigten Übergriffe auf die 
Abtei durch den Herzog, der die Vogtei über das Kloster innehatte, unterbunden 
werden sollten490. Um welchen Grafen Hugo es sich bei dem Zeugen in diesem 
Diplom Konrads III. handelt, bleibt unklar. Seit dem neunten Jahrhundert standen 
immer wieder Mitglieder der Familie der Hberhardiner in enger Beziehung zur 
Abtei Remiremont491. Die Äbtissin Judith war eine Tochter des Grafen Gerhard 
von Vaudemont und dessen Gemahlin Hedwig von Egisheim, einer Tochter 
Gerhards IV, von Egisheim492. Am naheliegendsten wäre die Vermutung, daß es 
sich bei jenem Grafen Hugo aus dem Konrad-Diplom um den Bruder der Äbtissin 
Judith, Graf Hugo von Vaudemont, handelt. Man könnte jedoch einen weiteren 
Verwandten der Äbüssin nennen, der den Namen Hugo führte, und den wir in der 
ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts in Beziehung zu Remiremont sehen, nämlich 
eben Hugo VIII. von Dagsburg, denn dieser ist bei einer zwischen 1147 und 1151 
getroffenen neuerlichen Vereinbarung zwischen der Äbtissin Judith und Herzog 
Matthäus als Zeuge anwesend493. Doch zeigt uns gerade letztere Urkunde, wie 
wenig wir zu einer letztgültigen Identifizierung des Grafen Hugo aus dem Konrad- 
Diplom gelangen körnten, denn wir finden in der Vereinbarung zwischen der 
Äbtissin von Remiremont und dem oberlothringischen Herzog noch einen dritten 
Grafen namens Hugo als Zeugen, der mit der Äbtissin und den anderen beiden 
Grafen blutsverwandt ist, nämlich Hugo von (Bischofs)hontburg, den damaligen 
Grafen von Metz. Diese drei Grälen stehen denn auch in der Zeugenreihe der 
letztgenannten Urkunde einträchtig nebeneinander: Hugo von Vaudemont, Hugo 
489 DK III 143, S. 257-260. 
490 D K III 75, S. 132 ff.: ... Signum comitis Hvgonisr, über den lange andauernden Streit 
zwischen dem Kloster Remiremont und Herzog Matthäus von Oberlothringen siehe 
ausführlich Hlawitschka, Studien, S. 87-90. 
491 So z. B. vor allem im 10. Jahrhundert Graf Hugo I. mit seiner Ehefrau und seinen 
Söhnen, Eberhard III., Hugo II., Guntram mit weiteren Familienangehörigen. Siehe dazu 
oben, S. 137-141. 
492 Siehe dazu oben, S. 77. 
493 Druck bei Hlawitschka, Studien, Nr. VI, S. 146 ff.; weiterer Druck bei Bridot, 
Chartes, Nr. 64, S. 166 ff. 
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