Full text: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

die darauffolgende Stiftung der Schlettstadter St. Fideskirche könnten einen Reflex 
auf die Ereignisse des Jahres 1089 darstellen, quasi als Sühne für die Ermordung 
Hugos VI., wie man in der neueren Forschung vermutet hat413. 
Der Tod Hugos VI. bedeutete natürlich einen herben Rückschlag sowohl für die 
Reformanhänger als auch speziell für das Dagsburg-Egisheimer Grafenhaus414. 
Nach der Ermordung Hugos VI. hört man nichts mehr von Auseinandersetzungen 
zwischen dem Bischof und anderen Vertretern der dagsburg-egisheimischen 
Familie. Die Staufer scheinen, wie auch das Beispiel der Stiftung der St. 
Fideskirche in Schlettstadt zeigt, nach dieser Auseinandersetzung und dem unter 
doch mysteriösen Umständen geschehenen gewaltsamen Tod des Egisheimer 
Grafen, ihre Stellung im Elsaß konsolidiert zu haben. Die Beziehungen zwischen 
beiden Häusern dürften sich gegen Ende des Episkopates von Bischof Otto - 
möglicherweise bedingt durch Ottos unentschiedene Haltung gegenüber Heinrich 
carissima ante oculos nostros ponentes, & pia consideratione attendentes ecclesiam in 
Slehestadt ad instar dominici sepulchri factam, & a prefato filio meo Ottone Episcopo 
consecratam sancte fidei in conca cum curti monachorum officinis apta & cum cetero 
predio subnotato legali astipulatione tradidunus, eaque ratione confirmavimus, ut 
ibidem Deo monachice serviatur, & a Conchacensis cenobii abbate regulariter regatur 
(Zitat, ebda., S. 256 f). Vgl. die Urkunde von Bischof Otto von Straßburg aus dem Jahr 
1095, abgedruckt ebda., Nr. 110, S. 258. 
413 Siehe H.-W. Herrmann, Territoriale Verbindungen und Verflechtungen zwischen dem 
oberrheinischen und dem lothringischen Raum im Spätmittelaiter, in: JWLG 1, 1975, S. 
143, Anm. 65; Ph. Dollinger, Straßburg in salischer Zeit, in: Die Salier und das Reich, 
3. Bd., S. 157; von SEILER, Territorialpolitik, S. 67-70, wird der Zusammenhang 
zwischen der Ermordung und der Wallfahrt der Stauferbrüder nach Conques in Frage 
gestellt. 
4,4 Vgl. auch SEILER, Territorialpolitik, S. 64 u. 112. Allerdings geht die Behauptung 
Seilers zu w-eit, daß nach dem Tod Hugos VI. dessen Besitzungen auseinandergerissen 
wurden und das Grafenhaus in seine beiden Bestandteile zerfiel (ebda, S. 57, 66 u. 112), 
denn der Großteil der Besitzungen ging in die Hände seines Bruders, Albert I , Uber, wie 
aus den Kap 'Besitzungen1 und 'Vogteien' ersichtlich wird. Zudem wird die Aufteilung 
der Besitzungen wohl schon beim Tod Heinrichs I. von Dagsburg-Egisheim unter dessen 
Söhne, Gerhard III., Hugo VI. und Albert I., erfolgt sein. Vgl. dazu unten im Kap. 
Besitzungen' den Art. 'Haut-Eguisheim/Hoh-Egisheim' und im Kap. 'Vogteien' den Art. 
'Heiligkreuz bei Woffenheim'. Überdies unterlaufen ihm einige Unrichtigkeiten, die ihn 
zu Fehlschlüssen verleiten. So behauptet er, Heilwig, die Tochter Gerhards IV. (Gerhard 
III. nach Seilers Zählung), „vermählte sich 1144 oder später mit dem Grafen Gerhard 
von Vaudemont“ (ebda., S. 66), was eine zeitliche Verschiebung um circa 40-50 Jahre 
bedeutet (es scheint eine Verwechslung mit der Eheschließung von Heilwigs Tochter 
Stephanie mit dem Grafen von Pfirt vorzuliegen). Diese Verschiebung um fast zwei 
Generationen führt bei Seiler anscheinend auch zu der unrichtigen zeitlichen Einordnung 
der Aufspaltung des Grafenhauses in die Linien Dagsburg und Egisheim. Für den 
Bruder Hugos VI., Albert I., kann aus den Quellen sogar nachgewiesen werden, daß er 
'Graf von Egisheim' genannt wurde (E. Schneider, Codex Hirsaugiensis, fol. 32a, S. 30: 
Adalbertus comes de Egenesheim), was ebenfalls gegen Seilers These spricht. Daß sich 
Seiler nicht immer über die Zugehörigkeit der einzelnen Personen zu den jeweiligen 
Linien des ursprünglichen Hauses Dagsburg-Egisheim im klaren ist, zeigt die 
Behauptung, die Zisterzienserabtei Pairis sei von den Dagsburgem gegründet worden 
(ebda., S. 256). Bei Pairis handelt es sich um eine Stiftung von Ulrich von Egisheim, der 
der Linie Vaudemont-Egisheim zugehört. 
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