die darauffolgende Stiftung der Schlettstadter St. Fideskirche könnten einen Reflex
auf die Ereignisse des Jahres 1089 darstellen, quasi als Sühne für die Ermordung
Hugos VI., wie man in der neueren Forschung vermutet hat413.
Der Tod Hugos VI. bedeutete natürlich einen herben Rückschlag sowohl für die
Reformanhänger als auch speziell für das Dagsburg-Egisheimer Grafenhaus414.
Nach der Ermordung Hugos VI. hört man nichts mehr von Auseinandersetzungen
zwischen dem Bischof und anderen Vertretern der dagsburg-egisheimischen
Familie. Die Staufer scheinen, wie auch das Beispiel der Stiftung der St.
Fideskirche in Schlettstadt zeigt, nach dieser Auseinandersetzung und dem unter
doch mysteriösen Umständen geschehenen gewaltsamen Tod des Egisheimer
Grafen, ihre Stellung im Elsaß konsolidiert zu haben. Die Beziehungen zwischen
beiden Häusern dürften sich gegen Ende des Episkopates von Bischof Otto -
möglicherweise bedingt durch Ottos unentschiedene Haltung gegenüber Heinrich
carissima ante oculos nostros ponentes, & pia consideratione attendentes ecclesiam in
Slehestadt ad instar dominici sepulchri factam, & a prefato filio meo Ottone Episcopo
consecratam sancte fidei in conca cum curti monachorum officinis apta & cum cetero
predio subnotato legali astipulatione tradidunus, eaque ratione confirmavimus, ut
ibidem Deo monachice serviatur, & a Conchacensis cenobii abbate regulariter regatur
(Zitat, ebda., S. 256 f). Vgl. die Urkunde von Bischof Otto von Straßburg aus dem Jahr
1095, abgedruckt ebda., Nr. 110, S. 258.
413 Siehe H.-W. Herrmann, Territoriale Verbindungen und Verflechtungen zwischen dem
oberrheinischen und dem lothringischen Raum im Spätmittelaiter, in: JWLG 1, 1975, S.
143, Anm. 65; Ph. Dollinger, Straßburg in salischer Zeit, in: Die Salier und das Reich,
3. Bd., S. 157; von SEILER, Territorialpolitik, S. 67-70, wird der Zusammenhang
zwischen der Ermordung und der Wallfahrt der Stauferbrüder nach Conques in Frage
gestellt.
4,4 Vgl. auch SEILER, Territorialpolitik, S. 64 u. 112. Allerdings geht die Behauptung
Seilers zu w-eit, daß nach dem Tod Hugos VI. dessen Besitzungen auseinandergerissen
wurden und das Grafenhaus in seine beiden Bestandteile zerfiel (ebda, S. 57, 66 u. 112),
denn der Großteil der Besitzungen ging in die Hände seines Bruders, Albert I , Uber, wie
aus den Kap 'Besitzungen1 und 'Vogteien' ersichtlich wird. Zudem wird die Aufteilung
der Besitzungen wohl schon beim Tod Heinrichs I. von Dagsburg-Egisheim unter dessen
Söhne, Gerhard III., Hugo VI. und Albert I., erfolgt sein. Vgl. dazu unten im Kap.
Besitzungen' den Art. 'Haut-Eguisheim/Hoh-Egisheim' und im Kap. 'Vogteien' den Art.
'Heiligkreuz bei Woffenheim'. Überdies unterlaufen ihm einige Unrichtigkeiten, die ihn
zu Fehlschlüssen verleiten. So behauptet er, Heilwig, die Tochter Gerhards IV. (Gerhard
III. nach Seilers Zählung), „vermählte sich 1144 oder später mit dem Grafen Gerhard
von Vaudemont“ (ebda., S. 66), was eine zeitliche Verschiebung um circa 40-50 Jahre
bedeutet (es scheint eine Verwechslung mit der Eheschließung von Heilwigs Tochter
Stephanie mit dem Grafen von Pfirt vorzuliegen). Diese Verschiebung um fast zwei
Generationen führt bei Seiler anscheinend auch zu der unrichtigen zeitlichen Einordnung
der Aufspaltung des Grafenhauses in die Linien Dagsburg und Egisheim. Für den
Bruder Hugos VI., Albert I., kann aus den Quellen sogar nachgewiesen werden, daß er
'Graf von Egisheim' genannt wurde (E. Schneider, Codex Hirsaugiensis, fol. 32a, S. 30:
Adalbertus comes de Egenesheim), was ebenfalls gegen Seilers These spricht. Daß sich
Seiler nicht immer über die Zugehörigkeit der einzelnen Personen zu den jeweiligen
Linien des ursprünglichen Hauses Dagsburg-Egisheim im klaren ist, zeigt die
Behauptung, die Zisterzienserabtei Pairis sei von den Dagsburgem gegründet worden
(ebda., S. 256). Bei Pairis handelt es sich um eine Stiftung von Ulrich von Egisheim, der
der Linie Vaudemont-Egisheim zugehört.
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