Obwohl sich Gregor VII. in dem Streit um die Woffenheimer Vogtei gegen ihn
ausgesprochen hatte, sehen wir Hugo VI. einige Jahre später, nach Ausbruch des
Investiturstreites, als indefessus miles Sancti Petrß66 auf der päpstlichen Seite. Dies
ist umso erstaunlicher, als ihm der Papst doch immerhin den Kirchenbann
angedroht hatte. Anscheinend hatte sich nach 1074 die politische Situation derart
verändert, daß für Hugos Entscheidung, sich gegen Heinrich IV. auf die Seite des
Papstes zu stellen, Gründe von politisch größerer Tragweite ausschlaggebend
gewesen sein mußten. Versuchen wir im folgenden, diese für Hugo VI.
entscheidungsrelevanten Beweggründe zu erkennen.
Einer der, wenn auch nicht primär ausschlaggebenden Gründe für die Verschlech¬
terung der Beziehungen zwischen der Familie der Dagsburg-Egisheimer Grafen und
den Saliern dürfte der Konflikt Heinrichs IV. mit dem Papsttum sein, da
bekanntlich die Familie der Dagsburg-Egisheimer in Papst Leo IX. den ersten
Repräsentanten des Reformpapsttums gestellt hatte. In Leo IX. sali der Dagsburg-
Egisheimer Familienverband in der Folgezeit seinen herausragendsten Vertreter, der
als einer der Naclifolger des Apostels Petrus im der Spitze der Kirche gestanden
hatte366 367. Aus diesem Bewußtsein heraus dürfte sich in dieser Zeit bei den
Dagsburg-Egisheimer Grafen automatisch eine Affinität zu dem Refonnpapsttum
und seinen weiteren Zielen eingestellt haben. Allerdings kann man nicht immer
tremien zwischen den Anhängern des Reformpapsttums und den Zielen der
Fürstenopposition gegen Heinrich IV. Papsttum und Fürstenopposition verfolgten
aus teilweise unterschiedlichen Beweggründen den Sturz Heinrichs IV. Die Quellen
differenzieren in dieser Hinsicht wenig, so daß nicht unbedingt aus ihnen
hervorgeht, welche Beweggründe bestimmte Personen hatten, sich der Opposition
gegen den Salier anzuschließen. Der Dagsburger Gral’ Hugo VI. wird zwar als
Anhänger des Reformpapsttumes bezeichnet368, dies stellt aber die Sichtweise des
Autors der Quelle dar, in diesem Falle diejenige Bemolds von St. Blasien. Hugo VI.
könnte durchaus andere Motive gehabt haben, sich den Gegnern des Saliers
anzuschließen. Man kann erst an Hand weiterer Quellen oder bestimmter Umstände
erkennen, welche Gründe für die Parteinahme des Grafen in Frage kommen
könnten. Als Weiteres fällt auf, daß sich Aktivitäten und eine Parteinahme des
Egisheimer Grafen in den Quellen nicht schon gegen Ende der siebziger Jahre
nachweisen lassen, sondern erst ab circa der Mitte der achtziger Jahre des 11
Jahrhunderts369, also zu einer Zeit, als Heinrich IV. int Reich die Situation
allmählich wieder unter seine Kontrolle bekam und die Adelsopposition schon sehr
intelleximus. Quod si et vos ita esse cognoveritis, ex parte beati Petri et nostra
apostolica vestra etiam episcopali auctoritate Hugoni interdicite, ne ulterius ullo modo
de eadem advocatia se intromittat neque monasterium aut bona eius, cuiuscunque modi
sint, aliqua lesione vel contrarietate impetat. Alioquin sciat se apostolici gladii ictum
nullatenus evadere posse et non solum a gratia beati Petri, sed a cotnmunione totius
ecclesie iudicio sancti Spiritus et apostolica sententia excommunicatum ac
condemnatum penitus separari.
366 Siehe unten, Anm. 390.
367 Vgl. neuerdings das Kurzportrait Leos IX. bei Frech, Päpste, S, 309 ff
368 Siehe unten, Anm. 390.
369 Siehe dazu unten, S. 219-224.
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