Gefangensetzung des Papstes am 18. Juni 1053 bei CLvitate323, nicht zuletzt auch
deswegen, weil - für Leo IX. sicher enttäuschend - militärische Unterstützung von
seiten des Kaisers ausblieb. Mit diesem Mißklang ging die überaus erfolgreiche
Zusammenarbeit zwischen dem Papst und dem Kaiser zu Ende. Leo IX. wurde von
den Normannen in Benevent festgehalten, kam erst nach einem achtmonatigen
Zwangsaufenthalt, von Krankheit gezeichnet, wieder frei und konnte nach Rom
zurückkehren324, wo er am 19. April 1054 verstarb3^. Es sei noch angemerkt, daß
in seinen Pontifikat auch noch das bis heute andauernde Schisma zwischen der
Ostkirche und der Westkirche fällt, dessen Ursachen und Auswirkungen hier nicht
behandelt werden können326.
Leo IX. und die Klöster seiner Familie
Leo IX., der ebenso wie seine Ahnen einen ausgeprägten Simi für das monastische
Leben hatte327, förderte sowohl als Bischof von Toul328 als auch als Papst eine
große Anzahl klösterlicher Einrichtungen329, besonders jedoch die Stiftungen seiner
Familie. Der Papst stellte ihnen, als er sie auf seinen Reisen besuchte, Privilegien
aus, in denen, so sehr Leo IX. auch reformerisch tätig war, „ein gewisser familiärer
Zug deutlich erkennbar“330 ist, wie Raissa Bloch es ausdrückt, so z. B. für
Heiligkreuz in Woffenheim331, für Hesse332 und für Altdorf333; diese von seinen
Eltern und Großeltern gestifteten Klöster lagen ihm „besonders am Herzen“334.
Auch dem von seinen Vorfahren, den Etichonen, gestifteten Kloster Hohenburg
erwies er seine besondere Gunst. Er stattete schon im Jahre 1045 - er war noch nicht
323 Annales Beneventani, S. 112.
324 Ebda
325 Ebda.; Libuini, Ecclesiae Romani subdiaconi. De obitu sancti Leonis PP. IX, prologus,
cap. 1, S. 170; Leonis IX vita, üb. II, cap. 14, S. 170; vgl. Annales Marbacenses, ad
1054, S. 28.
326 Vgl. W. Goez, Leo IX., S. 118 ff.
327 So ergriff er, noch in seiner Zeit als Kleriker in Toul, in einem Streit zwischen dem
Bischof von Toul und dem Kloster St. Evre Partei für St. Evre, wie in Leonis IX vita,
lib. I, cap. 6, S. 133, zu lesen ist.
328 Vgl. dazu R. Bloch, Die Klosterpolitik Leos IX. in Deutschland, Burgund und Italien,
in: AUF 11, Berlin u. Leipzig 1930, S. 190-194.
329 Allgemein dazu R. Bloch, Klosterpolitik, S. 176-257; zur Rolle Leos IX. bei der
Abtswahl siehe H. Seibert, Abtserhebungen zwischen Rechtsnorm und Rechts¬
wirklichkeit. Formen der Nachfolgeregelung in lothringischen und schwäbischen
Klöstern der Salierzeit (1024-1125), Mainz 1995, S. 109-116.
330 Ebda, S. 199 f.
331 Das Privileg Leos IX. ist abgedruckt bei Schöpflin, Alsatia diplomatica I, S. 163 f.
332 Das Privileg Leos IX. ist abgedruckt bei Calmet, Histoire de Lorraine, 2. Bd., 2. Auf!.,
preuves, col. 287 ff. Zum Fälschungsvorwurf siehe unten im Kap. 'Besitzungen' die Art.
zu 'Inglange/Inglingen' und 'Sarrebourg/Saarburg'.
333 Für Altdorf hat Leo IX. zwei Privilegien ausgestellt, das erste am 28. November 1049,
das zweite im Jahre 1052. Sie sind abgedruckt bei Schöpflin, Alsatia diplomatica I, Nr.
208, S. 164 f. und Nr. 211, S. 168, wobei das Privileg aus dem Jahre 1049 möglicher¬
weise eine Fälschung darstellt.
334 R. Bloch, Klosterpolitik, S. 200
210