Full text: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Diese Vorgänge um das Kloster Lüders sind ohne Zweifel im Zusammenhang mit 
der durch den Prozeß gegen Guntram im Jahre 952 beginnenden versuchten 
Entmachtung der Grafenfamilie der Eberhardiner zu sehen, wobei auch im Fall von 
Lüders, wie schon bei der Absetzung Guntrams, der eigentliche Anlaß im dunkeln 
bleibt. Die schriftliche Fixierung der Übertragung von Lüders durch das Diplom des 
Königs vom 6. April 959 bildet ja lediglich den Endpunkt der Vorgänge, zeigt uns 
sozusagen nur den Abschluß des Geschehens. Wie es Otto I. gelungen ist, die 
Grafen Eberhard III. und Hugo II. dazu zu bewegen, ihm Lüders zu überlassen, 
entzieht sich unserer Kenntnis, man darf jedoch mit einiger Berechtigung 
annehmen, daß ein enger Zusammenhang init der im Jahre 952 geschehenen 
Entmachtung Guntrams, des Bruders Eberhards und Hugos, besteht. Otto I. wird 
das Gebiet um Lüders schon einige Zeit vor 959 im Auge gehabt und gehörigen 
Druck auf die Brüder Guntrams ausgeübt haben, so daß sie schließlich einer 
Übertragung von Lüders an den König zustimmten. Gerade das Beispiel Lüders 
verdeutlicht das Interesse Ottos I. am Raum der Burgundischen Pforte und zeigt uns 
den Versuch des Königs, Konkurrenten in machtpolitischer Hinsicht von dem von 
ihm als wichtiges Verbindungsglied zu Burgund angesehenen und beanspruchten 
Gebiet fernzuhalten oder bereits bestehenden Einfluß von lokalen Gewalten 
zurückzudrängen. 
Der Einfluß der Grafen aus der eberhardinisehen Familie und ihrer Erben ist im 
Raum der Burgundischen Pforte, bedingt durch das Eingreifen Ottos I., in der 
Folgezeit merklich zurückgegangen. Die partielle Verdrängung der eberhar- 
dinischen Familie aus dem Raum um die Burgundische Pforte und aus Lüders hatte 
zur Folge, daß Graf Eberhard III. als der älteste zu dieser Zeit lebende Repräsentant 
dieses Geschlechtes bald darauf begann, ein neues Hauskloster einzurichten und so 
einen neuen Verwaltungsmittelpunkt in den untereisässischen Allodialgebieten der 
Familie einrichtete. Jedoch gelang es Otto I. nicht, die eberhardinische Grafen¬ 
familie gänzlich aus der Burgundischen Pforte femzuhalten. So konnten sich die 
Eberhardiner die Vogtei über Lüders bewahren, obschon sie diese fortan auch mit 
Herzog Rudolf von Burgund teilen mußten169. Ein Sohn von Hugo III. raucus, 
Eberhard IV., hat später noch einmal versucht, in Lüders politisch Fuß zu fassen, so 
daß schließlich Kaiser Heinrich II. eingreifen mußte und ihm die Abtei wieder 
entzog. Nicht anders ist die Urkunde zu verstehen, die Heinrich II. am 21. Juni 1016 
ausgestellt hat, in der er der Abtei Lüders, die er von Graf Eberhard, der sie zu 
Unrecht usurpiert hatte, rechtmäßig erworben habe, Immunität, Besitzungen und 
Wahlrecht bestätigte170. Auch noch im 12. Jahrhundert finden wir die Nach¬ 
169 Ex Vita S. Deicoli, MGH SS XV,2, S. 682: Omnia secundum quod Divinitati placuit 
imperator devotus fidelium consultu implevit; sacri invasores loci iniquos vocavit, iure 
universali locum recipit atque ... beato viro ... potestative contradidit. Ipsum quoque 
Rodolpho duci atque praefatis comitibus ad custodiendum sub fidelitatis suae 
condictione commisit. 
170 D H II 353, S. 451: ... eo quod et nos praefatum monasterium ab Eberhardo comite 
iniuste sibi usurpatum iuste et legaliter consecuti sumus; vgl. auch Borgolte, 
Grafengewalt, S. 53, Anni. 362. 
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