Diese Vorgänge um das Kloster Lüders sind ohne Zweifel im Zusammenhang mit
der durch den Prozeß gegen Guntram im Jahre 952 beginnenden versuchten
Entmachtung der Grafenfamilie der Eberhardiner zu sehen, wobei auch im Fall von
Lüders, wie schon bei der Absetzung Guntrams, der eigentliche Anlaß im dunkeln
bleibt. Die schriftliche Fixierung der Übertragung von Lüders durch das Diplom des
Königs vom 6. April 959 bildet ja lediglich den Endpunkt der Vorgänge, zeigt uns
sozusagen nur den Abschluß des Geschehens. Wie es Otto I. gelungen ist, die
Grafen Eberhard III. und Hugo II. dazu zu bewegen, ihm Lüders zu überlassen,
entzieht sich unserer Kenntnis, man darf jedoch mit einiger Berechtigung
annehmen, daß ein enger Zusammenhang init der im Jahre 952 geschehenen
Entmachtung Guntrams, des Bruders Eberhards und Hugos, besteht. Otto I. wird
das Gebiet um Lüders schon einige Zeit vor 959 im Auge gehabt und gehörigen
Druck auf die Brüder Guntrams ausgeübt haben, so daß sie schließlich einer
Übertragung von Lüders an den König zustimmten. Gerade das Beispiel Lüders
verdeutlicht das Interesse Ottos I. am Raum der Burgundischen Pforte und zeigt uns
den Versuch des Königs, Konkurrenten in machtpolitischer Hinsicht von dem von
ihm als wichtiges Verbindungsglied zu Burgund angesehenen und beanspruchten
Gebiet fernzuhalten oder bereits bestehenden Einfluß von lokalen Gewalten
zurückzudrängen.
Der Einfluß der Grafen aus der eberhardinisehen Familie und ihrer Erben ist im
Raum der Burgundischen Pforte, bedingt durch das Eingreifen Ottos I., in der
Folgezeit merklich zurückgegangen. Die partielle Verdrängung der eberhar-
dinischen Familie aus dem Raum um die Burgundische Pforte und aus Lüders hatte
zur Folge, daß Graf Eberhard III. als der älteste zu dieser Zeit lebende Repräsentant
dieses Geschlechtes bald darauf begann, ein neues Hauskloster einzurichten und so
einen neuen Verwaltungsmittelpunkt in den untereisässischen Allodialgebieten der
Familie einrichtete. Jedoch gelang es Otto I. nicht, die eberhardinische Grafen¬
familie gänzlich aus der Burgundischen Pforte femzuhalten. So konnten sich die
Eberhardiner die Vogtei über Lüders bewahren, obschon sie diese fortan auch mit
Herzog Rudolf von Burgund teilen mußten169. Ein Sohn von Hugo III. raucus,
Eberhard IV., hat später noch einmal versucht, in Lüders politisch Fuß zu fassen, so
daß schließlich Kaiser Heinrich II. eingreifen mußte und ihm die Abtei wieder
entzog. Nicht anders ist die Urkunde zu verstehen, die Heinrich II. am 21. Juni 1016
ausgestellt hat, in der er der Abtei Lüders, die er von Graf Eberhard, der sie zu
Unrecht usurpiert hatte, rechtmäßig erworben habe, Immunität, Besitzungen und
Wahlrecht bestätigte170. Auch noch im 12. Jahrhundert finden wir die Nach¬
169 Ex Vita S. Deicoli, MGH SS XV,2, S. 682: Omnia secundum quod Divinitati placuit
imperator devotus fidelium consultu implevit; sacri invasores loci iniquos vocavit, iure
universali locum recipit atque ... beato viro ... potestative contradidit. Ipsum quoque
Rodolpho duci atque praefatis comitibus ad custodiendum sub fidelitatis suae
condictione commisit.
170 D H II 353, S. 451: ... eo quod et nos praefatum monasterium ab Eberhardo comite
iniuste sibi usurpatum iuste et legaliter consecuti sumus; vgl. auch Borgolte,
Grafengewalt, S. 53, Anni. 362.
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