Full text: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim (31)

Vater Gertruds gewesen sei800. Hingegen billigt er Dobbertins Aussage, Gertrud als 
eine Stiefschwester Leos IX. anzusehen, wenig Wahrheitswert zu. Er verweist 
darauf, daß zu solch einer angenommenen Erstehe Heilwigs von Dagsburg die 
Quellen gänzlich schweigen, und daß der Name Gertrud bis zu diesem Zeitpunkt in 
der Egisheimer Grafenfamilie nicht belegt ist801. Hlawitschka hält die These von 
Hermann Jakobs für plausibler und meint, daß Gertrud und Leo IX. durch die Salier 
als Bindeglied zwar verwandt gewesen sind, jedoch bestehe die Verwandtschaft 
nicht über Judith, die angebliche Ahnfrau der Rheinfeldener, wie Jakobs glaubt802; 
vielmehr habe der Chronist Albert von Stade speziell das Verwandtschaftsverhältnis 
zwischen Kaiser Heinrich III. und Papst Leo IX.803 im Auge gehabt und die 
Darstellung von Idas Herkunft durch den Hinweis auf die Verwandtschaft zu Leo 
IX. in der uns vorliegenden, zugespitzten Fonn ergänzt804. 
Zusammenfassend kann man feststellen, daß die 'Hiese, Gertrud sei eine Schwester 
bzw. eine Halbschwester Leos IX., eher abzulehnen sei. 
Richilde 
Eine gewisse Richilde, die in erster Ehe mit dem Grafen Hermann von Mons und in 
zweiter Ehe mit Graf Balduin von Rändern verheiratet gewesen ist, wird in zwei 
nicht zeitgenössischen Quellen als Schwester Leos IX. bezeichnet, in der Handria 
Generosa805 und einer genealogischen Passage der Continuatio Aquicincta806, die 
jedoch von der Randria generosa abhängt807. Es müssen erhebliche Zweifel an 
dieser Nachricht angemeldet werden. Zum einen wissen Quellen, die zeitlich vor 
der Randria generosa liegen, nichts von der Verwandtschaft Richilde mit Leo 
IX.808, zum anderen besitzt die Randria generosa wenig Quellenwert, wie schon 
Ernst Steindorff angemerkt hat809. Zudem weist die Passage, die das 
Verwandtschaftsverhältnis zwischen Leo IX. und Richilde beinhaltet, viele 
Unwahrscheinlichkeiten auf, die wohl ins Reich der Fabel gehören. So wird dort die 
Ehe zwischen Richilde und Graf Balduin von Rändern, die wegen zu naher 
Verwandtschaft von kirchlicher Seite angefochten worden war, von Leo IX. 
angeblich unter der Bedingung sanktioniert, daß keine fleischliche Vereinigung der 
800 Hlawitschka, Untersuchungen, S. 146. 
801 Ebda, S. 146 f. 
802 Zur Auffassung von Jakobs siehe Anm. 781 u. 792. 
803 Zur Verwandtschaft der Eberhard!ner/Egisheimer Grafen mit den Saliern siehe oben, 
S. 36 ff. 
804 Hlawitschka, Untersuchungen, S. 146. 
805 Randria generosa, ed. L. C. Bethmann, MGH SS IX, S. 320: sed a domno papa Leone 
nono, eiusdem Richeldis avunculo, hanc meruerunt indulgentiam, ut in coniugo quidem 
sed absque carnali comtnixtione numerent. 
806 Continuatio Aquicincta, MGH SS VI, ed. L. C. Bethmann, S. 433: Balduinus 
Hasnoniensis duxit uxorem Richeldam, relictam Herimanni comitis Montensis, que 
erat de sanguine imperiali, et soror sancti Leonis pape noni. 
807 Siehe ebda., Randbemerkung. 
808 Genealogia comitum Randriae Bertiniana, MGH SS IX, ed. L. C. Bethmann, S. 306 - 
Lamberti genealogia comitum Randriae, ebda, S. 309. 
809 Steindorff, Heinrich III., 2. Bd., S. 152 f., Anm. 5. 
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