geschehen sein? Immerhin trug ihn die Gemahlin des Spitzenahns der weitver¬
zweigten Etichonenabkömmlinge.
Auch den mit Eberardus ep. eingetragenen Bischof möchte die Forschung als den
am 1. Februar 887 verstorbenen Erzbischof Eberhard von Sens ansehen769. Ist es
nicht vielmehr so, daß gerade zum geistlichen Amt bestimmte nachgeborene
Adelssöhne bei der Taufe Namen erhalten, die von ehemaligen Amtsinhabem hoher
geisüicher Ämter getragen wurden, um auf deren zukünftige Bestimmung hin¬
zuweisen? So hieß der spätere Papst Leo IX. mit Taufnamen Bruno, was an Erz¬
bischof Brun von Köln erinnert. Als weiteres Beispiel sei der urprünglich für den
geistlichen Stand bestimmte König Philipp von Schwaben genannt, dessen
Namenspate wahrscheinlich der Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg war. So
könnte der Eberardus ep. von Geburt an ebenfalls zum geistlichen Stand bestimmt
gewesen sein und den Namen des möglicherweise mit ihm verwandten Erzbischofs
von Sens erhalten haben, um die zukünftige Bestimmung schon im Namen
aufscheinen zu lassen. Letztendlich lassen sich diese Fragen nicht schlüssig
beantworten. Jedoch sollte man nicht von vornherein von der eigentlichen Wort¬
bedeutung der Nomina vivorurn lautenden Überschrift des Eintrages abgehen.
Eine weitere Frage ist noch anzuschneiden: Handelt es sich bei dem Eintrag auf fol.
6v, Nr. 2, dem sogenannten 'Königseintrag', um einen Präsenzeintrag ? Gerd Tellen¬
bach vermutet wegen der Erwähnung eines bei Flodoard für das Frühjahr 923
bezeugten Treffens zwischen Heinrich I. und Robert770, daß es sich nicht um ei¬
nen Präsenzeintrag handelt. Da in fol. 6v, Nr. I neben Heinrich I. und Robert noch
König Rudolf von Hochburgund und dessen Bruder Ludwig eingetragen sind,
nimmt Tellenbach an, daß das hochburgundische Brüderpaar ebenfalls bei dem
Treffen an der Ruhr oder Roer anwesend war. Es sei jedoch unwahrscheinlich, daß
die drei Könige samt ihrem Gefolge zusammengeblieben sind und anschließend mit
den in fol. 6v, Nr. 1 genannten Grafen die relativ weite Strecke nach Remiremont
gezogen sind771. Hierbei zeigt sich freilich ein Bruch in der Argumentation
Tellenbachs, da er auf Grund des Eintrages von Rudolf und Ludwig deren
Anwesenheit bei dem von Flodoard genannten Treffen ableitet. Diese Folgerung
wird nun Voraussetzung für die Behauptung, daß die drei Könige nicht nach
Remiremont gezogen sind. Deshalb liege bei dem Remiremonter Eintrag kein
Präsenzeintrag vor772. Allerdings ist die Annahme, Rudolf und Ludwig seien an der
Ruhr oder Röer anwesend gewesen, nicht zwingend. Geht man von der Richtigkeit
von Flodoards Angaben aus, daß nur zwei Könige, Heinrich und Robert, bei dem
Treffen zugegen waren, so kommt man zu einer ganz anderen Schlußfolgerung und
Interpretation des Eintrages im Liber memorialis von Remiremont. Heinrich und
Robert könnten gemeinsam nach Remiremont gezogen sein, um dort mit Rudolf
769 So Althoff, Amicitiae, S. 372.
770 Les Annales de Flodoard, ad 923, S. 12: Anno dccccxxiii, Rotbertus in regnum
Lothariense proficiscitur, locuturus cum Heinrico, qui et obviam venit in pagum
Ribuarium, super fluvium Ruram; ubi se invicem paverunt et, pacta amicitia datisque ab
alterutro muneribus, discesserunt.
771 Tellenbach, Der Liber Memorialis von Remiremont, S. 100.
772 Ebda
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