fol. 5v ergibt762. Tellenbach identifiziert diese Personengnippe mit dem im Jahre
838 verstorbenen Grafen Hugo von Tours und seiner 839 verstorbenen Gemahlin
Ava und mit Robert dem Tapferen und dessen Gemahlin Adelheid763. Diese vier
Personen seien dem Eintrag fol. 6v, Nr. 1 vorangestellt worden, weil sie die Ahnen
der in die Listen eingetragenen Abkömmlinge der Etichonen, der Kapetinger und
der Welfen seien764. Karl Schmid vermutet ebenfalls, daß die Namenspaare in
beiden Einträgen Hugo-Ava, Ruotbertus-Adelacdis sich auf Hugo von Tours und
dessen Gemahlin Ava und auf Robert den Tapferen und dessen Gemahlin Adelaidis
beziehen765. Er findet jedoch keine richtig überzeugende Erklärung für diese These.
Er faßt als Pendant zu dem auf fol. 6v stehenden Nomina vivorum-Eintrag nicht den
ebenfalls auf fol. 6v zu findenden Nomina defunctorum-Eintrag auf766, sondern den
sogenannten ersten Grafeneintrag auf fol. 5v. Er meint, die Überschrift Nomina
vivorum beziehe sich nicht auf die Gesamtheit der unter dieser Überschrift
subsumierten Namen, sondern nur auf ausgewählte Personen, die eine bestimmte
Standesqualität aufwiesen. So handele es sich bei dem Grafeneintrag auf fol. 5v
wegen Guntram, Hugo, der Kaiserin Judith, Hugo von Tours, Ava, Berta, Robert
und Adelaidis um einen Toteneintrag, im Eintrag fol. 6v, Nr. 1 hingegen, der
ebenfalls Hugo von Tours, Ava, Robert und Adelheid enthalten soll, seien diese
Personen für die Überschrift nicht ausschlaggebend, sondern nun sei vor allem
wegen der in diesen Eintrag auf genommenen Könige, Heinrich I., Robert von
Franzien und Rudolf II. von Hochburgund, von einem Lebendeintrag zu sprechen.
Dies sei die Intention des Schreibers gewesen767. Gerd Althoff schließt sich der
These Gerd Tellenbachs und Karl Schmids an und meint wegen der
Namensparallelität zu fol. 5v, daß die fraglichen Personen bereits verstorben
seien768. Einzig und allein die Stellung und Anordnung der Namen Hugo-Ava,
Ruotbertus-Adelacdis spricht dafür, daß in den Eintrag mit der Überschrift Nomina
vivorum zum Zeitpunkt der Eintragung bereits verstorbene Personen auf genommen
worden sein sollen. Jedoch kann man meines Erachtens die Nomina vivorum
lautende Überschrift des Eintrages auf fol. 6r nicht so leicht wegdiskutieren, wie es
bei Althoff geschieht, gerade weil auf fol. 6r noch ein Eintrag mit der Überschrift
Nomina defunctorum folgt.
Der Argumentation von Tellenbach, Schmid und Althoff kann man mit einer Frage
begegnen. Warum sollten sich die Namen der Spitzenahnen nicht in den einzelnen
Familienzweigen tradieren? Bei dem Namen Hugo bestehen in dieser Hinsicht
sowieso keinerlei Zweifel. Weswegen sollte dies nicht auch mit dem Namen Ava so
762 Tellenbach, Der Liber Memorialis von Remiremont, S. 98.
763 Ebda., S. 98 f.
764 Ebda.
765 K. Schmid, Unerforschte Quellen, S. 131.
766 Liber memorialis von Remiremont, fol. 6v, Nr. 4, Transkriptionsband, S. 9.
767 Ebda
768 Althoff, Amicitiae, S. 372, schreibt nur lapidar: „Neben den Königen sind eine ganze
Reihe von Personen in diesem Eintrag sicher zu identifizieren: An seiner Spitze stehen
Hugo von Tours und seine Gemahlin Ava sowie Robert der Tapfere mit seiner Frau
Adelheid. Angesichts der Parallelen in Eintrag 1 ist diese Zuordnung trotz der
Überschrift Nomina vivorum gesichert“.
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