1224, die allerdings nur noch in einer späteren französischen Übersetzung auf uns
gekommen ist, Waltrekin mon Frere als Zeuge genannt736 737.
In einem weiteren, in lateinischer Abschrift und französischer Übersetzung
erhaltenen Dokument Gertruds, ebenfalls vom Februar 1224, liest man jedoch in der
Zeugenreihe erstaunlicherweise von einem Wilhelmo fratre meo737 bzw. im
französischen Text analog von einem Guiliame mon Frere738. Der Name Wilhelm
erinnert an den Namen des angeblichen Sohnes Alberts II., um den es sich jedoch
aus den oben angeführten Gründen unmöglich handeln kann, da die 'Existenz'
dieses Sohnes auf einer sagenhaften Überlieferung des 14. Jahrhunderts beruht739.
Donnet schlägt als Lösung des Problems einerseits vor, der Bruder Gertruds könnte
einen Doppelnamen getragen haben, Walter-Wilhelm, wie es in der dagsburgischen
Familie öfter der Fall war, erinnert sei nur an Hugo VIII. und Hugo IX., die beide
zusätzlich zu Hugo den Namen Heinrich führten740. Andererseits möchte Donnet
die Existenz eines Wilhelm neben Waltrikinus nicht ausschließen741. Die Existenz
von zwei Brüdern Gertruds, Waltrikinus und Wilhelm, scheint mir jedoch nicht
gegeben zu sein. Ein Wilhelm ist uns lediglich in dieser einen Urkunde vom
Februar 1224 belegt. In der zweiten Urkunde vom Februar desselben Jahres ist nur
der aus den Urkunden Gertruds vom 6. Oktober 1223 bekannte Waltrikinus
vertreten. Man muß sich fragen, weswegen in den beiden Februarurkunden jeweils
einmal nur Waltrikinus genannt wird und einmal nur Wilhelm. Die beiden
Urkunden scheinen doch in einer engen zeitlichen Nähe ausgestellt worden zu sein,
wenn nicht sogar am selben Tag, ähnlich wie die beiden Urkunden vom 6. Oktober
1223. Weswegen ist Wilhelm lediglich in einer Februarurkunde Gertruds Zeuge, in
der anderen aber ein Waltrikinus? Aus der Sachlage läßt sich meines Erachtens
folgern, daß wahrscheinlich nur ein frater Gertruds existiert hat, möglicherweise
führte er zwei Namen, Waltrikinus und Wilhelm, oder - was wahrscheinlicher ist -
es liegt eine Verschreibung von WaltrikinusiWalter zu Wilhelm vor.
Nim gilt es zu untersuchen, wer dieser Waltrikinus war. Eine mögliche Erklärung
für die Verwandtschaft zwischen Gertrud und Waltrikinus scheidet von vornherein
aus, nämlich, daß Waltrikinus aus einer ersten Ehe Alberts II. entstammte. Wäre
dies der Fall, würde er mit Sicherheit beim Tode Alberts II. im Erbgang berück¬
sichtigt worden sein, und er hätte gewiß den Großteil der Besitzungen Alberts
geerbt. Von einem derartigen Vorgang ist aber 1212, beim Tode Alberts II., nichts
14 f.t siehe im Anhang, Urkunde Nr. 23b; Zitat aus der lateinischen Abschrift. In der
französischen Abschrift wird korrekt mit Wathieu mon Frerè Übersetzt.
736 Urkunde vom Februar 1224: Original verloren, französische Abschrift: Huy, AEH,
abbaye du Val-Notre-Dame, Cartulaire 23, S. 9 f., siehe im Anhang, Urkunde Nr. 24.
737 Lateinische Abschrift in Huy, AEH, abbaye du Val-Notre-Dame, № 80, siehe im
Anhang, Urkunde Nr. 25; Donnet, Les origines, S. 139 mit Anm. 42, gibt unrichtig an,
das Dokument befinde sich in „V.N.D., Liasse n°45“.
738 Französische Abschrift der in Anm. 737 genannten Urkunde: Huy, AEH, abbaye du Val-
Notre-Dame, Cartulaire 23, S. 10 f.
739 Siehe dazu oben, S. 127 ff.
740 Donnet, Les origines, S. 139 mit Anm. 45; zur Zweinamigkeit Hugos VIII. und Hugos
IX. siehe oben, S. 95 u. S. 105.
741 Donnet, Les origines, S. 139.
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