Hermanns IV. erkennen zu können. Er geht davon aus, daß Hermann IV. als „der“
Markgraf im Nekrolog hervorgehoben sei658 659. Der Gedankengang Wunders, den er
nicht explizit darlegt, geht wohl von dem im Backnanger Nekrolog zu findenden
Eintrag Hermannus marchio<nis>, p(at)er Hermanni marchionis659 aus, der
eindeutig auf den Vater Hermanns IV. zu beziehen ist660. Da hier Hermann III. als
Vater Hermanns IV. genannt wird und nicht umgekehrt Hermann IV. als Sohn
Hermanns III., könne man Hermann IV. als Mittelpunktsgestalt annehmen.
Entsprechend sei also, wenn von einem frater marchionis oder einer filia
marchionis die Rede ist, von einem Bruder bzw. einer Tochter Hermanns IV. die
Rede661. Da eine weitere Tochter Hermanns IV. in den Quellen nicht genannt wird,
setzt Wunder jene Berta mit der Tochter Hermanns IV. gleich, welche Albert II.
von Dagsburg geheiratet hat662, was er durch keine Quelle absichem kann.
Wunders Vermutung beruht lediglich auf dem Umstand, daß keine weitere Tochter
Hermanns IV. namentlich bekannt ist. Der comilissa-T\\.c\ Bertas spricht dafür, daß
sie mit einem Grafen verheiratet war663, ob ihr Ehemann der Dagsburger Graf
gewesen ist, muß offenbleiben. Es ist nicht zu eruieren, wieviele Töchter Markgraf
Hermann IV. gehabt hat. Ob Berta seine einzige Tochter geblieben ist, oder ob sie
noch eine oder mehrere Schwestern hatte, ist bei der uns bekannten Quellenlage
nicht mehr herauszufinden. Wir werden uns wohl damit begnügen müssen, den
Namen von Alberts II. Gemahlin nicht mehr zu erfahren. Es ist lediglich festzu¬
stellen, daß sie eine Tochter des Markgrafen Hermann IV. von Baden gewesen ist.
Zum Geburtsdatum der Gemahlin Alberts II. meint Gerd Wunder, es könne kaum
vor dem Jahr 1180 anzusetzen sein664. Wenn man die Daten betrachtet, in denen ihr
Vater nachgewiesen werden kann, zwischen 1177665 und 1190666, und man dazu
658 Vgl. auch Wunder, Die ältesten Markgrafen von Baden, S. 113.
659 G. Fritz, Backnanger Nekrolog, Nr. 108, S. 38.
660 Vgl. dazu den Kommentar zu diesem Eintrag bei ebda, Nr. 108, S. 38.
661 Als weiteres Argument für seine These führt Wunder an, daß die Namen der Söhne
Hermanns IV., Friedrich, Heinrich und des von ihm Hermann IV. zugeordneten Rudolf,
leicht erklärbar werden, wenn gemäß seiner Prämisse Udilhilt uxor Hermanni
marchionis (G. Fritz, Backnanger Nekrolog, Nr. 131, S. 41) als Ehefrau Hermanns IV.
anzusehen sei. Der Name Udelhild sei nämlich ebenso wie die Namen Friedrich,
Heinrich und Rudolf in der Familie der Tübinger Pfalzgrafen zu finden (Wunder, Die
ältesten Markgrafen von Baden, S. 114; ähnlich auch schon G. Fritz, Backnanger
Nekrolog, S. 41 f.). Außerdem werden die Grafen von Gießen-Asberg aus dem Tübinger
Geschlecht als Verwandte der Enkel Hermanns IV. bezeichnet (Fester, Regesten, 1
Bd., Nm. 389 und 459; vgl. Wunder, Die ältesten Markgrafen von Baden, S. 114).
662 Vgl. auch Wunder, Die ältesten Markgrafen von Baden, S. 115.
663 Vgl. dazu G. Fritz, Backnanger Nekrolog, Nr. 165, S. 47, der den comitissa-Titel der
Juditha comitissa, soror Hermanni marchionis (ebda.) dahingehend versteht, daß Judith
„mit einem Grafen verheiratet war“ (ebda.).
664 Vgl. auch Wunder, Die ältesten Markgrafen von Baden, S. 115.
665 So ebda., S. 113. Wegen der Namensgleichheit mit seinem Vater, Hermann III., ist die
Bestimmung des Zeitpunktes des ersten Auftretens Hermanns IV. nicht sicher
vorzunehmen. Fester, Regesten, 1. Bd., Nr. 127, läßt schon 1160 Hermann IV. an die
Stelle seines Vaters Hermann III. treten. Allerdings spricht für Wunders These, daß bei
den Nachweisen für einen Markgrafen Hermann von Baden zwischen 1170 und 1177
eine Lücke aufscheint (Fester, Regesten, 1. Bd., Nrn. 132 und 133a), die wahr¬
118