Full text: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Hermanns IV. erkennen zu können. Er geht davon aus, daß Hermann IV. als „der“ 
Markgraf im Nekrolog hervorgehoben sei658 659. Der Gedankengang Wunders, den er 
nicht explizit darlegt, geht wohl von dem im Backnanger Nekrolog zu findenden 
Eintrag Hermannus marchio<nis>, p(at)er Hermanni marchionis659 aus, der 
eindeutig auf den Vater Hermanns IV. zu beziehen ist660. Da hier Hermann III. als 
Vater Hermanns IV. genannt wird und nicht umgekehrt Hermann IV. als Sohn 
Hermanns III., könne man Hermann IV. als Mittelpunktsgestalt annehmen. 
Entsprechend sei also, wenn von einem frater marchionis oder einer filia 
marchionis die Rede ist, von einem Bruder bzw. einer Tochter Hermanns IV. die 
Rede661. Da eine weitere Tochter Hermanns IV. in den Quellen nicht genannt wird, 
setzt Wunder jene Berta mit der Tochter Hermanns IV. gleich, welche Albert II. 
von Dagsburg geheiratet hat662, was er durch keine Quelle absichem kann. 
Wunders Vermutung beruht lediglich auf dem Umstand, daß keine weitere Tochter 
Hermanns IV. namentlich bekannt ist. Der comilissa-T\\.c\ Bertas spricht dafür, daß 
sie mit einem Grafen verheiratet war663, ob ihr Ehemann der Dagsburger Graf 
gewesen ist, muß offenbleiben. Es ist nicht zu eruieren, wieviele Töchter Markgraf 
Hermann IV. gehabt hat. Ob Berta seine einzige Tochter geblieben ist, oder ob sie 
noch eine oder mehrere Schwestern hatte, ist bei der uns bekannten Quellenlage 
nicht mehr herauszufinden. Wir werden uns wohl damit begnügen müssen, den 
Namen von Alberts II. Gemahlin nicht mehr zu erfahren. Es ist lediglich festzu¬ 
stellen, daß sie eine Tochter des Markgrafen Hermann IV. von Baden gewesen ist. 
Zum Geburtsdatum der Gemahlin Alberts II. meint Gerd Wunder, es könne kaum 
vor dem Jahr 1180 anzusetzen sein664. Wenn man die Daten betrachtet, in denen ihr 
Vater nachgewiesen werden kann, zwischen 1177665 und 1190666, und man dazu 
658 Vgl. auch Wunder, Die ältesten Markgrafen von Baden, S. 113. 
659 G. Fritz, Backnanger Nekrolog, Nr. 108, S. 38. 
660 Vgl. dazu den Kommentar zu diesem Eintrag bei ebda, Nr. 108, S. 38. 
661 Als weiteres Argument für seine These führt Wunder an, daß die Namen der Söhne 
Hermanns IV., Friedrich, Heinrich und des von ihm Hermann IV. zugeordneten Rudolf, 
leicht erklärbar werden, wenn gemäß seiner Prämisse Udilhilt uxor Hermanni 
marchionis (G. Fritz, Backnanger Nekrolog, Nr. 131, S. 41) als Ehefrau Hermanns IV. 
anzusehen sei. Der Name Udelhild sei nämlich ebenso wie die Namen Friedrich, 
Heinrich und Rudolf in der Familie der Tübinger Pfalzgrafen zu finden (Wunder, Die 
ältesten Markgrafen von Baden, S. 114; ähnlich auch schon G. Fritz, Backnanger 
Nekrolog, S. 41 f.). Außerdem werden die Grafen von Gießen-Asberg aus dem Tübinger 
Geschlecht als Verwandte der Enkel Hermanns IV. bezeichnet (Fester, Regesten, 1 
Bd., Nm. 389 und 459; vgl. Wunder, Die ältesten Markgrafen von Baden, S. 114). 
662 Vgl. auch Wunder, Die ältesten Markgrafen von Baden, S. 115. 
663 Vgl. dazu G. Fritz, Backnanger Nekrolog, Nr. 165, S. 47, der den comitissa-Titel der 
Juditha comitissa, soror Hermanni marchionis (ebda.) dahingehend versteht, daß Judith 
„mit einem Grafen verheiratet war“ (ebda.). 
664 Vgl. auch Wunder, Die ältesten Markgrafen von Baden, S. 115. 
665 So ebda., S. 113. Wegen der Namensgleichheit mit seinem Vater, Hermann III., ist die 
Bestimmung des Zeitpunktes des ersten Auftretens Hermanns IV. nicht sicher 
vorzunehmen. Fester, Regesten, 1. Bd., Nr. 127, läßt schon 1160 Hermann IV. an die 
Stelle seines Vaters Hermann III. treten. Allerdings spricht für Wunders These, daß bei 
den Nachweisen für einen Markgrafen Hermann von Baden zwischen 1170 und 1177 
eine Lücke aufscheint (Fester, Regesten, 1. Bd., Nrn. 132 und 133a), die wahr¬ 
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