lautet: Nach welchem Stil gibt der Interpolator bei Alberich von Troisfontaines den
Jahresanfang wieder, nach welchem Stil Reiner von Lüttich? Bis zum Ende des 19.
Jahrhunderts war man der Meinung, in der Lütticher Diözese herrsche ebenfalls der
Osterstil vor. Erst durch die Forschungen von Edgar de Mameffe und Edouard
Poncelet konnte bewiesen werden, daß während der Amtszeit des Lütticher
Bischofs Hugo von Pierrepont in dessen Diözese überwiegend der Weihnachtsstil in
Gebrauch war640. Während der Interpolator der Chronik Alberichs von
Troisfontaines den Osterstil gebraucht641, stellt sich bei Reiner von Lüttich die
Sachlage anders dar. Dieser benutzt für den uns interessierenden Zeitraum den
Weihnachtsstil642. Daraus ergibt sich, daß Albert wohl zu Anfang des Jahres 1212
verstarb. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß sein Tod noch in die Woche von
Weihnachten bis zum 31 Dezember 1211 gefallen ist.
Die Gemahlinnen Alberts II
Albert II. war möglicherweise zweimal verheiratet, wir haben aber nur von einer
Ehe sichere Kenntnis. Wir können lediglich auf Grund von Indizien, die am Ende
dieses Kapitels diskutiert werden, von zwei Eheschließungen des Dagsburger
Grafen ausgehen, dann wäre jedoch seine erste Gemahlin völlig im geschichtlichen
Dunkel, und man könnte keinerlei Angaben zu ihrer Person machen. Nur über eine
Gemahlin Alberts II kann man Aussagen treffen und eine genealogische
Einordnung vornehmen. Sie wäre bei den zwei angenommenen Ehen des
Dagsburger Grafen auf jeden Fall seine zweite Gemahlin. Diese entstammte dem
Geschlecht der Markgrafen von Baden und war eine Tochter von Markgraf
Hermann IV. Dies geht aus zwei Urkunden aus dem Jahre 1226 hervor, in der die
aus ihrer Ehe mit Albert II. hervorgegangene Tochter Gertrud als Schwestertochter
der Markgrafen Hermann und Heinrich von Baden, beide Söhne Hermanns IV.,
bezeichnet wird643. Der Name der Ehefrau Alberts II. wird seit Johann Daniel
«o Siehe Poncelet, Actes, S. LXXXVI-XCI.
641 So steht am Jahresanfang 1212 als erstes ein Ereignis vom 3. Mai 1212 (Albrici monachi
Triumfontium Chronicon, MGH SS XXIII, S. 893).
642 Besonders eindeutig kann man den Gebrauch des Weihnachtsstils bei Reiner für das Jahr
1225 nachweisen. Reiner schreibt, der Mittwoch vor Palmsonntag sei in diesem Jahr der
19. März gewesen: ... ingreditur 14. Kal. Aprilis feria 4. ante pascaßoridutn (Reineri
annales, MGH SS XVI, ad 1225, S. 679). Diese Angabe bezieht sich eindeutig auf das
Jahr 1225 (neuer Stil). Wurde Reiner den Osterstil benutzen, wäre das Jahr 1224 (neuer
Stil) gemeint. In diesem Jahr war der Mittwoch vor Palmsonntag aber der 3. April.
643 Urkunde der Brüder Hermann und Heinrich, Markgrafen von Baden, vom 2. November
1226, Orginal in Strasbourg, AD BR, G 41, n° 1, Druck bei Grandidier, Œuvres, 3.
Bd,, Nr. 292, S. 303 f.: ... ad nos ratione successionis per neptem nostram Gertrudim
comitissam bone memorie filiam comitis Alberti de Tagisburc iure sive proprietario sive
hereditario (Zitat nach dem Original). - Urkunde der Landgrafen Sigibert und Heinrich
von Wörth vom Dezember 1226, Original in Strasbourg, AD BR, G 41, n° 2, Druck bei
Grandidier, Œuvres, 3. Bd., Nr. 291, S. 302 f.: ... qualiter nobilibus viris Hermanno et
Heinrico marchionibus de Baden coram nobis in iudicio publice constitutis super
hereditate quadam filie sororis eorumdem comitisse videlicet de Tagesburc, quam ad se
hereditario iure devolutam affirmabant (Zitat nach dem Original).
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