/. Die betriebliche Mitbestimmung in der französischen Besatzungspolitik
1.1 Frankreich und die Mitbestimmungsfrage im Kontrollrat
Die Untersuchungen der französischen Position zur Mitbestimmungsfrage auf Kon-
trollratsebene wie auch die Betriebsrätegesetzgebung in der französischen Besatzungs¬
zone haben das von Ernst Deuerlein geprägte Bild einer obstruktiven Rolle
Frankreichs1 im Kontrollrat als unhaltbar entlarvt - zumindest für den Bereich der
Sozialpolitik.
Rainer Hudemann kommt zu dem Ergebnis, daß von einer reinen Obstruktionspolitik
überhaupt keine Rede sein kann und daß grundsätzlich ein differenzierteres Bild
notwendig ist. Frankreich stellte, wie er nachgewiesen hat, die wirtschaftliche Einheit
Deutschlands keineswegs in Frage. Schließlich hätte dies auch seinen eigenen Inter¬
essen geschadet, da seine Zone über eine relativ schwache industrielle Substanz verfüg¬
te. Entscheidend für die Neubewertung französischer Deutschlandpolitik ist aber auch,
daß die Franzosen entgegen der bisherigen Vorstellung Zentral Verwaltungen sehr wohl
befürworteten, sie aber im Gegensatz zu den Amerikanern nicht in deutsche Hände
legen wollten, und genau dieser Unterschied scheint von den amerikanischen Partnern
nicht akzeptiert worden zu sein. Die Wurzel dieser Divergenzen liegt in den differie¬
renden DemokratisierungsVorstellungen, die als eigentliches Grundproblem zu betrach¬
ten sind. In der Frage der Sozialversicherung, der Arbeitsämter und auch beim Be¬
triebsrätegesetz orientierten sich die Franzosen auf der Kontrollratsebene an der Wirt¬
schaftseinheit Deutschlands, während Briten und Amerikaner zwar einerseits von
deutschen Zentral Verwaltungen sprachen, andererseits aber für eine dezentralisierte
Lösung der Sozialversicherungsfrage plädierten.2 Der Alliierte Kontrollrat entschied
sich in der Mitbestimmungsfrage für ein allgemeines Rahmengesetz, das die Bildung
von Betriebsräten erlaubte, sie aber nicht zwingend vorschrieb, ebensowenig war ein
Mindestkatalog von Mitbestimmungsrechten aufgestellt worden.3
In der Forschung gehen die Meinungen über das Gesetz auseinander. Auf der einen
Seite wird, z.B. von Christoph Klessmann, betont, daß das Gesetz erhebliche Freiräume
und Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet habe, da über Betriebs Vereinbarungen Arbeit¬
geber und Arbeitnehmer die Rolle der Betriebsräte inhaltlich selbst aushandeln konn¬
1 Emst Deuerlein, Frankreichs Obstruktion deutscher Zentral Verwaltung, in: Deutschland-Archiv (DA)
4/1971, S.466-491.
2 Rainer Hudemann, Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung
1945-1953. Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik,
Mainz 1988, S. 140-203, insbesondere S. 155-158, 177.
3 Michael F i c h t e r, Besatzungsmacht und Gewerkschaften. Zur Entwicklung und Anwendung der
amerikanischen Besatzungspolitik in Deutschland 1944-1948, Opladen 1982, S.533-535. Hans-Jürgen
Teuteberg, Ursprünge und Entwicklung der Mitbestimmung in Deutschland, in: Hans Pohl und
Wilhelm Treue (Hrsg.), Mitbestimmung. Ursprünge und Entwicklung, Wiesbaden 1981, S.46.
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