Neben dem Aufbau eigener Versicherungsträger zeigen die ersten Maßnahmen der
französischen Militärregierung den Weg, die LVA zu einem zentralen Versicherungs¬
träger auszubauen. Mit der Verordnung vom 2. September 1945 wurde nämlich nicht
nur die Invaliden-, sondern auch die Angestelltenversicherung der LVA übertragen.
Diese Organisationsregelung deutete eine Vereinheitlichung innerhalb der Sozial¬
versicherung an, da bisher die Angestelltenversicherung über einen eigenen Träger,
nämlich die Reichsversicherungsanstalt in Berlin, abgewickelt worden war.19 In diesen
Kontext einer beginnenden Zentralisierung paßt auch die Entscheidung vom 12.
Dezember 1945, der LVA die Invalidenversicherung der Saarhüttenknappschaft zu
übertragen.20 Auch in der Unfallversicherung wurde dieser Weg eingeschlagen. Durch
eine Verordnung vom 28. September 1945 wurden mit Wirkung vom 5. Oktober die
bisherigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in die LVA überführt und dort
drei verschiedene Fachabteilungen errichtet: die Allgemeine Unfallversicherung, die
landwirtschaftliche Unfallversicherung und die gemeindliche Unfallversicherung.21
Diese Zentralisierung bedeutete auch eine erhebliche Vereinfachung, denn zuvor hatte
es 34 gewerbliche Berufsgenossenschaften gegeben, die alle ihren Sitz außerhalb des
Saarlandes hatten.22 Am 15. Dezember 1945 wurden die Eisenbahnbetriebskrankenkas¬
se, die Eisenbahnversicherungsanstalt und die Eisenbahnunfallversicherungsbehörde
für das Saarland errichtet.23
Mit dem Aufbau eines Landesversicherungsamtes am 27. August 1945 als oberste
Spruch-, Beschluß- und Aufsichtsbehörde in der Nachfolge des Reichsversicherungs¬
amtes sowie eines Oberversicherungsamtes als höhere Behörde am 15. Dezember 1945
verfügte das Saarland ab Ende 1945 auch über ein vollständig rekonstruiertes System
im Rechtszug.24 Das Oberversicherungsamt wurde per Verordnung vom 10. Juni 1946
höhere Spruch-, Beschluß- und Aufsichtsbehörde im Bereich der Angestelltenversiche¬
rung.25 Für die knappschaftliche Versicherung wurde ein Knapp¬
schafts-Oberversicherungsamt gebildet.26 Zuvor war durch die Verordnung vom 4.
Wilhelm B r o c k e r, Die organisatorische Entwicklung der saarländischen Sozialversicherung nach
dem Zweiten Weltkrieg, in: Die Arbeitskammer 5/1958, S. 116.
20 Abi.1945, S.68.
21 Geschäftsbericht der LVA für das Saarland für 1945, 1946 und 1947, Saarbrücken 1947, S.60.
22
B r o c k e r, Die organisatorische Entwicklung , S. 117.
23
Klein, Die Entwicklung der Sozialversicherung , S.342.
24
Hudemann, Sozialpolitik, S.229. Jakob Schlick, Die Entwicklung der Sozialversicherung im
Saarland nach dem Zusammenbruch, Völklingen 1948, S.3. Verordnung vom 27.8.45, in: Abl.1945, S.ll.
Verordnung vom 28.9.45 über die Zusammensetzung des Landesversicherungsamtes, in: Abl.1945, S.20.
Zum Geschäftsgang bei Verfahren, siehe Verfügung vom 1.11.46, in: Abi. 1947, S.79.
25
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Errichtung und Einrichtung eines
Oberversicherungsamtes für das Saarland vom 10.6.47, in: Abi.1947, S.366.
Klein, Die Entwicklung der Sozialversicherung, S.343.
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