Full text: Sozialer Besitzstand und gescheiterte Sozialpartnerschaft

Neben dem Aufbau eigener Versicherungsträger zeigen die ersten Maßnahmen der 
französischen Militärregierung den Weg, die LVA zu einem zentralen Versicherungs¬ 
träger auszubauen. Mit der Verordnung vom 2. September 1945 wurde nämlich nicht 
nur die Invaliden-, sondern auch die Angestelltenversicherung der LVA übertragen. 
Diese Organisationsregelung deutete eine Vereinheitlichung innerhalb der Sozial¬ 
versicherung an, da bisher die Angestelltenversicherung über einen eigenen Träger, 
nämlich die Reichsversicherungsanstalt in Berlin, abgewickelt worden war.19 In diesen 
Kontext einer beginnenden Zentralisierung paßt auch die Entscheidung vom 12. 
Dezember 1945, der LVA die Invalidenversicherung der Saarhüttenknappschaft zu 
übertragen.20 Auch in der Unfallversicherung wurde dieser Weg eingeschlagen. Durch 
eine Verordnung vom 28. September 1945 wurden mit Wirkung vom 5. Oktober die 
bisherigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in die LVA überführt und dort 
drei verschiedene Fachabteilungen errichtet: die Allgemeine Unfallversicherung, die 
landwirtschaftliche Unfallversicherung und die gemeindliche Unfallversicherung.21 
Diese Zentralisierung bedeutete auch eine erhebliche Vereinfachung, denn zuvor hatte 
es 34 gewerbliche Berufsgenossenschaften gegeben, die alle ihren Sitz außerhalb des 
Saarlandes hatten.22 Am 15. Dezember 1945 wurden die Eisenbahnbetriebskrankenkas¬ 
se, die Eisenbahnversicherungsanstalt und die Eisenbahnunfallversicherungsbehörde 
für das Saarland errichtet.23 
Mit dem Aufbau eines Landesversicherungsamtes am 27. August 1945 als oberste 
Spruch-, Beschluß- und Aufsichtsbehörde in der Nachfolge des Reichsversicherungs¬ 
amtes sowie eines Oberversicherungsamtes als höhere Behörde am 15. Dezember 1945 
verfügte das Saarland ab Ende 1945 auch über ein vollständig rekonstruiertes System 
im Rechtszug.24 Das Oberversicherungsamt wurde per Verordnung vom 10. Juni 1946 
höhere Spruch-, Beschluß- und Aufsichtsbehörde im Bereich der Angestelltenversiche¬ 
rung.25 Für die knappschaftliche Versicherung wurde ein Knapp¬ 
schafts-Oberversicherungsamt gebildet.26 Zuvor war durch die Verordnung vom 4. 
Wilhelm B r o c k e r, Die organisatorische Entwicklung der saarländischen Sozialversicherung nach 
dem Zweiten Weltkrieg, in: Die Arbeitskammer 5/1958, S. 116. 
20 Abi.1945, S.68. 
21 Geschäftsbericht der LVA für das Saarland für 1945, 1946 und 1947, Saarbrücken 1947, S.60. 
22 
B r o c k e r, Die organisatorische Entwicklung , S. 117. 
23 
Klein, Die Entwicklung der Sozialversicherung , S.342. 
24 
Hudemann, Sozialpolitik, S.229. Jakob Schlick, Die Entwicklung der Sozialversicherung im 
Saarland nach dem Zusammenbruch, Völklingen 1948, S.3. Verordnung vom 27.8.45, in: Abl.1945, S.ll. 
Verordnung vom 28.9.45 über die Zusammensetzung des Landesversicherungsamtes, in: Abl.1945, S.20. 
Zum Geschäftsgang bei Verfahren, siehe Verfügung vom 1.11.46, in: Abi. 1947, S.79. 
25 
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Errichtung und Einrichtung eines 
Oberversicherungsamtes für das Saarland vom 10.6.47, in: Abi.1947, S.366. 
Klein, Die Entwicklung der Sozialversicherung, S.343. 
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