ten und zum anderen auch unter dem Aspekt der Einbeziehung Lothringens in die
deutsche Sozialversicherung nach dem Frankreichfeldzug. In diesem Zusammenhang
war die LVA Saarland am 1. Januar 1941 mit der LVA Pfalz mit Sitz in Speyer zur
LVA Saar-Pfalz zusammengelegt worden, und nach der Einbeziehung Lothringens in
die deutsche Sozialversicherung erfolgte ihre Umbennung in LVA Westmark. Sitz
dieser Anstalt war Saarbrücken. Die Saarknappschaft wurde der Reichsknappschaft in
Berlin angeschlossen, d.h. sie wurde Bezirksknappschaft, wie auch das Knapp-
schafts-Oberversicherungsamt der entsprechenden Behörde der Reichsknappschaft in
Bonn eingegliedert wurde.12 Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, die
insbesondere ein Strukturprinzip der Knappschaft seit dem Berggesetz von 1865 war,
wurde durch das "Führerprinzip" zerschlagen.13
Schon lange vor der Moskauer Außenministerkonferenz ist die französische Militär¬
regierung im Saarland in ihren Entscheidungen freier gewesen. Entscheidend ist der
Erlaß vom 31. Juli 1945, durch ihn "stellt das Saarland hinfort eine eigene, von anderen
administrativen Bindungen unabhängige verwaltungsmäßige Einheit dar". Es deutet
sich eine durch die französische Besatzungsmacht intendierte Verselbständigung an.
Mit diesem Erlaß fiel das Saarland aus dem übrigen Reichsgebiet heraus. Er beinhaltete
den Auftrag, eigene Einrichtungen und Behörden zu bilden.14
So kommt es im Saarland zunächst zum Aufbau eigener Versicherungsbehörden und
Versicherungsträger. Auftakt ist die Bildung der Landesversicherungsanstalt (LVA) für
das Saarland in Saarbrücken durch die Verordnung vom 20. September 1945.15 Die
LVA Westmark mit Sitz in Saarbrücken war infolge der Kriegseinwirkungen Ende
1944 nach Speyer verlegt worden und löste sich de facto mit dem Einmarsch der
amerikanischen Truppen am 22./23. März 1945 auf, die offizielle Trennung erfolgte
erst mit da- Verordnung vom 20. September 1945.16 Fünf Wochen zuvor war die LVA
Hessen-Pfalz mit Sitz in Speyer gegründet worden.17 Neben ihr wurde die LVA für das
Saarland zum Rechtsnachfolger der ehemaligen LVA Westmark, was zu zähen Ver¬
mögensauseinandersetzungen mit Hessen-Pfalz führen sollte.18
Ebd., S.303-312. Siehe : Hudemann, Sozialpolitik , S.213. Westhoff, Recht und Verwaltung im
Saargebiet, Trier 1934.
13 R o y, Der saarländische Bergmann , S.74.
14
Abi.1945, S.5. Hudemann, Sozialpolitik, S.229. Johann Klein datiert die Anordnung der
französischen Militärregierung irrtümlich auf den 21.7., siehe: Ders., Die Entwicklung der
Sozialversicherung, S.342.
15 Abi.1945, S.17.
16 Hudemann, Sozialpolitik , S.213.
Ebd., S.229. Klein, Die Entwicklung der Sozialversicherung , S.340.
Zahlreiche Unterlagen dazu: Landesarchiv Saarbrücken (LA SB), Ministerium für Arbeit und
Sozialordnung (MifAS), Bü.12. Hudemann, Sozialpolitik, S.229 f., 230, Anm.32 mit weiteren
Quellenhinweisen.
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