schaftliche Gestaltungsmöglichkeiten abzuringen. Das Rentenniveau im Saarland
scheint vor der bundesdeutschen Rentenreform 1957 für die Mehrheit der Versicherten
günsüger gewesen zu sein als in der Bundesrepublik. Die relativ hohen Leistungen
fallen um so mehr ins Auge, wenn man das Verhältnis zwischen Beitragszahler und
Rentenempfänger betrachtet, zugleich zeigt es die Auswirkung der Trennung von
Sozial- und Wirtschaftspoliük. Während bei der Ruhrknappschaft das Verhältnis
zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern 100 zu 85,5 betrug, standen in der
Saarknappschaft 100 Beitragszahlern 112 Leistungsempfänger gegenüber. Kosten¬
treibend kam hinzu, daß die durchschnittliche Laufzeit der Renten im Saarland höher
war als an der Ruhr.260
Inwieweit nun generell die saarländischen Sozialgesetze wesentlich über bundesdeut¬
schem Niveau lagen, soll in einem eigenen Kapitel untersucht werden. Zuvor soll aber
über die Instrumentalisierung der Sozialpolitik nachgedacht werden.
260
LA SB, MifAS, Bd.34,
Knappschaftliche Rentenversicherung (Stand 1.1.55), Statistik vom 5.5.56.
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