sonders zwischen dem Abt von Citeaux und den Primaräbten nach Jahrzehnten bei¬
zulegen52. Sie betraf jedoch nicht nur deren Verhältnis zueinander, sondern auch
innerklösterliche Fragen, etwa hinsichtlich der Abtswahl oder der Stellung des Va¬
terabtes zum Tochterkloster53. Nichts Adäquates vermag man für die letzte Ur¬
kunde Clemens' IV. für Weiler-Bettnach unter dem Incipit "Insinuarunt nobis di-
lecti filii" zu ermitteln. Sie gehört nicht in den unmittelbaren zeitlichen Zusammen¬
hang der vorgenannten Bullen, sondern verließ die päpstliche Kanzlei mehr als
zwei Jahre später. Trotz ihres wenig gebräuchlichen Initiums und der Ausrichtung
auf ein speziell Weiler-Bettnach betreffendes Anliegen steht dahinter ein weitgrei¬
fendes Problem, das im Zusammenhang mit dem zunehmenden Eigenbewußtsein
v.a. des Adels und den Versuchen der Zurückdrängung der Orden gesehen werden
muß. Clemens teilte hierin dem Trierer Domdekan mit, einige Weltgeistliche und
Ordensangehörige sowie Ritter und andere Laien in den Städten und Diözesen
Trier, Metz und Verdun hätten fällige Zinszahlungen nicht geleistet. Der Adressat
wurde aufgefordert, diesen Mißstand zu beseitigen, zur Not unter Zuhilfenahme der
kirchlichen Sanktionen wie Exkommunikation und Interdikt54. Die Bulle lenkt wie
schon einige der früheren Stücke den Blick auf wirtschaftliche Differenzen, wie sie
sich etwa im Verhältnis der Stadt Metz zu den dort ansässigen oder die Handels¬
möglichkeiten nutzenden Klöstern äußerten, auf Diskrepanzen mit dem Adel - v.a.
dem Herzog von Lothringen -, vielleicht auch auf Zwistigkeiten zwischen den Klö¬
stern des lothringischen Raumes55. Zugleich unterstreicht sie die schon angedeutete
offenkundig abnehmende Wertschätzung des Zisterzienserordens als ethisch¬
religiöse Instanz. Mit diesem den Zeitgenossen nicht verborgenen Problem muß
man wohl auch die große Zahl an Papstprivilegien, die v.a. zwischen 1260 und
1267 für Weiler-Bettnach ausgestellt wurden, in Beziehung bringen. Die große Zeit
des Ordens, gekennzeichnet durch eine revolutionierende Wirtschaftsführung und
die Rückkehr zur strengen Askese, war vorüber, was sich in der nachlassenden
Schenkungsfreudigkeit frommer Stifter bemerkbar machte.
Der Anfechtung und unrechtmäßigen Aneignung des Güterbesitzes von Weiler-
Bettnach versuchte 1298 eine weitere Papsturkunde einen Riegel vorzuschieben.
Bonifaz VIII. wies den Abt des Benediktinerklosters St.-Amoul vor Metz an, alle
diejenigen, die sich Klostergüter von Weiler-Bettnach auf Unrechte Art und Weise
angeeignet haben, zur Rückgabe anzuhalten. Notfalls sollte er mittels Kirchenstra¬
fen Weiler-Bettnach zu seinem Recht verhelfen56. Es handelt sich hier um keinen
52 CANIVEZ III, S. 21-30; POTTHAST Nr. 19.185.
53 Eine prägnante Zusammenfassung geben SOMMER-RAMER/BRAUN, S. 43-45.
54 ADM H 1714, fol. 558r-v; WOLFRAM: Regesten, S. 206 Nr. 88.
55 Vgl. etwa die angesprochenen Auseinandersetzungen mit den Zisterzen Clairlieu und Beaupré, die
aber in der Diözese Toul lagen.
56ADM H 1715 Nr. 7 [1298 VI 15, Rom]; WOLFRAM: Regesten, S. 210 Nr. 111; SAUERLAND:
Urkunden, S. 26f. Nr. 39.
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