und den dazu Auserkorenen dem Archidiakon zu präsentieren14. Des weiteren
schenkte er nach dem Tod des amtierenden Pfarrers Gottfried dem Infirmitorium
von Weiler-Bettnach wegen dessen finanzieller Notlage die Kirche von Tressange
cum universis proventibus ad curam pastoralem pertinentibus. Dem jeweiligen
Pfarrer sollte jedoch soviel belassen werden, wie er zu seinem Auskommen benö¬
tigte. Clemens IV. verbriefte Abt und Konvent von Weiler-Bettnach 1265 diese Be¬
stimmungen, deren Kern die Inkorporation der Kirche von Tressange in die klö¬
sterliche Krankenstation bildete15.
Über die Hintergründe, die zur Abfassung der beiden Papsturkunden führten, läßt
sich nur mutmaßen. Streitigkeiten um die Besetzung der Pfarrerstelle oder die damit
verbundenen Einkünfte sind anhand der überlieferten Urkunden nicht festzustellen.
Vermutlich hielt man in Weiler-Bettnach ein Privileg des Elekten, um dessen Aner¬
kennung es zu heftigen Auseinandersetzungen kam16, für zu unsicher und bemühte
sich deshalb um eine Legitimation von anderer Seite. Allerdings erklärt dies nicht
die Einbeziehung des Metzer Stiftes St. Sauveur in die Weiler-Bettnach betreffende
Angelegenheit.
Neben den Besitzbestätigungen wandte sich ein Papst erstmals 1213 mit einem
Auftrag an den Abt von Weiler-Bettnach. Innozenz III. rief im April zu einem
Kreuzzug auf, der nach dem 4. Laterankonzil stattfinden sollte. In der Trierer Kir¬
chenprovinz fiel den Äbten von Villers und der Prämonstratenserabtei Romersdorf
bei Neuwied die Aufgabe zu, den Kreuzzug vorzubereiten17. Wenig später forderte
Innozenz alle hier lebenden Christen auf, sich dem Kreuzzug anzuschließen, und
teilte ihnen mit, er habe zwecks Organisierung dieses Unternehmens den besagten
Äbten Vollmachten eingeräumt18.
Wegen der besonderen Ausrichtung auf die Trierer Kirchenprovinz ist eher an
Weiler-Bettnach denn an Villers in Brabant zu denken, wenngleich die beiden
Papstdekrete die Identifizierung offen lassen19. Auch in den folgenden Stücken wird
- jetzt eindeutig - der Abt von Weiler-Bettnach mit Sonderkommissionen im glei¬
chen Raum beauftragt. Was Abt Konrad konkret unternahm bzw. ob er selbst für
den zunächst verschobenen, dann durch den Tod von Innozenz (1216) zumindest in
seiner Ausdehnung sehr eingeschränkten Kreuzzug die Werbetrommel rührte,
bleibt fraglich. Einer Aufforderung, sich zum 1. Juli 1217 im Königreich Sizilien
l4ADMH 1714, fol. 381v-383r;ADMH 1749b.
15 B.N., Coli. Lorr. 976 Nr. 21 [1265 VI 13, Perugia]; ADM H 1714, fol. 564r-v, mit falscher Datie¬
rung auf VI 1; Regest in REGISTRES CLEMENT IV Nr. 1698. Zur Inkorporation PAULY: Land¬
kapitel, S. 309.
16 Vgl. hierzu v.a. das Verhör durch Papst Clemens IV. 1267 (MRR III, S. 503f. Nr. 2227 u. 2228).
17 MRUB III, S. 9f. Nr. 8; MRR II, S. 330 Nr. 1196 [1213 IV 27]; POTTHAST Nr. 4727.
18 MRUB III, S. 10-15 Nr. 9; MRR II, S. 331 Nr. 1197 [1213 V 5]; POTTHAST Nr. 4725. Vgl. auch
MRR II, S. 350 Nr. 1280 (POTTHAST Nr. 5048 und S. 2055), die Aufforderung durch Innozenz
III., sich auf Sizilien zum 1. Juli 1217 einzufinden (Urk. von 1216 I 8).
19 Die Gleichsetzung mit Weiler-Bettnach auch bei PFEIFFER, S. 376.
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