im ersten Jahrhundert seines Bestehens nicht herauslesen. Erst mit dem Einzug von
Zisterzienserinnen, der wohl 1208 erfolgte15, entwickelte sich eine dauerhafte
Institution. Eine Notiz deutet indes darauf hin, daß bereits in der Gründungsphase
enge Beziehungen zwischen Weiler-Bettnach und Freistroff bestanden16. Unter den
Zeugen einer auf 1137 datierten Urkunde befanden sich Abt Heinrich von Weiler-
Bettnach sowie Albertus et Hymetus sacerdotes et monachi ejusdem loci. Daß diese
Gebetsverbrüderung mit Zisterziensern in Freistroff geschah, geht aus einer
Urkunde Herzog Matthias' I. von Lothringen hervor, der bereits 1147 den Versuch
unternahm, Zisterzienserinnen an ihre Stelle zu setzen17. Man kann annehmen, daß
die Zisterzienser bereits mehr als zehn Jahre zuvor nach Freistroff gekommen
waren.
Die Verbindung zu zwei weiteren lothringischen Klöstern - Beaupré und Clairlieu -
läßt sich lediglich über einen Streitfall herstellen. Das Generalkapitel forderte 1262
die Äbte von Châtillon und Beaupré auf, die Kontroverse zwischen Weiler-
Bettnach und Clairlieu zu beenden18. Die inhaltlich nicht bekannten Differenzen
scheinen jedoch latent geblieben zu sein, denn fünf Jahre später beauftragten die in
Cîteaux versammelten Äbte die Klostervorsteher von Hauteseille und Baumgarten,
die Abteien Beaupré und Clairlieu mit Weiler-Bettnach auszusöhnen19. Dies
scheint auch ihnen nicht gelungen zu sein, denn schon 1270 mußte sich das
Generalkapitel erneut mit einem Streit zwischen Weiler-Bettnach und Clairlieu
beschäftigen, wobei ausdrücklich gesagt wird, entweder Clairlieu als Schuldner
oder die Abteien Bithaine und Beaupré als Gläubiger sollten die Geldschuld
gegenüber Weiler-Bettnach begleichen20. Da in der Folgezeit die Generalkapitel-
Beschlüsse über diesen Zwist schweigen, haben offensichtlich die angewiesenen
Äbte von Neuburg und Sturzeibronn den Fall zum Abschluß gebracht.
Bemerkenswert ist, daß im gleichen Jahr der Abt von Weiler-Bettnach in einer
Kontroverse zwischen einem Metzer Bürger und den Zisterzen Beaupré bzw.
Clairlieu als Schiedsrichter agieren konnte21. Gemeinsam aktiv waren diese beiden
Klöster im Jahre 1460 geworden, als ihnen die Versammlung der Äbte auftrug, zu
überprüfen, welche Abteien noch Zahlungsverpflichtungen gegenüber Weiler-
Bettnach haben22. Vier Jahre später wurden die Äbte von Morimond und Weiler-
Bettnach nach Beaupré entsandt23. Ein Streit zwischen Weiler-Bettnach und der
Zisterze Hauteseille, den der Abt von Beaupré offenbar beizulegen vermochte, wird
15 FLESCH/CONRAD/BERGHOLZ, S. 100.
16 ADM 18 J 313; vgl. hierzu die Gründungsgeschichte Weiler-Bettnachs.
17 DUVERNOY: Duc, S. 77.
18CANIVEZIII,S. 6(1262,48).
19CANIVEZ III, S. 57 (1267,77).
20 CANIVEZ III, S. 84(1270,21).
21 CANIVEZ III, S. 88 (1270,39).
22 CANIVEZ V, S. 65 (1460,81).
23 CANIVEZ V, S. 167 (1464,89).
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