verpfänden, um so bis zu 260 Metzer Pfund aufzubringen144. Legt die Nachricht
von der Verwahrung der Stücke in Metz, verbunden mit der Frage, wo sich die Ge¬
flohenen in Metz aufhielten, bereits die Vermutung nahe, Pontiffroy habe den
Flüchtigen als Unterschlupf gedient, so läßt die von Citeaux ausgehende Weisung
des nachfolgenden Jahres die Annahme zur Gewißheit werden. Zwischen den Äb¬
ten von Weiler-Bettnach und Pontiffroy war es zu einem Zwist gekommen super
quorumdam iocalium et aliorum rerum petitione, den zwei Metzer Bürger zu einem
gütlichen Ende bringen sollten. Gelänge ihnen dies nicht, würde der Abt des Bene¬
diktinerklosters St.-Vincent an ihre Stelle treten145. Das Ende der Amtszeit des um¬
strittenen Abtes von Weiler-Bettnach erleichterte gewiß die Aussöhnung146.
Einen gemeinsamen Auftrag erhielten die Äbte von Weiler-Bettnach und Pontiffroy
schließlich 1489, also kurz nachdem noch einmal von seiten Pontiffroys die Frage
nach dem Vaterabt vor das Generalkapitel gebracht worden war. Vielleicht ist aus
der Bestätigung des Anspruchs von Morimond und der Negierung Weiler-Bett-
nacher Patemitätsrechte abzuleiten, daß die Äbte von Pontiffroy und Weiler-Bett¬
nach nun ihrem gemeinsamen Vaterabt als Begleiter zugewiesen wurden147. Im
gleichen Jahr weilten der Abt von Pontiffroy und der Prior von Morimond in Wei¬
ler-Bettnach, um der Abtswahl zu präsidieren und dem Neugewählten sein Amt zu
übergeben148.
Die im Zusammenhang mit Pontiffroy erwähnten Metzer Quellen vermitteln glei¬
chermaßen wie die von den Äbten in Citeaux getroffenen Entscheidungen - trotz
der Querelen um den Wechsel des Vaterabtes - das Bild einer kontinuierlichen Exi¬
stenz Pontiffroys als Zisterzienserkloster. Dies unterstreicht die Abtsliste. Isoliert
davon stehen jedoch drei Stücke aus den Jahren 1330/31, also sicherlich aus der
Zeit, als der Abt von Weiler-Bettnach noch Vaterabt von Pontiffroy gewesen ist,
die sich nur schwer in den bisher skizzierten Kontext einbinden lassen. In ihnen
spiegelt sich eine in dieser Form selbst für die Stadt Metz, die v.a. in der ersten
Hälfte des 14. Jh. nicht in bestem Einvernehmen mit den innerstädtischen Klöstern
stand149, einmalige Rigorosität wider. Im Jahre 1330 erklärten die städtischen Ver¬
treter Pontiffroy für aufgehoben und übertrugen seine Güter dem Hospital St.-Nico-
las150. Die Argumentation bediente sich einer gewissen Ironie, wenn sie sich bei ih¬
rem Beschluß auf das traditionelle Ordensprinzip berief, die Zisterzienser bauten
ihre Klöster in Wäldern und fernab von Städten; noch nie habe man ein solches
144 CANIVEZ IV, S. 306 (1426,47).
145 CANIVEZ IV, S. 313f. (1427,21).
146 Johann von Gerbéviller war nach den Abtslisten von 1414-30 Abt von Weiler-Bettnach. Letztmals
bezeugt ist er für den 23. März 1428.
147 CANIVEZ V, S. 692f. (1489,56). Es ging dabei um strittige Patemitätsrechte zwischen den Zister¬
zen Beaupré und Baumgarten.
148 CANIVEZ V, S. 680 (1489,22).
149 PARJSSE: Remarques, S. 22 lf., sowie seit 1304 diverse Urkunden in der HMB III.
159 HMB III, Preuves, S. 61-63: ... que com il soit ensy que les Abbaieie de grixe Ordre, dès pues
qu'elle furent fondeie, ont esteit mize en bos & en subc de bonne Citeit.
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