1529, ehe die personelle Situation der Abtei die Verrichtung des Amtes nicht mehr
ermöglichte.
Die Anfänge des Klosters Eußerthal sind zeitlich nicht eindeutig zu fixieren. Janau-
schek nennt ebenso verschiedene Jahreszahlen wie Manrique54. Der erste nament¬
lich bekannte Abt, der vermutlich auch den Gründungskonvent von Weiler-Bett-
nach nach Eußerthal geführt hatte, ist Eberhard, der in einer Bulle Papst Eugens III.
genannt wird. Die undatierte Urkunde konnte von Doll auf die Zeit zwischen dem
15. Februar 1152 und dem 15. Juli 1153 eingegrenzt werden55. Die Gründung muß
jedoch einige Zeit vorher erfolgt sein56. Der Speyrer Bischof Rapodo, selbst aus ei¬
ner der beiden Gründerfamilien, der von Anhausen-Lobdeburg, bestätigte um 1170
die Dotation aus dem Jahre 1 15057. Nachrichten über den Auszug der Mönche von
Weiler-Bettnach wie im Falle Viktrings liegen für Eußerthal nicht vor. Die ersten
Kontakte zwischen Weiler-Bettnach und seinem pfälzischen Tochterkloster ver¬
deutlichen die Nähe zu den Stauferkaisem. Beide Äbte wurden 1193 mit einem
Mahnschreiben zu Heinrichs VI. Bruder, Pfalzgraf Otto II. von Burgund, gesandt58.
Wenn das Generalkapitel den Äbten von Weiler-Bettnach und Eußerthal eine solch
heikle Mission übertrug, so belegt dies deren herausragende Kontakte zum Hof, die
zweifellos in erster Linie über Eußerthal liefen. Es war sicher kein Zufall, daß
Friedrich I. ein Diplom, das Weiler-Bettnach die von Bischof Bertram von Metz
gewährte Exemtion für vier in Marsal zu errichtende Salzsiedehäuser bestätigte, in
Eußerthal erließ59. Weitere Privilegien erteilten Weiler-Bettnach Heinrich VI. und
Friedrich II.60 Während Eußerthal nach außen hin seine Rolle im politischen Ge¬
füge der Stauferzeit spielte, scheinen sich innerhalb der Abtei manche Mißstände
eingeschlichen zu haben. Aus einem Beschluß des Generalkapitels von 1197 geht
748). Darin heißt es, das Kloster besitze das Recht bereits ab antiquo. Laut SCHWARZMAIER, S.
94, befanden sich aber in der Zeit um 1233 die Reichskleinodien überhaupt nicht auf dem Trifels,
was die Übertragung der Hüterrolle in jener Zeit unwahrscheinlich macht. Mit der Machtüber¬
nahme Albrechts 1298 verlor die Feste ihre Bedeutung. Damit dürfte der Niedergang Eußerthals
einhergegangen sein.
54 JANAUSCHEK, S. 114 Nr. 290; MANRIQUE, Bd. II, S. 91 (ad 1147, с. XIX n. 6) und S. 145 (ad
1149, с. IX n. 7).
55 DOLL, S. 196.
56 Ein Abteiverzeichnis, dessen Endredaktion vor 1191 erfolgt sein muß, datiert die Gründung Eu¬
ßerthals auf den 28. Oktober 1148, vgl. hierzu GRILLNBERGER.
57 WÜRDTWEIN: Nova Subsidia, Bd. XII, S. 88-92 Nr. 22; REMLING, Bd. I, S. 115-117 Nr. 101.
BOSL, S. 230 Anm. 2, weist daraufhin, P. ACHT habe im nicht veröffentlichten Teil seiner Dis¬
sertation (Studien zum Urkundenwesen der Speyrer Bischöfe im 12. und Anfang des 13. Jahrhun¬
derts, Gießen 1936) den Nachweis erbracht, daß es sich um eine Fälschung handelt. Im Vorspann
zu DF I. Nr. 953 [1186 XI 11, Haßloch] - Friedrich gewährt darin Eußerthal seinen Schutz - weisen
die Herausgeber den Fälschungsverdacht zurück, "weil das Diktat dem bischöflichen Notar Magi¬
ster Burkhard von St. Wido zu Speyer zuzuweisen ist". In der Urkunde heißt es, die Gründung Eu¬
ßerthals sei erfolgt coram rege Cunrado ex eius coniventia.
58CANIVEZ I, S. 164 (1193,38); OBERWEIS, S. 139. Zu den politischen Zusammenhängen vgl.
Кар. III,2.
59 MGH DF I. Nr. 960 sowie - in der MGH nicht verzeichnet - ADMM В 909 Nr. 34d.
69 Vgl. die Ausführungen zur reichspolitischen Stellung Weiler-Bettnachs.
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