Sanktionen für flüchtige Mönche und Konversen wurden sie nicht bestraft93, ja z.T.
sogar bald mit höheren Ämtern ausgestattet94. Die Schuld schob man offenbar
allein Arnold zu, von dem Bernhard gegenüber Bruno von Köln ein sehr negatives
Bild zeichnete und dem er jegliche Fähigkeit zur Menschenführung absprach95. Bei
der Beurteilung der Ereignisse darf man jedoch nicht übersehen, daß Bernhard von
den Plänen Arnolds bereits vor dessen Auszug aus Morimond unterrichtet war96.
Heinrich von Kärnten kam wie alle anderen in den Genuß der Amnestie und stand
somit für neue Aufgaben zur Verfügung. Eine solche ergab sich mit der Gründung
von Weiler-Bettnach. Nicht ganz eindeutig sind die Ursachen, die dazu führten, daß
der Kärntner zum Abt eines in Lothringen gelegenen Klosters bestimmt wurde. Ob
dabei verwandtschaftliche Bindungen Wirichs von Walcourt, der Güter zur
Errichtung der Abtei stiftete, mit den pfälzischen Sponheimem97 oder mit Abt
Arnold von Morimond98 eine Rolle spielten, läßt sich nicht nachweisen. Man wird
wohl eher die Hintergründe in Heinrichs eigenen Verwandtschaftsverhältnissen
suchen müssen.
Bestrebungen, im Bistum Metz ein Zisterzienserkloster zu errichten, gab es wohl
schon seit 1126. Die Initiative hierzu ging von dem Metzer Primicerius Adalbero
von Montreuil aus, der in Clairvaux um die Entsendung eines Konvents
nachgesucht hatte. Das Vorhaben verzögerte sich jedoch, und durch die Wahl
Adalberos zum Erzbischof von Trier 1131 schienen sich die Pläne zerschlagen zu
haben. Abt Walcher von Morimond, der Nachfolger Arnolds, hatte aber zuvor als
Prior von Clairvaux sicherlich das Vorhaben Adalberos unterstützt und die
Initiative nun von Morimond aus weiterverfolgt. Während der Zeit Walchers
orientierte sich die Filiationspolitik Morimonds in nordöstlicher Richtung, ab 1137
erfolgte die Hinwendung zu den vom Kloster aus südlich gelegenen Gebieten99.
Die Urkunde Bischof Stephans von Metz erwähnt eine Schenkung von Emmo de
Borser und Gerardus de Woltori, die wohl im Zusammenhang mit der Übergabe an
den einziehenden Konvent erfolgt sein muß, da unter den hochrangigen Zeugen
93 SINZ, S. 80-86. Bei längerem Ausbleiben sollte ein Mönch zeitlebens den letzten Rang bekleiden.
Vgl. CANIVEZ I, S. 16 (1134,XVI) und S. 28f. (1134, LXVI), sowie TURK, S. 18 Nr. 16 u. S. 26
Nr. 68.
94
So wurde Adam bereits 1127 Abt von Ebrach. Vgl. hierzu auch GRILL; Bernhard, S. 75 Anm. 25,
der die Identität des Abtes Adam mit dem geflüchteten Mönch nachweist.
95 LECLERCQ/ROCHAIS, Bd. VII, Ep. 6 und 7.
96 Dies geht aus einem Antwortschreiben Bernhards hervor, den Adam um seine Meinung zu dem
Plan Arnolds gebeten hatte: LECLERCQ/ROCHAIS, Bd. VII, Ep. 5, S. 28. Als sich nach Arnolds
Tod die Verbliebenen um Adam scharten, forderte Bernhard ihn auf, sie ins Kloster
zurückzuftihren. Dabei kam er auf die ehemalige Anfrage Adams zurück und verwies auf ihre
Unterredung: Ebd., Ep. 7, S. 32, Z. 10-14: Scis quidem, nisi forte oblitus sis, quid quadam die,
communicato mecum iam conspirati scandali consilio ac diligenter mutua collatione discusso,
inter nos convenerit.
97 GRILL: Bernhard, S. 82.
98 GRILL: Heinrich, S. 50 Anm. 15.
99 EYDOUX, S. 29.