Ehevorschriften die Hörigkeit gegenüber dem Abt thematisiert (Rurange-l£s-
Thionville). Das Präsentationsrecht stand dem Abt nachweislich in etwa einem
halben Dutzend Orten zu; dabei fällt auf, daß die Kollation in der Mehrzahl in Trier
und nicht in Metz vorgenommen wurde.
Weiler-Bettnach lag unmittelbar an der Sprachgrenze, die sich aber nicht als Bar¬
riere erwies. Die Verteilung des Güterbesitzes mit einer augenfälligen Konzentra¬
tion auf den deutschsprachigen Raum mag ihre Ursache in der Zusammensetzung
des Konvents während der Frühzeit der Abtei gehabt haben. Die Ausrichtung auf
das im romanischen Sprachraum gelegene Metz und die Herkunft der Klosterfa¬
milie von beiderseits der Sprachgrenze deuten die Offenheit des Konvents aber an.
Nationalismen sind nicht überliefert; im Gegenteil: die Bilingualität wirkte sich
gerade im Urkundenwesen vorteilhaft aus.
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