Der Handel Weiler-Bettnachs konzentrierte sich auf den urbanen Markt.
Insbesondere der Stadthof in Metz spielte eine überragende Rolle für die
Klosterwirtschaft, wobei sich eine Vielzahl von Funktionen für deren Personal
ergab, von denen sich die Güterverwaltung, Zinserhebung und die
Handelsgeschäfte für die Abtei oder mit eigenen Waren als die bedeutendsten
erweisen. Personell war die Abtei durch einen abgeordneten Stadthofleiter präsent,
der zunächst ausschließlich aus den Reihen der Konversen, seit dem 14. Jh.
mitunter auch der Mönche stammte. Ihm zur Seite stand ein Meier mit einem
engeren Aufgabenbereich, der in der Regel aus einer Metzer Patrizierfamilie kam
und als Bediensteter des Klosters anzusprechen ist.
Deutlich faßbar wird neben dem Metzer Stadthof eine Niederlassung in Trier, ohne
daß diese jedoch für die Wirtschaft Weiler-Bettnachs eine annähernd so bedeutende
Rolle spielte. Die agrarischen Produkte lieferten der Abtei und dem städtischen
Markt die Grangien, deren Zahl sich 1179 schon auf 11 belief. Weiler-Bettnach
scheint zeitweise mehr als 15 solcher in Eigenregie verwalteter Höfe besessen zu
haben, ehe seit dem 14. Jh. personelle und wirtschaftliche Schwierigkeiten zur
teilweisen Verpachtung zwangen. Zu regionalen Zentren entwickelten sich die
Grangien von Ludelange und insbesondere Br6hain-la-Cour. Indizien deuten die
Ausrichtung von Br6hain-la-Cour auf den französischen Sprachraum zumindest an.
Der Einstieg Weiler-Bettnachs in die Erzverhüttung bleibt fraglich; sicherlich
spielte aber die Salzgewinnung in den klösterlichen Pfannen von Marsal eine be¬
deutende Rolle. Gleiches gilt für die Mühlen im Abteibestand, deren zweistellige
Zahl im Vergleich zu anderen Zisterzen eine beachtliche Größenordnung darstellt.
Der Wingertbesitz dürfte zwar dominant im Stadtgebiet von Metz - hier vorrangig
in der Gemarkung des heutigen Saint-Julien-l^s-Metz - gelegen haben, vereinzelt
läßt sich Weinbau aber auch in einer Reihe weiterer Orte nördlich und westlich
davon nachweisen. Moselwein fiel dagegen kaum ins Gewicht; auf eine kurze Epi¬
sode beschränkt blieb der Ausgriff bis zum Rhein. Die Tierhaltung geschah je nach
Species in unterschiedlichem Umfang. Beträchtliche Herdengrößen sind für
Schweine belegt, auch die Pferde- und die Viehzucht scheinen einen hohen Stel¬
lenwert gehabt zu haben. Dies gilt im selben Maße für die Fischzucht, ohnehin eine
zisterziensische Spezialität.
Überblickt man den Güterbesitz der Abtei, so zeichnen sich zwei Ballungsräume
für die Erwerbsphase bis 1200 ab: einmal das Umland der Abtei, zum andern aber
auch die Region im nördlichen Bereich der heutigen D^partementsgrenze zwischen
Moselle und Meurthe-et-Moselle. Auf die Linie zwischen diesen Gebieten und
damit auf den deutschen Sprachraum konzentrierte sich mit leichten
Ausbuchtungen nach beiden Seiten der Besitz - von den städtischen Erwerbungen
einmal abgesehen. In auffälliger Weise wurde die heutige Staatsgrenze zum
Großherzogtum Luxemburg nicht überschritten. In vielen Orten übte der Abt von
Weiler-Bettnach die Grund- und Niedergerichtsbarkeit in Gänze oder in Teilen aus;
in seltenen Fällen vermutlich auch die Hochgerichtsbarkeit. Vereinzelt sind Meier
des Klosters in den Gemeinden bezeugt. Gleichermaßen spärlich sind die Hinweise
auf klösterliche Grundholden. Isoliert steht ein Zeugnis, das über restriktive
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