♦ Den Zehnt dieses Allods überließ Bischof Stephan u.a. mit Zustimmung des
Propstes von Saint-Sauveur in Metz, dem er größtenteils zustand, der Abtei
Weiler-Bettnach.
♦ Gislibertus und Rainardus kommittierten sich selbst und all ihre Güter dem
Kloster (se ipsos...Deo etprefato loco obtulerunt). Wo diese Güter lagen, ist wie
bei den zwei folgenden Stücken nicht angegeben:
♦ Eine Wiese von Bertranus und drei weiteren nur beim Vornamen genannten
Personen.
♦ Eine Wiese von Balduinus, ebenfalls mit weiteren Personen zusammen.
♦ Ein Allod in Guntringis (= Gondrange) von Johannes de Ropeia (= Roussy-le-
Bourg).
♦ Ein Anteil daran von Gerardus.
♦ Das Allod von Nodelingis (= Neudelange), von der Frau Brunichos (von Mal¬
berg) und den Söhnen Brunicho und Cuno. Zum Teil schenkten diese das Land,
zum Teil erhielten sie dafür von Weiler-Bettnach dreißig Pfund, ein Pferd
(equum unum) sowie ein zu besonderen Zwecken abgerichtetes weiteres Pferd
(palefridum).
♦ Das Haus auf diesem Allod gab Symon Rufinus teilweise zu seinem Seelenheil,
teilweise verkaufte er es dem Kloster für 31 Pfund.
♦ Ein Teil dieses Allods von dem Trierer Archidiakon Arnold (vonWalcourt).
♦ Bischof Stephan schenkte der Abtei den Zehnt aus dem Ertrag der Eigenwirt¬
schaft im Pfarrbezirk von Epindorf (= Aboncourt), woraufhin Weiler-Bettnach
dem Pfarrer vier Morgen Land überließ, um Zehntstreitigkeiten zu vermeiden.
♦ Der ganze ihm gehörende Teil des Zehnten im gleichen Ort von Cunno de
Börse.
♦ Weingüter in Flarimont (= Florimont, Gde. Nomeny, Dép. Meurthe-et-Moselle)
von dem Metzer Bürger Johannes und seiner Frau Constantia. Recht ausführlich
werden die Nutzungsrechte beschrieben.
♦ Die Häuser und Weingüter in Metz von Curvinus de Honbur (= Hombourg).
Gegenüber der Urkunde von 1137 lassen sich - neben dem wesentlich größeren
Umfang - erhebliche Unterschiede inhaltlicher Art feststellen. Lagen die 1137 be¬
stätigten Güter noch allesamt in unmittelbarer Umgebung von Weiler-Bettnach, so
werden nun, abgesehen von Aboncourt und Neudelange, Orte in recht weiter Ent¬
fernung genannt. Auffällig ist, daß diese in den unterschiedlichsten Himmelsrich¬
tungen zu suchen sind: der Warndt in östlicher, Batzenthal und Gondrange73 in
nordwestlicher Richtung über die Mosel hinaus bei Thionville, Bonnehouse und
Florimont in südlicher und Metz in westlicher Richtung. Lediglich in nördlicher
Richtung ist kein Ort angegeben, obwohl Weiler-Bettnach möglicherweise schon
73
Es handelt sich wohl um Gondrange, Gde. Havange, Ktn. Fontoy, und nicht um die gleichnamige
Mühle in der Gde. Crihange, Ktn. Faulquemont.