definierter Schädigungen Weiler-Bettnachs vor Gericht gefordert wurde. 1281 er¬
hielt Konrad im Rahmen der Einigung die Häuser in der Brodstrasse erneut über¬
tragen, allerdings gegen Zahlung einer Summe von 123 Pfund Trierer Denare119.
Weshalb er diesen Betrag aufbringen mußte, bleibt letztlich unklar, da er 1274 die
Gebäude zur Erbpacht erhalten hatte. Denkbar wäre eine Verrechnung des einstigen
Kaufpreises mit den aufgelaufenen Schulden.
Das Weiler-Bettnacher Interesse an Eigentum richtete sich nicht nur auf die Innen¬
stadt, sondern in gleichem Maße auf die nächste Umgebung des Klosterhofs. Einen
Zins von 40 s. aus Weingärten beim Kloster St. Gervasius, die die dort lebenden
Nonnen zu einem unbekannten Zeitpunkt gepachtet hatten120, überließen Abt und
Konvent dem Sattler Wirich aus Trier für eine nicht ausgewiesene Summe121. Ein
Blick auf die mittelalterliche Topographie Triers unterstreicht die Nähe des St.-
Gervasius-Klosters zum Weiler-Bettnacher Stadthof122. Gleiches wird man für die
Hinderstegasse annehmen dürfen, deren Name bereits auf die Randlage bei der
Stadtmauer hinweist, was durch die geschäftliche Vereinbarung mit der unmittelbar
vor dem südöstlichen Mauerbereich errichteten Kartause St. Alban bestätigt wird.
Weiler-Bettnach standen dort seit 1331 2 s. aus einer Hausverpachtung zu123.
Der Weiler-Bettnacher Stadthof in Trier diente im Spätmittelalter in zunehmendem
Maße der Lokalisierung umliegender Immobilien124 125. So stand nach Aussage des
Webers Nikolaus, genannt Schelarth, dessen Haus in vico quo itur ad domum reli-
giosorum dominorum de Wilrebettenache125, das Haus des Schmieds Wilhelm an
der Kastelpforte beim Weiler-Bettnacher Stadthof126 127 oder das Haus Heinrichs, ge¬
nannt Kanwertin, prope domum et curiam que appellatur proprie zuo Wilrebet-
tenachen^.
Unmittelbar am Moselufer stand ein Haus128, an dem Weiler-Bettnach 1349 zu¬
mindest Anteile besaß, wie ein Gütergeschäft zwischen Trierer Bürgern und dem
Dekan von St. Simeon bezeugt. 12 d. Zins gingen jährlich dominis de Villariobet-
tenacho zu129, was sich sowohl auf die Mönche von Weiler-Bettnach als auch auf
119 LAGER: Regesten Jakobshospital, S. 1 Nr. 3 [1281 III 19].
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u Als terminus post quem ergibt sich das Jahr 1255, in dem das Kloster gegründet wurde.
121 SATS 19 [1284 V 17].
122 SCHULZ: Ministerialität, S. 207.
123 LHAK 186 Nr. 15 [1331 I 14].
124 Besonders auffällig ist dies bei dem Beginenkonvent St. Barbara in Trier, der sich auch als Begui-
nen von Wilerbettennach oder Schwestern von Wilerbetnach bczeichnete; vgl. LAGER: Regesten
Jakobshospital, S. 64 Nr. 208 [1457 II 8], S. 92 Nr. 338 [1486 X1 11] und S. 149 Nr. 611 [1554 VII
13].
125 LHAK 1 ANr. 3825 [1298 I 11].
126 Vgl. Anm. 109.
127 LHAK 1 A Nr. 3856 [1312 (VI 24?)].
128
... in posteriori vico supra ripam prope croneboume ...
129 LHAK 215 Nr. 351 [1349 VIII 6].
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