Zum Jahre 1439 findet Johannes de Landerßngen Erwähnung90. Für die Identifi¬
zierung des Ortsnamens kommen das zu Bousse im Ktn. Metzervisse gehörende
Landrevange oder die Wüstung gleichen Namens auf dem Bann des heutigen
Lommerange im Ktn. Fontoy in Frage. Im Umland beider Siedlungen war Weiler-
Bettnach begütert. Trifft eine der Identifizierungen zu, stammte Johann wohl aus
einem Dienstmannengeschlecht des Herzogs von Luxemburg oder - was unter Be¬
rücksichtigung der machtpolitischen Lage wahrscheinlicher ist - des Herzogs von
Lothringen.
Entweder aus dem lothringischen Sarrebourg oder der gleichlautenden Stadt unweit
von Trier kam der nur 1445/46 urkundlich erwähnte Abt Johann. Ihn löste Peter
von Luxemburg ab, dem Johann von Sierck folgte. Beide - vielleicht in Verbindung
mit ihrer beider Vorgänger, falls dieser aus dem rheinland-pfälzischen Saarburg
kam - deuten eine gewisse räumliche Kontinuität im heutigen Dreiländereck an. Die
Ablösung geschah durch mindestens zwei aufeinander folgende Äbte aus Villers-la-
Montagne, in dessen Umgebung umfangreicher Abteibesitz lag. Auffällig ist hier
die Entscheidung zugunsten zweier französischsprachiger Äbte, die an die Stelle
wohl dominant deutschsprachiger direkter Vorgänger traten. Mit Thomas übernahm
spätestens 1506 der dritte Luxemburger die Leitung des Klosters.
Untersucht man die bis zum Beginn des 16. Jh. den Namen der Äbte hinzugefügten
Hinweise auf deren Herkunft, so vermag man bei aller Lückenhaftigkeit der
Überlieferung keine Bevorzugung dies- oder jenseits der Sprachgrenze aufgewach¬
sener Kandidaten zu erkennen91. Mit den Weiler-Bettnacher Äbten aus Villers-la-
Montagne, Metz, Nancy oder Gerböviller leiteten französischsprachige Amtsinha¬
ber ebenso die Geschicke der Abtei wie dies die deutschsprachigen Petrus de Ponte,
Nikolaus von Wallerfangen, sein Namensvetter aus St.-Avold oder gewiß auch die
Luxemburger taten. Ob vorhandene Zweisprachigkeit bei der Wahl eine Rolle
spielte, ist fraglich; dagegen dürfte die Zusammensetzung des Konvents für die
Entscheidung nicht ohne Belang gewesen sein. Unabhängig von der Einzelperson
kam E. Karpf speziell für die Familie der Wisse von Gerbiviller zu dem Ergebnis,
man habe bewußt Ämter auf beiden Seiten der Sprachgrenze bekleidet, um so auf
die vielseitige Verwendbarkeit in herrschaftlichen Diensten hinzuweisen92.
Eine Analyse der Sozialstruktur der Weiler-Bettnacher Äbte erfährt ihre Ein¬
schränkung durch die ungünstige Quellenlage. Mehr noch als für die Frage der
Herkunft machen sich die erheblichen Lücken besonders im 12. und 13. Jh. be¬
merkbar. Das Bild, das man gewinnt, zeigt die Dominanz von Äbten aus Ministe¬
rialen- und städtischen Patrizierfamilien, keineswegs aber von Adligen, sieht man
90 ADM H 1714, fol. 254r-255v [1439 XI 26].
91 Die Aussage Benders, der Weiler-Bettnacher Konvent sei im 12./13.Jh.weitgehend deutschsprachig
gewesen, ist auf dieser Basis überzogen, auch wenn seine Feststellung, der Güterbesitz der Abtei
habe bis auf wenige Ausnahmen diesseits der Sprachgrenze gelegen, sicherlich stimmt - allerdings
nur, wenn man das stets französischsprachige Metz ausnimmt, wo Weiler-Bettnach äußerst
umfangreiche Immobilien zu eigen hatte.
92 KARPF, S. 180f.
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