Full text: Die Zisterzienserabtei Weiler-Bettnach (Villers-Bettnach) im Hoch- und Spätmittelalter

Zum Jahre 1439 findet Johannes de Landerßngen Erwähnung90. Für die Identifi¬ 
zierung des Ortsnamens kommen das zu Bousse im Ktn. Metzervisse gehörende 
Landrevange oder die Wüstung gleichen Namens auf dem Bann des heutigen 
Lommerange im Ktn. Fontoy in Frage. Im Umland beider Siedlungen war Weiler- 
Bettnach begütert. Trifft eine der Identifizierungen zu, stammte Johann wohl aus 
einem Dienstmannengeschlecht des Herzogs von Luxemburg oder - was unter Be¬ 
rücksichtigung der machtpolitischen Lage wahrscheinlicher ist - des Herzogs von 
Lothringen. 
Entweder aus dem lothringischen Sarrebourg oder der gleichlautenden Stadt unweit 
von Trier kam der nur 1445/46 urkundlich erwähnte Abt Johann. Ihn löste Peter 
von Luxemburg ab, dem Johann von Sierck folgte. Beide - vielleicht in Verbindung 
mit ihrer beider Vorgänger, falls dieser aus dem rheinland-pfälzischen Saarburg 
kam - deuten eine gewisse räumliche Kontinuität im heutigen Dreiländereck an. Die 
Ablösung geschah durch mindestens zwei aufeinander folgende Äbte aus Villers-la- 
Montagne, in dessen Umgebung umfangreicher Abteibesitz lag. Auffällig ist hier 
die Entscheidung zugunsten zweier französischsprachiger Äbte, die an die Stelle 
wohl dominant deutschsprachiger direkter Vorgänger traten. Mit Thomas übernahm 
spätestens 1506 der dritte Luxemburger die Leitung des Klosters. 
Untersucht man die bis zum Beginn des 16. Jh. den Namen der Äbte hinzugefügten 
Hinweise auf deren Herkunft, so vermag man bei aller Lückenhaftigkeit der 
Überlieferung keine Bevorzugung dies- oder jenseits der Sprachgrenze aufgewach¬ 
sener Kandidaten zu erkennen91. Mit den Weiler-Bettnacher Äbten aus Villers-la- 
Montagne, Metz, Nancy oder Gerböviller leiteten französischsprachige Amtsinha¬ 
ber ebenso die Geschicke der Abtei wie dies die deutschsprachigen Petrus de Ponte, 
Nikolaus von Wallerfangen, sein Namensvetter aus St.-Avold oder gewiß auch die 
Luxemburger taten. Ob vorhandene Zweisprachigkeit bei der Wahl eine Rolle 
spielte, ist fraglich; dagegen dürfte die Zusammensetzung des Konvents für die 
Entscheidung nicht ohne Belang gewesen sein. Unabhängig von der Einzelperson 
kam E. Karpf speziell für die Familie der Wisse von Gerbiviller zu dem Ergebnis, 
man habe bewußt Ämter auf beiden Seiten der Sprachgrenze bekleidet, um so auf 
die vielseitige Verwendbarkeit in herrschaftlichen Diensten hinzuweisen92. 
Eine Analyse der Sozialstruktur der Weiler-Bettnacher Äbte erfährt ihre Ein¬ 
schränkung durch die ungünstige Quellenlage. Mehr noch als für die Frage der 
Herkunft machen sich die erheblichen Lücken besonders im 12. und 13. Jh. be¬ 
merkbar. Das Bild, das man gewinnt, zeigt die Dominanz von Äbten aus Ministe¬ 
rialen- und städtischen Patrizierfamilien, keineswegs aber von Adligen, sieht man 
90 ADM H 1714, fol. 254r-255v [1439 XI 26]. 
91 Die Aussage Benders, der Weiler-Bettnacher Konvent sei im 12./13.Jh.weitgehend deutschsprachig 
gewesen, ist auf dieser Basis überzogen, auch wenn seine Feststellung, der Güterbesitz der Abtei 
habe bis auf wenige Ausnahmen diesseits der Sprachgrenze gelegen, sicherlich stimmt - allerdings 
nur, wenn man das stets französischsprachige Metz ausnimmt, wo Weiler-Bettnach äußerst 
umfangreiche Immobilien zu eigen hatte. 
92 KARPF, S. 180f. 
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