Full text: Die Zisterzienserabtei Weiler-Bettnach (Villers-Bettnach) im Hoch- und Spätmittelalter

schwerwiegenden Differenzen in Viktring in der zweiten Hälfte des 15. Jh.5 nicht 
der Abt von Weiler-Bettnach verantwortlich gemacht. Schon 1411 hatte ihn das 
Generalkapitel von der Teilnahme an der Abtswahl, der Einsetzung des neuen 
Abtes und der Visitation zunächst auf drei Jahre entbunden, da er non possit 
propter nimiam locorum distantiam evocari absque gravibus laboribus et expensis, 
et quia periculosum est monasteria abbatibus destituta absque gubernatione debita 
diutius remanere6 *. Strenger urteilte das Generalkapitel 1197, als es den offenbar 
infolge Verleumdung unter Druck zurückgetretenen Abt von Eußerthal wieder in 
sein Amt einsetzte und den Vaterabt zu einer Strafe von tribus diebus ... in levi 
culpa, uno eorum in pane et aqua, et sex1 diebus extra stallum suum verurteilte8. 
Andererseits profitierte der Abt von Weiler- Bettnach von dieser Aufsicht des 
Generalkapitels und dessen härterem Durchgreifen, wenn wie 12319 u.a. die Äbte 
von Eußerthal und Wörschweiler ihres Amtes enthoben wurden10. 
Mit der Visitation verband sich eo ipso die Prüfung der wirtschaftlichen Verhält¬ 
nisse durch Einsichtnahme in die Klosterrechnungen und nötigenfalls die Suche 
nach Wegen aus den finanziellen Schwierigkeiten. Dies erforderte hohe Fach¬ 
kenntnisse, was bei der Abtswahl gemeinhin die Inhaber entsprechender Kloster¬ 
ämter wie den Cellerar oder Bursar begünstigte. Die früheren Aufgabenbereiche der 
Weiler-Bettnacher Äbte bleiben für den Untersuchungszeitraum zwar weitgehend 
ungenannt, doch läßt sich zumindest der von 1387-90 amtierende Thierry Hurel 
1376-80 als Bursar nach weisen11. Nikolaus von Wallerfangen, von 1433-39 als Abt 
belegt, bekleidete zumindest zwischen 1424 und 1426 das Amt des Cellerars bzw. 
das des Obercellerars. Als 1424 die Banngrenzen von Bonnehouse beschrieben und 
ein Umgang durchgeführt wurde, geschah dies in gegenwerticheyt des kelners van 
Wiler herr Clisgyn van Walderfingen12. Zwei Jahre später forderte das 
Generalkapitel, gegen ihn keine Anschuldigungen ohne die notwendigen Beweise 
zu erheben13. Nikolaus war sicherlich Leidtragender der Auseinandersetzungen um 
Abt Johann von Gerböviller14, um dessen Absetzung sich 1425 die in Citeaux 
tagende Versammlung bemüht hatte15. Schließlich scheint nicht ausgeschlossen, 
daß Abt Heinrich, der Kanzler Kaiser Heinrichs VII., Obercellerar in Eußerthal 
5 Ausführlich dazu WEIS; ROSCHER, S. 80-89. 
6CANIVEZ IV, S. 144f. (1411,37). 
2 Eine andere Vorlage spricht von quadraginta. 
8 CANIVEZ I, S. 217f. (1197,38). 
9CANIVEZ II, S. 97 (1231,30). 
10 Vgl. S. 61. 
11 Vgl. Anm. 119f.; zu seiner Herkunft BENDER, S. 138. 
12 ADMM B 689 Nr. 20 [1424 VI 6]. 
13 CANIVEZ IV, S. 302 (1426,21). 
14 Urkundlich belegt 1418-1428. 
15 CANIVEZ IV, S. 293f. (1425,52). 
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