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Seit langem streitet die internationale Forschung darüber, ob bzw. ab wann die Geschichte
des ostfränkischen Reiches in die deutsche Geschichte übergeht,51 fast ebenso strittig wird
der Übergang von der westfränkischen zur französischen Geschichte beurteilt. Zwar hat die
Formel von Heinrich Mitteis, es handele sich (jeweils) um einen gestreckten Prozeß, viel
Anklang gefunden. Doch wann endet er beim deutschen Reich, wann beim französischen?
Schon im letzten Drittel des 9. Jahrhunderts, oder gelten die Zeitmarken von 911, 919 oder
936? Neuerdings läßt mancher die Geschichte Frankreichs gar erst 987 mit FHugo Capet
beginnen, und rechts des Rheins soll der Wandel zur deutschen Geschichte gar erst 1107/11
abgeschlossen worden sein ...52
Statt auf derartige Konstruktionen einzugehen, soll zum Abschluß dieser Ausführungen auf
eine qualitative Änderung hingewiesen werden, die für den ostfränkisch-deutschen
Herrschaftsverband am besten dokumentiert ist. Nach dem Staatsstreich von 887 mit der
Verlassung Kaiser Karls III., der eher zufällig alle einst fränkischen Teilreiche noch einmal in
Personalunion hatte vereinigen können - Peter Classen spricht von einer Addition ohne
Chancen zur Integration53 - wählten die ostrheinischen Stämme in einem bewußten politi¬
schen Willensakt den illegitimen Karolinger Arnulf zu ihrem König. Walter Schlesinger hat
dabei als entscheidend betont, daß die Arnulf tragende Bewegung „von vornherein auf die
Herauslösung aus dem Gesamtreich Karls gerichtet gewesen sein muß und die Möglichkeit
der Wiedervereinigung ablehnte."54 So stehe das Handeln der ostfränkisch-deutschen
Stämme am Anfang des deutschen Reiches, das künftig nicht mehr geteilt wurde. Schon
1941 sprach Gerd Tellenbach von einem Unteilbarkeitsprinzip, und seine Schüler haben
diesen „entscheidenden Abstraktionsvorgang" noch näher begründet.55 Wesentliche Quel¬
len dieses Prinzips sind m. E. zwei Vorstellungen, die sich im Verlauf des 9. und 10. Jahr¬
hunderts festigten: Es ist der Gedanke der Individualsukzession, der dem Teilungsprinzip
widersteht: Einer nur soll Erbe, soll König sein - Macht vertrage keinen Teilhaber56 und es
51 Instruktiver Überblick: Joachim Ehlers, Die Entstehung des deutschen Reiches (Enzyklopädie deut¬
scher Geschichte, Bd. 31, Oldenbourg) München 1994.
52 Carlrichard Brühl, Deutschland - Frankreich. Die Geburt zweier Völker, Köln - Wien 1990, S. 719.
Vgl. ebd. S. 716: „Vor der Zeit Konrads II. von 'deutscher Geschichte' zu sprechen, scheint mir ohnehin
ein Unding."
53 Classen (wie Anm.29). S. 35: Die neue Vereinigung „wurde schon als Addition von Teilen, nicht als
Wiederherstellung eines Ganzen verstanden."
54 Walter Schlesinger, Die Auflösung des Karlsreiches, in: Karl der Große Bd. 1: Persönlichkeit und
Geschichte, Düsseldorf 1965, S. 851.
55 Gerd Tellenbach, Die Unteilbarkeit des Reiches, in: HZ 163 (1941) S. 20-41; Eduard Hlawitschka,
Zum Werden der Unteilbarkeit des mittelalterlichen Deutschen Reiches, in: Jahrbuch der Universität
Düsseldorf 1969/70; Karl Schmid, Die Thronfolge Ottos des Großen, in: ZRG Germ. 81 (1964) S. 80-
163; Karl Schmid, Das Problem der >Unteilbarkeit des Reiches«;, in: Reich und Kirche vor dem
Investiturstreit, hg. v. K. Schmid, Sigmaringen 1985.
56 Reinhard Schneider, Das Königtum als lntegrationsfaktor im Reich, in: Ansätze und Diskontinuität
deutscher Nationsbildung im Mittelalter, hg. von J. Ehlers (Nationes, Bd. 8), Sigmaringen 1986, S. 59-
82, hier bes. S. 66ff.
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