neswegs auf sie auch nur irgendeine Rücksicht genommen. Selbst zum überwiegend roma¬
nischen Westreich Karls des Kahlen gehörten in Flandern zwischen Somme und Schelde
germanische Sprecher, so wie im Süden des Ostreiches Ludwigs des Deutschen in der Rae¬
tia Curiensis Romanen, genauer Raetoromanen. Auch die Teilung von Meerssen 870 beließ
Flandern beim Westreich, ja gab noch die Niederlande bis zur unteren Maas bei Maastricht
hinzu, während das romanische Stablo in Belgien, Metz und Teile des romanischen Landes
an oberer Mosel und Maas sowie Teile der Franche-Comté und des Jura an das Ostreich fie¬
len. Lotharingien war und blieb auch nach dem Vertrag von Ribémont 880 ein regnum
„zwischen den Sprachen". Freilich sollte man - wenn man anerkennen muß, daß die
Großen des Reiches sich nicht um die Sprache der Bewohner ihres Reiches gekümmert
haben - daraus doch nicht den Schluß ziehen, daß die Mehrsprachigkeit eines solchen poli¬
tischen Gebildes für Politik und Kultur des Landes keine Probleme stellte.,8
Die Mehrsprachigkeit des regnum Lotharingiae besaß einen besonderen Charakter. Denn
das Phänomen der uns so linear erscheinenden heutigen oder für die frühe Neuzeit rekon¬
struierbaren 'Grenze' muß für das frühe Mittelalter in Zeit und Raum dynamisiert werden.
Als die Großen in Verdun entschieden, gab es noch keine lineare Sprachgrenze, eine solche
war erst im Werden. Der Raum zwischen Somme und unterer Maas, zwischen oberer Maas,
Mosel und Vogesen war bis etwa 1100 in allmählich abnehmendem Maße ein Kristallisati¬
onsraum der beiden großen Sprachgruppen Romanisch und Germanisch, der aus bilingua¬
len, sich um die spätere Sprachgrenze verdichtenden Zonen und mehr oder minder ein¬
sprachigen langsam assimilierten Sprachinseln zusammengesetzt war. Lotharingien ist der
Schauplatz der zwischen dem 8. und 11. Jahrhundert sich vollziehenden Entmischung der
Sprachen.
Die Quellen, die wir für diese Feststellungen haben, sind freilich keine direkten, sondern
indirekte Quellen: die Namen, die an Räumen und Orten haften, die Namen der Siedlun¬
gen, Gewässer, Berge, teilweise auch der Fluren, welche die Siedler einer jeweiligen Spra¬
che kultivierten. Da diese Zeugen massenhaft auftreten, fest am Raum haften, sich chrono¬
logisch staffeln lassen und in der Mehrzahl der Fälle einen ganz eigentümlichen und
unverwechselbaren Sprachcharakter tragen, kommt ihnen eine hohe Beweiskraft für die
Rekonstruktion früher sprachlicher Verhältnisse zu. Die Ergebnisse der von der belgischen
und schweizerischen Forschung früh vorangetriebenen, heute aber auch für das deutsch¬
französische Kontaktgebiet um Mosel und Saar fortgeschrittenen Rekonstruktions¬
bemühungen lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:19
ln: RhVjbll. 31. 1966/67 S. 223-290; Ders., Die Ortsnamen. In: Ur- und frühgeschichtliche Archäologie
der Schweiz. Bd. 6. Basel 1979 S. 75-96; Ders., Die Schweiz als Sprachgrenzland. Eine historisch-
typologische Standortbestimmung, ln: Li Li. Zeitschrift für Literaturwissenschaft und Linguistik 21, Fl. 83.
1991 S. 13-39; Peter Clatthardt, Ortsnamen zwischen Aare und Saane. Namengeographische und
siedlungsgeschichtliche Untersuchungen im westschweizerischen Sprachgrenzraum. Bern/Stuttgart
1977.
18 Vgl. stellvertretend die Darstellung bei Hans K. Schulze, Vom Reich der Franken zum Land der Deut¬
schen. Merowinger und Karolinger. Berlin 1987, S. 330ff.
19 Zur Sprachgrenztheorie und -typologie vgl. Wolfgang Haubrichs, Über die allmähliche Verfertigung
von Sprachgrenzen. Das Beispiel der Kontaktzonen von Germania und Romania. In: Wolfgang Hau¬
brichs / Reinhard Schneider (Hgg.), Grenzen und Grenzregionen - Frontières et régions frontalières
- Borders and Border Régions. Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
und Volksforschung 22. Saarbrücken 1994, S. 99-129.
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