der neuen wirtschaftsräumlichen Strukturen im 11. Jahrhundert deutlich machen zu können.
Eine der verbindenden Klammern wird dabei immer wieder der Bezug auf das antike und
spätantike Erbe sein, mit der bekannten abnehmenden Intensität im Raum in Südwest-
Nordost-Richtung.
I. Grundherrschaft
Die Durchbildung des sog. bipartiten Systems mit gutswirtschaftsartiger Eigenwirtschaft,
geleitet vom Grundherrn oder villicus, und abhängigen, zu Diensten und Abgaben ver¬
pflichteten Hufenbauern erfolgte nicht vor der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts. Das
berühmte Testament des Adalgisel Grimo von 634, das eine von der Maas bis an Saar und
Obermosel reichende Streugutsherrschaft eines der absoluten Führungsschicht angehören¬
den Adeligen fassen läßt,1 kennt noch keine Hufenbauern; sehr vage ist von domus inexqui-
sitae die Rede, die ich als Vorstufen von Hufen bezeichnen möchte. Erst die ältesten Echter-
nacher Urkunden2 arbeiten schon mit dem Begriff mansus. Die neuere, von französischen,
japanischen, belgischen und deutschen Historikern vorangetriebene Urbarforschung,
namentlich von Ludolf Kuchenbuch und Dieter Hägermann mit ihren Schülern,3 betont das
Fortleben spätantiker Organisationselemente sehr stark und kann diese - etwa in der Grund¬
herrschaft von Montier-en-Der - bis ins 11. Jahrhundert nachweisen. Die stärkere Betonung
der Eigenwirtschaft im oberlotharingischen Raum - verglichen mit den Verhältnissen in Nie¬
derlotharingien, vor allem an Untermaas und Niederrhein -, die von Michel Parisse4 und
zuletzt von Pierre Racine5 herausgestellt wurde, hängt zweifellos mit dem Überwiegen des
romanischen Bevölkerungsanteils als Träger erprobter Organisationsformen ländlichen
Grundbesitzes und seiner Bewirtschaftung zusammen. Auf kleinregionale Details und die
Klärung des Zusammenhangs zwischen der Entwicklung der grundherrschaftlichen Struktur,
1 Franz 1rs ¡gier, Gesellschaft, Wirtschaft und religiöses Leben im Obermosel-Saar-Raum zur Zeit des
Diakons Adalgisel Grimo. In: Hochwälder Geschichtsblätter 1. 1989 S. 5-18; eine leicht gekürzte fran¬
zösische Übersetzung in: Annales de l'Est 43. 1991 S. 3-28.
2 Camille Wampach, Geschichte der Grundherrschaft Echternach im Frühmittelalter, Bd. I.2, Quellen¬
band, Luxemburg 1930 Nr. 3ff. (697/98 u. später).
3 Ludolf Kuchenbuch, Bäuerliche Gesellschaft und Klosterherrschaft im 9. Jahrhundert. Studien zur
Sozialstruktur der Abtei Prüm, Wiesbaden 1978; Ders., Die Klosterherrschaft im Frühmittelalter. Eine
Zwischenbilanz. In: Friedrich Prinz (Hg.), Herrschaft und Kirche. Beiträge zur Entstehung und Wir¬
kungsweise episkopaler und monastischer Organisationsformen, Stuttgart 1988 S. 297-343; Dieter
Hägermann, Anmerkungen zum Stand und zu den Aufgaben frühmittelalterlicher Urbarforschung. In:
Rhein. Vierteljahrsbll. 50. 1986 S. 32-58; Ingo Schwab (Bearb.), Das Prümer Urbar (Rheinische Urbare
Bd. 5), Düsseldorf 1983; Christoph Dette (Bearb.), Liber Possessionum Wizenburgensis, Mainz 1987;
Claus-Dieter Droste, Das Polyptichon von Montierender. Kritische Edition und Analyse (Trierer Histori¬
sche Forschungen Bd. 14), Trier 1988; Konrad Elmshäuser u. Andreas Hedwig, Studien zum Polyp-
tychon von Saint-Germain-des-Prés, Köln/Weimar/Wien 1993; Werner Rösener (Hg.), Strukturen der
Grundherrschaft im frühen Mittelalter, Göttingen 1989.
4 Michel Parisse, Von Austrasien zu Lotharingien. In: Lothringen - Geschichte eines Grenzlandes, hg. v.
Michel Parisse u. Hans-Walter Herrmann, Saarbrücken 1984 S. 101-134; Ders., Die Entstehung des
mittelalterlichen Lothringens (925-1125). In: Ebenda S. 135-158, bes. S. 152ff.
5 Pierre Racine, La Lorraine au haut Moyen Age. Structures économiques et relations sociales. In:
Zwischen GalIia und Germania, Frankreich und Deutschland. Konstanz und Wandel raumbestimmender
Kräfte, hg. v. Alfred Heit (Trierer Forschungen Bd. 12), Trier 1987 S. 205-218 (mit 2 Karten).
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