rang wird in Schule und Erziehung den Christlichen Konfessionen den ihnen zu¬
kommenden Einfluß einräumen und sicherstellen. Ihre Sorge gilt dem aufrichtigen
Zusammenleben zwischen Kirche und Staat."3
Bürckel selbst hatte auf einer Kundgebung am 24. Juni 1933 zum Schutze von Re¬
ligion und Priestertum ein Gesetz gefordert, das denjenigen mit Zuchthaus bestra¬
fen solle, der "eine der christlichen Konfessionen oder deren Einrichtung in Wort
oder Schrift verächtlich zu machen"4 suche oder angreife. Noch versuchte er die
katholische Bevölkerung, die Pfarrer, aber auch Bischof Bomewasser und Bischof
Sebastian bzw. deren Verhandlungsbeauftragte mit seinem kirchenpolitischen Be¬
rater, Max Müller5 (früher BVP-Mitglied), in Sicherheit zu wiegen. Mit Müller
arbeitete Bürckel insofern gut zusammen, als dieser Beauftragter für den Gau
Rheinpfalz der von Papen 1933 ins Leben gerufenen "Arbeitsgemeinschaft katholi¬
scher Deutscher" war, einer Vereinigung regimehöriger Katholiken im Reich, wo¬
bei er allerdings mehr Bürckels Interessen vertrat als die der AKD selbst. Demge¬
mäß hüteten sich diese Kreise entsprechende Aussagen zur Abstimmung zu ma¬
chen, gerade unter Berufung auf das Reichskonkordat, so geschehen in der Bespre¬
chung im Oktober 1934 zwischen Müller (Neustadt) und dem stellvertretenden
Landesleiter der AKD im Saargebiet, Notar Ballath, und Prof. Grisar vom Grego-
rianum in Rom6. Konnten Übergriffe bisher immer als momentane, unverschuldete
Ausrutscher eines im Aufbau begriffenen Systems abgetan werden, so mußten
nunmehr bei der allmählichen Anwendung von Reichsgesetzen im Saarland Ver¬
stöße sich eine Überprüfung anhand der Zusagen im Reichskonkordat gefallen las¬
sen.
Beide Bischöfe, der Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli und der Heilige Stuhl
vertraten grundsätzlich die Auffassung, daß das Reichskonkordat nach einer
Rückgliederung des Saarlandes auch dort seine Anwendung finden würde7. Doch
Anfang März 1935 (wahrscheinlich am 5. März) teilte der katholische Regie¬
rungspräsident Saassen (Trier)8 im Auftrag Bürckels dem Trierer Bischof mit, daß
3 M. Pfliegler, Dokumente, Nr. 264, S. 563, Zur Unvereinbarkeit von nationalsozialistischer und christli¬
cher Auffassung s, "Das Christentum ist die Grundlage des Deutschen Reiches", in: Der Deutsche
Katholik an der Saar, Nr. 16 v. 13.1.1935. LA Saarbrücken, Best. Mischbestand NSDAP-Westmark,
Nr. 29. Zur inhaltlichen Ausgestaltung des RK für die Saarverhältnisse vgl. B.J. Faber, Kirche und
Staat, S. 152ff.u. 155.
4 Ernennung zum kommiss. Beauftragten der Arbeitsgemeinschaft Kath. Deutscher im Schreiben der
AKD an das Ordinariat in Speyer v. 24.1.1934. AB Speyer, BO, NA, 28/10, Weitere "Garantien"
Bürckels zum Bestand der Kirchen s. in: Junge Kirche 3, 1935, S. 261, S. 320f., S. 705 u. "Völkischer
Beobachter" v. 21.7.1935.
5 Vgl. H. Prantl, RPB, S. 7. Ebenso: NSZ-Rheinfront Nr. 145 v. 26.6.1933.
6 Ber. v. 29.10.1934. BHStA München, Best. Reichsstatthalter Epp, Nr. 23/2.
7 Sehr, des Kardinalstaatssekretärs Pacelli v. 22.7.1933 an Bomewasser. AB Trier, Abt. 59, Nr. 13.
o
Zu Saassen als "Exponent des pol. Katholizismus in der Westmark" vgl. BA Koblenz, Best. R 43 1/257.
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